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Änderungstext
Erste Verordnung zur Änderung der Bremischen Bauvorlagenverordnung
- Bremen -
Vom 24. Oktober 2024
(Brem.GBl. Nr. 106 vom 30.10.2024 S. 792)
Aufgrund des § 84 Absatz 3 in Verbindung mit § 57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Bremischen Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270, 380) wird verordnet:
Die Bremische Bauvorlagenverordnung vom 1. September 2022 (Brem.GBl. S. 753) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter ", wobei das Datum im Dateinamen voranzustellen ist" gestrichen.
2. § 8 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
h) die Dachhöhen und Dachneigungen und - sofern erforderlich - Angaben zur Dachbegrünung von Flachdachflächen mit Erläuterungen zur Pflanzenauswahl, Substrataufbau sowie Be- und Entwässerungseinrichtungen, | "h) die Dachhöhen und Dachneigungen und - sofern erforderlich - Angaben aa) zur Dachbegrünung von Flachdachflächen mit Erläuterungen zu Pflanzenauswahl, Substrataufbau sowie Be- und Entwässerungseinrichtungen, bb) zu Solaranlagen auf Dachflächen mit Angaben zu Abstandsflächen nach § 32 Absatz 5 der Bremischen Landesbauordnung;" |
3. § 14 Absatz 4 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a) In Buchstabe v wird das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgender Buchstabe w wird eingefügt:
"w) die für den Vollzug des Bremischen Solargesetzes zuständige Stelle;"
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung (30.10.2024) in Kraft.
ID: 242506
ENDE |
(Stand: 30.10.2024)
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