umwelt-online: Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (2)

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B Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Teil A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind

B 1 Allgemeines

Dieser Abschnitt enthält Technische Baubestimmungen, die bei der Erstellung bestimmter Sonderkonstruktionen und Bauteile beachtet werden müssen. Die Technischen Baubestimmungen werden zur Erleichterung der Anwendung zu jeder Sonderkonstruktion / jedem Bauteil gebündelt dargestellt, weil sie der Konkretisierung mehrerer Grundanforderungen dienen.

Bauliche Anlagen müssen über den gesamten Zeitraum ihrer Nutzung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Sie müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass keine Gefahrenlage oder unzumutbare Belästigungen entstehen.

B 2 Technische Regelungen für Sonderkonstruktionen und Bauteile gem. § 90 Abs. 2 HBO

Lfd. Nr. Anforderungen an die Planung, Bemessung und Ausführung gem. § 90 Abs. 2 HBO Bestimmungen/Festlegungen gem. § 90 Abs. 2 HBO
1 2 3
B 2.1 Sonderkonstruktionen
B 2.1.1 Fliegende Bauten - Zelte DIN EN 13782:2015-06
Anlage B 2.1/1
B 2.1.2 Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks DIN EN 13814:2005-06
Anlage B 2.1/2
B 2.2 Bauteile
B 2.2.1 Bauteile für Wände, Dächer, Decken und Fassadenkonstruktionen
B 2.2.1.1 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet DIN 18516-1:2010-06
Anlage B 2.2.1/1
DIN 18516-3:2013-09
DIN 18516-5:2013-09
Anlage B 2.2.1/2
Zusätzlich gilt:
a 2.2.1.6
B 2.2.1.2 Aus Bausätzen hergestellte tragende Außenwände Anlage B 2.2.1/3
B 2.2.1.3 Vorhangfassaden Anlage B 2.2.1/4
B 2.2.1.4 Dächer, Wände und Decken aus selbsttragenden Sandwich-Elementen mit beidseitigen Metalldeckschichten Anlage B 2.2.1/5
B 2.2.1.5 Außenseitige Wärmedämmverbundsysteme WDVS mit ETa nach ETAG 004: 2019-05 (s. Anhang 11)
B 2.2.1.6 Ortbeton-Wände aus Schalungssteinen Anwendungsregeln für nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme und Schalungssteine für die Erstellung von Ortbeton-Wänden: 2019-05 (s. Anhang 12)
B 2.2.1.7 Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nicht tragende Wände 3 Anlage B 2.2.1/6
B 2.2.1.8 Bausätze für Gebäude aus Holz, Metall und Stahlbeton 3 Anlage B 2.2.1/3
B 2.2.1.9 Vorgefertigte Raumzellen für Gebäude 3 Anlage B 2.2.1/3
B 2.2.1.10 Bauteile aus Gipsplatten, Gipsplattenprodukten aus der Weiterverarbeitung, Gipsplatten mit Vliesarmierung, Gipsfaserplatten und Gipsplatten-Wandbaufertigtafeln mit einem Kartonwabenkern Anlage B 2.2.1/7
B 2.2.1.11 Leichte tragende Stahl/Holz - Dachelemente 3 Anlage B 2.2.1/8
B 2.2.1.12 Dachelemente für Dacheindeckungen, Dachlichtbänder, vorgefertigte Lichtkuppeln aus Kunststoff Anlage B 2.2.1/9
B 2.2.2 Unterdeckenkonstruktionen
B 2.2.2.1 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken DIN 18168-1:2007-04
B 2.2.2.2 Abgehängte Decken mit Bauprodukten aus Faserzement bzw. mit zementgebundenen Bauplatten Anlage B 2.2.2/1
B 2.2.3 Bauteile aus Dämmstoffen für den Wärme- und Schallschutz
B 2.2.3.1 Werkmäßig hergestellte Schüttungen aus Schaumglasschotter Anlage B 2.2.3/1
B 2.2.4 Lager
B 2.2.4.1 - gestrichen in der MVV TB 2019/1 -
B 2.2.5 Bauteile zur Abdichtung von baulichen Anlagen

Bauliche Anlagen müssen nach § 13 HBO so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser und Feuchtigkeit Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.

B 2.2.5.1 Dachabdichtungen aus Bitumenbahnen mit Trägereinlage

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