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Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)
(Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2017/1)
Vom 18. September 2018
(StAnz. Nr. 40 vom 01.10.2018 S. 1118)
Die Anlage zum Erlass vom 13. Juni 2018 wird wie folgt geändert:
- Auf der Seite 2 wird im Inhaltsverzeichnis die hinter "Vorbemerkung" angegebene Seitenangabe "4" durch die Seitenangabe "5" ersetzt,
- Auf der Seite 170 wird die letzte Zeile des Anhangverzeichnisses wie folgt neu gefasst:
28 | Anhang 28 zu Lfd Nr. A.3.2.6 | Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen, Ausgabe April 2009 | 503 |
- Die Anlage a 5.2/1 erhält die folgende Fassung:
alt | neu |
Anlage a 5.2/1 Zu DIN 4109-1 Die erforderlichen Schallschutznachweise sind Bestandteil der Bauvorlagen (siehe Anlage 2 Nr. 8 BVErl). 1 Zu Abschnitt 7.2, Tabelle 7, Fußnote b: Die Anforderungen sind im Einzelfall von der Bauaufsichtsbehörde festzulegen. Amtliche Lärmkarten nach BImSchG sind auf der Homepage des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de eingestellt. Für den Nachweis gegen Fluglärm im Bereich des Flughafens Frankfurt sind außerdem die Übersichts- und Detailkarten zur Darstellung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main aufgrund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zur Bestimmung der maßgeblichen Außenlärmpegel zu beachten, die auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de eingestellt sind. 2 Zu Abschnitt 8, Tabelle 8: Die Anforderungen in Tabelle 8, Zeilen 3.3, 3.4, 5.1 und 5.2 sind nur einzuhalten, sofern es sich bei den schutzbedürftigen Räumen um Wohn-, Schlaf- oder Bettenräume gemäß DIN 4109-1, Abschnitt 3.16 handelt. 3 Zu den Abschnitten 7, 8 und 9: Bei baulichen Anlagen, die nach Tabelle 9, Zeilen 3 und 4 einzuordnen sind, ist die Einhaltung des geforderten Schalldruckpegels durch Vorlage von Messergebnissen nachzuweisen. Das Gleiche gilt für die Einhaltung des geforderten Schalldämm-Maßes bei Bauteilen nach Tabelle 8 und bei Außenbauteilen, an die Anforderungen entsprechend Abschnitt 7.1 gestellt werden, sofern das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R'w,ges> 50 dB betragen muss bzw. bei einem Maßgeblichen Außenlärmpegel La > 80 dB.. Diese Messungen sind unter Beachtung von DIN 4109-4:2016-07 von bauakustischen Prüfstellen durchzuführen, die entweder nach § 27 Satz 1 Nr. 1 HBO anerkannt sind oder in einem Verzeichnis über "anerkannte Schallschutzprüfstellen" bei dem Verband der Materialprüfungsanstalten VMPa2 geführt werden. 4 Die informativen Anhänge a und B sind nicht anzuwenden. 5 E DIN 4109-1/A1:2017-01 darf für bauaufsichtliche Nachweise herangezogen werden. In diesem Fall gelten die Ziffern 1 und 3 sinngemäß. ______ |
Anlage a 5.2/1 Zu DIN 4109-1 Die erforderlichen Schallschutznachweise sind Bestandteil der Bauvorlagen (siehe Anlage 2 Nr. 8 BVErl). 1 Zu Abschnitt 7.2, Tabelle 7, Fußnote b: Die Anforderungen sind im Einzelfall von der Bauaufsichtsbehörde festzulegen. 2 Zu Abschnitt 8, Tabelle 8: Die Anforderungen in Tabelle 8, Zeilen 3.3, 3.4, 5.1 und 5.2 sind nur einzuhalten, sofern es sich bei den schutzbedürftigen Räumen um Wohn-, Schlaf- oder Bettenräume gemäß DIN 4109-1, Abschnitt 3.16 handelt. 3 Zu den Abschnitten 7, 8 und 9: Bei baulichen Anlagen, die nach Tabelle 9, Zeilen 3 und 4 einzuordnen sind, ist die Einhaltung des geforderten Schalldruckpegels durch Vorlage von Messergebnissen nachzuweisen. Das Gleiche gilt für die Einhaltung des geforderten Schalldämm-Maßes bei Bauteilen nach Tabelle 8 und bei Außenbauteilen, an die Anforderungen entsprechend Tabelle 7, Spalten 3 und 4 gestellt werden, sofern das bewertete Schalldämm-Maß R'w,res> 50 dB betragen muss. Diese Messungen sind unter Beachtung von DIN 4109-4:2016-07 von bauakustischen Prüfstellen durchzuführen, die entweder nach § 27 Satz 1 Nr. 1 HBO anerkannt sind oder in einem Verzeichnis über "anerkannte Schallschutzprüfstellen" bei dem Verband der Materialprüfungsanstalten VMPa2 geführt werden. 4 Die informativen Anhänge a und B sind nicht anzuwenden. 5 E DIN 4109-1/A1:2017-01 darf für bauaufsichtliche Nachweise herangezogen werden. In diesem Fall gelten die Ziffern 1 und 3 sinngemäß. 6 Für den Nachweis gegen Fluglärm im Bereich des Flughafens Frankfurt sind die Übersichts- und Detailkarten zur Darstellung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main aufgrund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zur Bestimmung der maßgeblichen Außenlärmpegel zu beachten, die auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter www.rpdarmstadt.hessen.de eingestellt sind. |
ID: 181588
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(Stand: 16.10.2018)
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