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Änderungstext
H-VV TB - Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2021/1
- Hessen -
Vom 29. September 2022
(StAnz. Nr. 42 vom 17.10.2022 S. 1189; 01.08.2023 S. 1079 aufgehoben)
Bezug: Erlass vom 8. Dezember 2021 (StAnz. S. 1704)
Aufgrund des § 90 Abs. 5 der Hessischen Bauordnung ( HBO) werden die in der Anlage des Erlasses enthaltenen Technischen Baubestimmungen bekannt gemacht.
Die Anlage basiert auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ( MVV TB) Ausgabe 2021/1, die vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder in den Amtlichen Mitteilungen vom 17. Januar 2022 einschließlich Druckfehlerberichtigung vom 4. März 2022 veröffentlicht wurden. Die erforderlichen Anpassungen an das Landesrecht sind in der Anlage durch Fettdruck kenntlich gemacht. Die Änderungen gegenüber der H-VV TB 2020/1 (Erlass vom 8. Dezember 2021 (StAnz. S. 1704)) sind in Rot dargestellt, sofern sie auf Änderungen der MVV TB 2021/1 beruhen und in Blau, sofern sie sich aus dem Landesrecht ergeben.
Soweit sich gegenüber dem Mustertext in dieser Bekanntmachung Änderungen und Ergänzungen ergeben, handelt es sich um erläuternde Hinweise oder um Angleichungen an das hessische Landesrecht.
Die Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG) werden für Holzwerkstoffe in Form von schlanken ausgerichteten Fasern (OSB) und kunstharzgebundenen Spanplatten hinsichtlich der Summenparameter (TVOCspez, TSVOC, R-Wert sowie VOC ohne Bewertungsmaßstäbe nach NIK - TVOC ohne NIK) in Anhang 8 gemäß Abschnitt 2.2.1.1. nicht mehr gestellt.
Im Anhang HE 8 - Hessische Beherbergungsstättenrichtlinie (H-BeR) wurden in § 11 zur Klarstellung der Anzahl der barrierefreien Gastbetten und der Ausstattung der barrierefreien Gasträume Ergänzungen aufgenommen.
Mit dem Anhang HE 15 wird die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise - MHolzBauRL:2020-10 für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie für Sonderbauten in der H-VV TB bekannt gemacht.
Der vorliegende Erlass tritt zum 1. November 2022 in Kraft. Gleichzeitig wird der Erlass vom 8. Dezember 2021 (StAnz. S. 1704) aufgehoben.
Von einer Veröffentlichung der Anlage wird im Hinblick auf ihren Umfang abgesehen. Sie kann unter https://wirtschaft.hessen. de/Wohnen-Bauen/Bauvorschriften/Technische-Baubestimmungen-Planung-Bemessung- und-Ausfuehrungsregelnbaulicher-Anlagen abgerufen werden.
ID: 222144
ENDE |
(Stand: 01.09.2023)
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