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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Baugebührenordnung

Vom 3. Juli 2007
(GVBl. Nr. 24 vom 06.07.2007 S. 192)



Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 4. Dezember 2001 (HmbGVBl. S. 531, 532), wird verordnet:

Einziger Paragraph

Anlage 1 der Baugebührenordnung vom 23. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 261), geändert am 5. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 588, 598), wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.14 werden hinter dem Wort "Genehmigungsverfahrens" die Wörter "sowie Prüfung und Genehmigung solcher Vorlagen bis zur Innutzungnahme des Vorhabens" eingefügt.

2. In Nummer 2.3 wird das Wort "und" durch das Wort "bis" ersetzt.

3. Die Nummern 6.1.2 und 6.2.3

6.1.2 Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte oder die Eintragung einer Wohnsitzänderung in das Prüfbuch bis 55
6.2.3 Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte oder die Eintragung einer Wohnsitzänderung in das Prüfbuch
mindestens 52
höchstens 312

werden gestrichen.

4. Die Nummern 6.1.3 bis 6.1.5 werden Nummern 6.1.2 bis 6.1.4 und die Nummern 6.2.4 bis 6.2.7 werden Nummern 6.2.3 bis 6.2.6.

5. In der neuen Nummer 6.2.6 wird die Textstelle "nach Nummern 6.2.4 und 6.2.6" durch die Textstelle "nach Nummern 6.2.3 und 6.2.5" ersetzt.

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(Stand: 16.06.2018)

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