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Änderungstext
Drittes Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Minderheitsrechte in der 22. Wahlperiode der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
- Hamburg -
Vom 18. Dezember 2020
(HmbGVBl. Nr. 71 vom 22.12.2020 S. 703)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
§ 1
Änderung des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung
(Gültig bis siehe =>)
Hinter § 3 des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung vom 29. April 1997 (HmbGVBl. S. 131), zuletzt geändert am 3. November 2020 (HmbGVBl. S. 559), wird folgender § 3a eingefügt:
" § 3a Besondere Anwendung von Minderheitsrechten für die Dauer der 22. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft
Für die Dauer der 22. Wahlperiode gilt § 2 Absatz 6 Satz 1 mit der Maßgabe, dass für den Antrag zwei von der Bürgerschaft gewählte ehrenamtliche Mitglieder ausreichend sind."
§ 2
Außerkrafttreten
( 1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ende der 22. Wahlperiode der Bürgerschaft außer Kraft.
( 2) Der Tag des Außerkrafttretens nach Absatz 1 ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
ID: 240933
ENDE |
(Stand: 29.04.2024)
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