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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -
Vom 30. Oktober 2017
(GVBl. LSa Nr. 20 vom 08.11.2017 S. 203)
Das Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 23. April 2015 (GVBl. LSa S. 170) wird wie folgt geändert:
1. § 4 Nr. 16 Buchst. b Satz 3 wird wie folgt geändert:
a) Doppelbuchstabe aa erhält folgende Fassung:
alt | neu |
aa) sie mindestens zwei Altanlagen ersetzt, die sich in demselben Landkreis oder in derselben kreisfreien Stadt wie der Standort der neuen Anlage befinden, sowie | "aa) sie mindestens zwei Altanlagen ersetzt, die sich in demselben Landkreis oder in derselben kreisfreien Stadt, einem der angrenzenden Landkreise oder einer angrenzenden kreisfreien Stadt wie der Standort der neuen Anlage befinden, oder wenn sie mindestens eine Altanlage außerhalb eines Vorrang- oder Eignungsgebietes innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt ersetzt, sowie". |
b) In Doppelbuchstabe bb werden die Wörter "ein Jahr" durch die Wörter "fünf Jahre" ersetzt.
2. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 6 werden jeweils vor dem Wort "Aufgabenbereich" die Wörter "umwelt- und gesundheitsbezogenen" eingefügt.
b) In Absatz 7 wird der Halbsatz "; auf eine Erörterung kann verzichtet werden" aufgehoben.
3. § 12 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern "Untersagungen von Planungen und Maßnahmen" die Wörter "sowie von Entscheidungen über deren Zulässigkeit" eingefügt.
b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:
"(2) Absatz 1 gilt entsprechend für den Fall, dass sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet und zu befürchten ist, dass die Planung oder Maßnahme die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Die Dauer der Untersagung beträgt bis zu zwei Jahre. Die Untersagung kann um ein weiteres Jahr verlängert werden."
c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
d) In Absatz 3 Satz 1 wird nach der Angabe "Absatz 1" die Angabe "und 2" eingefügt.
e) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
f) In Absatz 4 wird das Wort "Landesentwicklungsbehörde" durch die Wörter "öffentliche Stelle im Sinne des § 4 des Raumordnungsgesetzes" ersetzt und werden die Wörter ", höchstens jedoch für zwei Jahre" gestrichen.
Das Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 23. April 2015 (GVBl. LSa S. 170), geändert durch § 1 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 wird die Angabe "Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585, 2617)" durch die Angabe "Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I 5. 1245)" ersetzt.
2. In § 7 Abs. 5 Satz 1 wird die Angabe " § 10" durch die Angabe " § 9" ersetzt.
3. In § 12 Abs. 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 die Angabe " § 14" durch die Angabe " § 12" ersetzt.
§ 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2 tritt am 29. November 2017 in Kraft.
ID 240354
ENDE |
(Stand: 22.02.2024)
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