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Änderungstext
Viertes Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -
Vom 14. Februar 2024
(GVBl. LSa Nr. 3 vom 20.02.2024 S. 22)
Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSa S. 440), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSa S. 178), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort "Windkraftanlagen" durch das Wort "Windenergieanlagen" ersetzt.
2. § 6 Abs. 8 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Für Windkraftanlagen gelten der Absatz 2 Satz 2 und die Absätze 4 bis 6 nicht. | "Für Windenergieanlagen gelten Absatz 2 Satz 2, Absatz 4, Absatz 5 Satz 2 bis 4 und Absatz 6 nicht." |
b) In Satz 2 werden die Wörter "die Tiefe der Abstandsfläche" durch die Wörter "das Maß H" ersetzt.
c) Satz 5
Abweichend von Satz 1 beträgt beim Repowering im Sinne des § 2a Nr. 16 Buchst. b des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 1. September 2013 die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 3 m.
wird aufgehoben.
3. § 31 Abs. 5 Satz 2 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen mindestens 1,25 m entfernt sein
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"Von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen folgende Abstände eingehalten werden:
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4. § 60 Abs. 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert:
a) Nach Buchstabe a wird folgender neuer Buchstabe b eingefügt:
"b) gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,".
b) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.
c) In Buchstabe c wird das Wort "Windkraftanlagen" durch das Wort "Windenergieanlagen" ersetzt.
5. In § 71 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 wird das Wort "Windkraftanlagen" durch das Wort "Windenergieanlagen" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 240345
ENDE |
(Stand: 22.02.2024)
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