Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

VV TB - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
- Niedersachsen -

Vom 1. April 2022
(Nds.MBl. Nr. 14 vom 04.04.2022 S. 508)
Gl.-Nr.: 21072



1. Gemäß § 83 Abs. 5 NBauO vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.11.2021 (Nds. GVBl. S. 739), wird die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) wie folgt bekannt gemacht:

1.1 Die Teile A und B der VV TB werden in Anlage 1 abgedruckt. Die Tabellen in Anlage 1 enthalten jeweils in Spalte 5 die Fundstellen der einzelnen Regelungen im Nds. MBl.

1.2 Die Teile C und D und die Anhänge 1 bis 17 der "Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)", veröffentlicht in Ausgabe 2021/1 der Amtlichen Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), gelten unmittelbar in Niedersachsen mit der Maßgabe, dass die darin enthaltenen Paragrafen der Musterbauordnung (MBO) durch Paragrafen der NBauO und DVO-NBauO wie folgt ersetzt werden:

MBO NBauO, DVO-NBauO
§ 3 § 3 NBauO
§§ 16a und 16b §§ 16a und 16b NBauO
§§ 17 bis 20 §§ 17 bis 20 NBauO
§ 22 § 22 NBauO
§ 28 Abs. 3 Satz 1 § 6 Abs. 2 Satz 1 DVO-NBauO
§ 28 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 § 6 Abs. 2 Satz 2 DVO-NBauO
§ 28 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 § 6 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 DVO-NBauO
§ 30 Abs. 7 § 8 Abs. 7 DVO-NBauO
§ 30 Abs. 7 Satz 1 § 8 Abs. 7 Satz 1 DVO-NBauO
§ 32 Abs. 2 § 11 Abs. 2 DVO-NBauO
§ 39 Abs. 2 Satz 2 § 21 Abs. 2 Satz 3 DVO-NBauO
§ 39 Abs. 3 Satz 1 § 21 Abs. 3 Satz 1 DVO-NBauO
§ 85a § 83 NBauO.

1.3 Neue und geänderte Technische Baubestimmungen werden in Anlage 2*) abgedruckt.

1.4 Die VV TB wird fortgeschrieben.

2. Die hier abgedruckte "VV TB - Fassung März 2022 -" ersetzt die - "VV TB - Fassung Juni 2021 -". Änderungen gegenüber der letzten VV TB werden durch Fett- und Kursivdruck kenntlich gemacht.

3. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.09.2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EU Nr. L 241 S. 1) sind beachtet worden.

4. Die Verwendung des Satzbildes der abgedruckten Normen (Anlage 21) beruht auf dem Vertrag der Länder mit dem Deutschen Institut für Normung e. V. und der Zustimmung des Beuth-Verlages. Eine Verwendung des Satzbildes durch andere ist nicht gestattet.

5. Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 8.4.2022 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 7.4.2022 außer Kraft.

1) Die Anlage 2 zu dieser Ausgabe des Nds. MBl. wird in einem Anlageband herausgegeben und kann bei der Umweltdruckhaus Hannover GmbH, Klusriede 23, 30851 Langenhagen, bezogen werden. Abonnenten wird der Anlageband auf Anforderung ohne besondere Berechnung übersandt.

Red.Anm.: Aufgrund des Umfanges werden die Anlagen nicht dargestellt.

ID 220674

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 13.04.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion