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Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW)
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 21. Dezember 2017
(GV. NRW Nr. 38 vom 27.12.2017 S. 1005)
Die Landesbauordnung vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1162) wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
BauO NRW - Landesbauordnung Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen |
"Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2016 (Landesbauordnung 2016 - BauO NRW 2016)" |
2. § 90 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
" § 86 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 5 bis 7 tritt am 28. Dezember 2017 in Kraft."
bb) Im neuen Satz 4 werden die Wörter "zwölf Monate nach seiner Verkündung" durch die Wörter "am 1. Januar 2019" ersetzt.
cc) Im neuen Satz 6 wird die Angabe "2019" durch die Angabe "2020" ersetzt.
b) In Absatz 5 wird die Angabe "2017" durch die Angabe "2018" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 172199
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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