Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere einfache statisch bestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein oder unbewehrtem Beton mit ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler Aussteifung.
Klasse 2
Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann- und Verbundkonstruktionen, ohne Nachweis horizontaler Aussteifung und ohne Stabilitätsuntersuchungen mit vorwiegend ruhenden Lasten,
einfache Dach- und Fachwerkbinder,
einfache Kehlbalken- und Sparrendächer,
Deckenkonstruktionen mit vorwiegend ruhenden Flächenlasten, die sich mit gebräuchlichen Tabellen oder Standardprogrammen (keine Finite-Element-Methode) berechnen lassen,
Mauerwerksbauten mit bis zur Gründung durchgehenden tragenden Wänden ohne Nachweis horizontaler Aussteifung,
Stützwände einfacher Art,
Flachgründungen einfacher Art (Einzel- und Streifenfundamente).
Klasse 3
Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne vorgespannte Konstruktionen, ohne schwierige Stabilitätsuntersuchungen und mit einfachem Nachweis horizontaler Aussteifung,
schwierige Dach- und Fachwerkbinder,
schwierige Kehlbalken- und Sparrendächer,
einfache Verbundkonstruktionen des Hochbaus ohne Berücksichtigung des Einflusses von Kriechen und Schwinden sowie ohne Verformungsberechnungen,
einfache Tragwerke für Gebäude mit Abfangung der tragenden beziehungsweise aussteifenden Wände,
ein- und zweiachsig gespannte mehrfeldrige Decken unter ruhenden Lasten, soweit sie nicht der Klasse 2 zuzuordnen sind,
Tragwerke für Rahmen- und Skelettbauten, bei denen die Stabilität der einzelnen Bauteile mithilfe von einfachen Formeln, Tabellen oder Standardprogrammen nachgewiesen werden kann,
ebene Pfahlrostgründungen,
Flächengründungen einfacher Art (z.B. tragende Bodenplatten),
Stützwände ohne Rückverankerung bei schwierigen Baugrund- und Belastungsverhältnissen und einfache verankerte Stützwände,
Behälter einfacher Konstruktion,
Schornsteine ohne Schwingungsberechnung,
Maste mit einfachen Abspannungen, bei denen der Seildurchhang vernachlässigt werden kann.
Klasse 4
Tragwerke mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und Tragwerke, für deren Standsicherheits- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind,
vielfach statisch unbestimmte Systeme,
statisch bestimmte räumliche Fachwerke,
einfache Faltwerke nach der Balkentheorie,
Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie turmartige Bauten, bei denen der Nachweis der Stabilität und Aussteifung die Anwendung besonderer Berechnungsverfahren erfordert,
Verbundkonstruktionen, soweit nicht in Klasse 3 oder Klasse 5 erwähnt,
statisch bestimmte und einfache statisch unbestimmte Tragwerke, deren Schnittkraftermittlung nach Theorie II. Ordnung erfolgen muss,
einfache Trägerroste und einfache orthotrope Platten,
Bauwerke, bei denen Aussteifung und Stabilität durch Zusammenwirken von Fertigteilen sichergestellt und nachgewiesen werden muss,
statisch bestimmte und statisch unbestimmte Tragwerke des Hochbaus unter Einwirkung von Vorspannung, soweit nicht in Klasse 5 erwähnt,
mehrgeschossige Bauwerke mit unregelmäßiger Grundrissgestaltung und wiederholt im Grundriss verspringenden Aussteifungselementen, bei deren Schnittgrößenermittlung die Formänderungen zu berücksichtigen sind,
weitgespannte Hallentragwerke in Ingenieurhochbaukonstruktion,
unregelmäßige mehrgeschossige Rahmentragwerke und Skelettbauten, Kesselgerüste,
Hallentragwerke mit Kranbahnen,
vorgespannte Fertigteile ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung,
einfache Rotationsschalen,
Tankbauwerke aus Stahl mit einfachen Stabilitätsnachweisen,
Behälter und Silos schwieriger Konstruktion, auch in Gruppenbauweise,
schwierige Abspannungen von Einzelmasten oder Mastgruppen,
Seilbahnkonstruktionen,
Maste, Schornsteine, Maschinenfundamente mit einfachen Schwingungsuntersuchungen.
Klasse 5
Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv ungewöhnlich schwierige Tragwerke und schwierige Tragwerke in neuen Bauarten,
räumliche Stabwerke,
statisch unbestimmte räumliche Fachwerke,
Faltwerke, Schalentragwerke, soweit sie nicht der Klasse 4 zuzuordnen sind,
statisch unbestimmte Tragwerke, die Schnittkraftermittlungen nach Theorie II. Ordnung unter Berücksichtigung des nicht linearen Werkstoffverhaltens erfordern,
Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahme modellstatischer Untersuchungen beurteilt werden können,
Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen, soweit sie nicht der Klasse 4 zuzuordnen sind,
schwierige Trägerroste und schwierige orthotrope Flatten,
Verbundkonstruktionen nach der Plastizitätstheorie oder mit Vorspannung,
seilverspannte Zeltdachkonstruktionen und Traglufthallen bei Behandlung nach der Membrantheorie,
mit Hochhäusern vergleichbar hohe Gebäude, bei denen ein Stabilitätsnachweis nach Theorie II. Ordnung erforderlich sowie das Schwingungsverhalten zu untersuchen ist,