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Änderungstext
Zweites Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Vom 4. Juli 2007
(GVBl. Nr. 8 vom 11.07.2007 S. 105)
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch § 58 des Gesetzes vom 28. September 2005 (GVBl. S. 387), BS 213-1, wird wie folgt geändert:
Dem § 44 Abs. 8 wird folgender Satz 3 angefügt:
"Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."
(Stand: 07.08.2023)
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