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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Versammlungsstättenverordnung und der Landesverordnung über die Zuständigkeit und die Vergütung für die Erteilung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten
- Rheinland-Pfalz -
Vom 15. November 2018
(GVBl. Nr. 17 vom 14.12.2018 S. 388)
Aufgrund des § 76 Abs. 4 und des § 87 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4 Nr. 3 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 77), BS 213-1, wird verordnet:
Die Versammlungsstättenverordnung vom 13. März 2018 (GVBl. S. 29, BS 213-1-9) wird wie folgt geändert:
§ 45 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
1. Satz 1
Das Gastspielprüfbuch wird von der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Koblenz, nach vorgegebenem Muster erteilt.
wird gestrichen.
2. Im bisherigen Satz 2 wird das Wort "ist" durch die Worte "des Gastspielprüfbuchs ist bei Erteilung" ersetzt.
(nicht dargestellt)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID 182093
ENDE |
(Stand: 07.08.2023)
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