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Änderungstext
VV-TB Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen
- Rheinland-Pfalz -
Vom 17. August 2021
(MinBl. Nr. 8 vom 06.09.2021 S. 90, ber. S. 110)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen 1
1 Aufgrund des § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 87a Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (GVBl. S. 66), BS 213-1, werden die in der Anlage enthaltenen Technischen Baubestimmungen zur Konkretisierung der Anforderungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 LBauO erlassen.
Die Anlage wird ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen als oberster Bauaufsichtsbehörde veröffentlicht. Sie kann im Internet unter https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Bauen_und_Wohnen/Baurecht_und_Bautechnik/Anlage_zur_VV-TB_21.pdf abgerufen werden.
2 Die Technischen Baubestimmungen beruhen auf dem Muster einer Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder veröffentlicht wird.
3 Die Technischen Baubestimmungen werden fortgeschrieben.
4 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019 (MinBl. S. 381) außer Kraft.
ENDE |
(Stand: 07.08.2023)
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