Regelwerk, Bau und Planung

NachbG SH
- Inhalt -

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Erbbauberechtigter

§ 3 Verjährung

Abschnitt II
Nachbarwand

§ 4 Nachbarwand und Anbau

§ 5 Beschaffenheit der Nachbarwand

§ 6 Anbau an die Nachbarwand

§ 7 Anzeige des Anbaus

§ 8 Unterhaltung der Nachbarwand

§ 9 Beseitigung der Nachbarwand

§ 10 Veränderung der Nachbarwand

Abschnitt III
Grenzwand

§ 11 Grenzwand und Anbau

§ 12 Errichten der Grenzwand

§ 13 Anbau an die Grenzwand

§ 14 Errichten einer zweiten Grenzwand

§ 15 Einseitige Grenzwand; Wärmeschutzüberbau

§ 16 Über die Grenze gebaute Wand

Abschnitt IV
Hammerschlags- und Leiterrecht

§ 17 Inhalt und Umfang

§ 18 Anzeige und Schadensersatz

§ 19 Nutzungsentschädigung

Abschnitt V
Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen

§ 20 Inhalt und Umfang

§ 21 Anzeige und Schadensersatz

Abschnitt VI
Fenster- und Lichtrecht

§ 22 Inhalt und Umfang

§ 23 Ausnahmen

§ 24 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs

Abschnitt VII
Bodenerhöhung

§ 25

Abschnitt VIII
Traufe

§ 26

Abschnitt IX
Schutz des Grundwassers

§ 27

Abschnitt X
Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke

§ 28 Allgemeine Einfriedigungspflicht

§ 29 Einfriedigungspflicht des Störers

§ 30 Standort der Einfriedigung

§ 31 Beschaffenheit der Einfriedigung

§ 32 Kosten der Errichtung und Unterhaltung

§ 33 Ausschluß des Einfriedigungsanspruchs

§ 34 Ausnahmen

Abschnitt XI
Einfriedigung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

§ 35 Einfriedigungpflicht

§ 36 Gemeinsame Errichtung und Unterhaltung einer Einfriedigung

Abschnitt XII
Grenzabstände für Anpflanzungen

§ 37 Grenzabstände

§ 38 Boden- und Klimaschutzpflanzungen

§ 39 Ausnahmen

§ 40 Ausschluß des Anspruchs auf Zurückschneiden

§ 41 Ersatzanpflanzungen und Grenzänderungen

Abschnitt XIII
Grenzabstände für Gebäude

§ 42 Grenzabstand

§ 43 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs

Abschnitt XIV
Schlußvorschriften

§ 44 Übergangsvorschriften

§ 45 Änderung des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein

§ 46 Außerkrafttreten von Vorschriften

§ 47 Inkrafttreten