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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein
- Schleswig-Holstein -

Vom 16. März 2018
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 6 vom 29.03.2018 S. 68)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(Red.Anm.:  Der folgende Änderungstext wurde bereits am 23. November 2017 (GVOBl. Nr. 15 vom 21.12.2017 S. 513) mit dem selben Wortlauft veröffentlicht. Berichtigung wird voraussichtlich durch die Veröffentlichung des nächsten GVOBl. Schl.-H. erfolgen.)

Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, ber. 2004 S. 140), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 999), wird wie folgt geändert:

1. § 52 wird wie folgt geändert: In Absatz 2 werden folgende Worte gestrichen: "und zuständige Behörde für die Planfeststellung, Anhörung und Plangenehmigung sowie für die Entscheidung über das Entfallen einer Planfeststellung und Plangenehmigung"

2. § 55 wird wie folgt geändert: Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

ENDE

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