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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zum Neuerlass der Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen und der Prüfverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 31. Mai 2021
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 9 vom 10.06.2021 S. 662)



Aufgrund

  1. des § 83 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Landesbauordnung vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 398), sowie
  2. des § 83 Absatz 1 Nummer 4 der Landesbauordnung

verordnet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung:

Artikel 1
PPVO - Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen

( wie eingefügt).

Artikel 2
PrüfVO - Prüfverordnung
Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht

( wie eingefügt).

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

( 2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen vom 12. November 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 703), außer Kraft.

ID: 211251

ENDE

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(Stand: 25.06.2021)

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