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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Baugebührenverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 8. Mai 2022
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 7 vom 19.05.2022 S. 613)



Aufgrund des § 4 Nummer 1 Buchstabe b der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Februar 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 394), verordnet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung:

Artikel 1

Die Baugebührenverordnung vom 12. November 2018, zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. August 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 972), wird wie folgt geändert:

Die Richtwerttabelle (Anlage 2) wird wie folgt geändert:

In Gruppe C Nummer 3 werden die Wörter "Großflächige Einzelhandelsbetriebe" durch die Wörter "Eingeschossige Verkaufsstätten einschließlich Ausstellungsflächen" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID: 221056

ENDE

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(Stand: 23.05.2022)

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