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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Baugebührenverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 7. Februar 2023
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 4 vom 09.03.2023 S. 77)



Aufgrund des § 4 Nummer 1 Buchstabe b der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 47), verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:

Artikel 1

Die Baugebührenverordnung vom 10. Juni 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 704) wird wie folgt geändert:

In Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 der Baugebührenverordnung) erhält die Tarifstelle 5.2.2 folgende Fassung:
Alt:

"5.2.2 Beseitigung je angefangene 1.000 Euro der anrechenbaren Bauwerte
bis 100 Millionen Euro 9
für die 100 Millionen Euro übersteigenden anrechenbaren Bauwerte 6

Neu:

"5.2.2 Beseitigung nach der Dauer der Amtshandlung"

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID 230488

ENDE

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(Stand: 13.03.2023)

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