umwelt-online: Bauregelliste a Teil 1 Anlagen (4)

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Anlage 5.3
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) -

Anlage 5.4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2002/2) -

Anlage 5.5
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) -

Anlage 5.6
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) - 

Anlage 5.7
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) - 

Anlage 6.1 (1998/2)

Bei Verwendung von Fahrschachttüren nach

DIN 18090:1997-01
DIN 18091:1993-07
DIN 18092:1992-04

müssen

1. die Türen in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton eingebaut sein;

2. die Fahrkörbe überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse a nach DIN 4102-1:1998-05) hergestellt sein; Fahrkörbe gelten als überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt, wenn

3. die Türen so gesteuert sind, dass sie nur so lange offen bleiben, wie es das Betreten oder Verlassen des Fahrkorbs erfordert;

4. die Türen, falls mehrere nebeneinander angeordnet werden, durch feuerbeständige Bauteile getrennt und an diesen befestigt sind.

Anlage 6.2
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2005/1) - 

Anlage 6.3 (2014/2)

1 Allgemeines

Folgendes gilt für Innentüren, an die Anforderungen hinsichtlich des Schallschutzes gestellt werden. Innentüren bestehen jeweils aus Blatt und Zarge.

Innentüren müssen aus mindestens normalentflammbaren Baustoffen bestehen (siehe Anlage 0.2).

2 Bewertetes Schalldämm-Maß

Sollen je nach Verwendungszweck schalldämmende Eigenschaften ausgewiesen werden, so ist das bewertete SchalldämmMaß nach DIN EN ISO 10140-1:2012-05, DIN EN ISO 10140-2, -4 und -5:2010-12 und DIN EN ISO 717-1:2013-06 zu bestimmen und der Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R nach DIN 4109:1989-11 festzulegen.

Prüfberichte nach DIN EN 20140-3:1995-05 und DIN EN ISO 140-3:2005-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 717-1:1997-01, DIN EN ISO 717-1:2006-11 bzw. DIN EN ISO 717-1:2013-06, die vor dem Inkrafttreten dieser Ausgabe der Bauregelliste erstellt wurden, dürfen weiterhin verwendet werden.

3 Wesentliche Merkmale für das Ü-Zeichen

Im Ü-Zeichen einer Innentür, die den Anforderungen nach Abschnitt 2 entspricht, ist der Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R anzugeben sowie die Kombinationen von Blättern mit Zargen, für welche dieser gilt.

Anlage 6.4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 6.5 (2014/2)

Tore müssen aus mindestens normalentflammbaren Baustoffen (Klasse E nach DIN EN 13501-1 oder Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1) bestehen.

Im Ü-Zeichen eines Tores ist anzugeben, dass die Bestandteile des Tores normalentflammbar sind.

Die Anlage wird bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.

Anlage 6.6
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2011/2) -

Anlage 7.1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2007/2)

Anlage 7.2 (2010/1)

Für Führungslager und Festhaltekonstruktionen gilt DIN EN 1337-8:2008-01. Für die Gleitpaarung Stahl/Stahl bei Führungslagern und Festhaltekonstruktionen kann der entsprechende Abschnitt von DIN V 4141-13:2008-11 angewendet werden.

Anlage 8.1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2013/1) -

Anlage 8.2 (2014/2)

Richtlinie über Rollladenkästen - RokR -

- Fassung Oktober 2013 -

1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für werkmäßig hergestellte Rollladenkästen (einschließlich Rollladenkastendeckel), an die Anforderungen  hinsichtlich des Wärme- oder Schallschutzes gestellt werden.

Die Bestandteile des Rollladenkastens müssen aus mindestens normalentflammbaren Baustoffen bestehen (siehe Anlage 0.2).

Für werkmäßig hergestellte Rollladenkästen mit statisch tragender Funktion im Bauwerk ist zusätzlich die in der Bauregelliste a Teil 1 bekannt gemachte technische Regel für das jeweilige Bauprodukt zu beachten.

2 Wärmeschutz

2.1 Anforderungen an den Mindestwärmeschutz

Es werden Anforderungen an die Begrenzung des Wärmedurchgangs sowie an die Oberflächentemperatur gestellt.

Der Rollladenkasten muss die Anforderung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2:2013-02, Abschnitt 5.1.3, erfüllen.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn der nach Abschnitt 2.2 berechnete oder der nach Abschnitt 2.3 gemessene Wärmedurchgangskoeffizient Usb des Rollladenkastens Usb ≤ 0,85 W/(m2×K) beträgt, und der nach Abschnitt 2.2 berechnete Temperaturfaktor fRsi≥ 0,70 beträgt.

2.2 Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten Usb und des Temperaturfaktors fRsi

Der Wärmedurchgangskoeffizient Usb

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