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Regelwerk

Änderungstext

Berichtigung der Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil a (VOB/A) Abschnitte 2 und 3
Ausgabe 2012

Vom 24. April 2012
(BAnz AT 07.05.2012 B 1)


Die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil a (VOB/A) Abschnitte 2 und 3 Ausgabe 2012 vom 24. Oktober 2011 (BAnz. Nr. 182a vom 2. Dezember 2011) wird wie folgt berichtigt:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe "Ausgabe 2011" durch die Angabe "Ausgabe 2012" ersetzt.

2. Die Verweisung auf die "Verordnung (EG) Nr. 842/2011" ist durch die Verweisung auf die "Verordnung (EU) Nr. 842/2011" zu ersetzen.

3. § 6 EG wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Nummer 2 wird der Satz "Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen." angefügt.

b) In Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe c, d und g (alt) werden die Bezeichnungen "EG" durch die Bezeichnungen "EU" ersetzt.

c) In Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe e wird die Verweisung "Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes" durch die Verweisung " § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes" ersetzt.

d) Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe g (alt) wird zu Buchstabe h (neu).

e) Absatz 4 Buchstabe g (neu) wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EUoder in ihrem Auftrag verwaltet werden. " § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),"

f) In Absatz 4 wird eine Nummer 4 "Gesetzliche Ausschlussgründe bleiben unberührt." angefügt.

4. In § 16 EG Absatz 8 werden die Wörter "Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Europäischen Union" ersetzt.

5. § 22 EG wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 Nummer 3 wird zu Nummer 4.

b) In Absatz 2 Nummer 2 wird nach dem 2. Satz die Nummer 3 eingefügt.

6. Nach § 22 EG werden "Anhang I - Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden" und "Anhang TS - Technische Spezifikationen" in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a vom 15. Oktober 2009) geändert durch die Berichtigung vom 19. Februar 2010 (BAnz. S. 940) angefügt.

7. Anhang TS - Technische Spezifikationen wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "Verdingungsunterlagen" durch das Wort "Vergabeunterlagen" ersetzt.

b) In Absatz 4 werden die Wörter "Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Europäischen Union" ersetzt.

8. In § 1 VS Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 wird die Ziffer 3 durch die Ziffer 4 ersetzt und es werden die Wörter "in § 2 VSVgV genannten" durch die Wörter "sich aus § 1 Absatz 2 VSVgV ergebenden" ersetzt.

9. § 6 VS wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Nummer 2 wird der Satz "Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen." angefügt.

b) In Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe c, d und g (alt) werden die Bezeichnungen "EG" durch die Bezeichnungen "EU" ersetzt.

c) In Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe e wird die Verweisung "Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes" durch die Verweisung " § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes" ersetzt.

d) Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe g (alt) wird zu Buchstabe h (neu).

e) Absatz 4 Buchstabe g (neu) wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. " § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),"

f) In Absatz 4 wird eine Nummer 4 "Gesetzliche Ausschlussgründe bleiben unberührt." angefügt.

10. In § 12 VS Absatz 3 Nummer 1 werden die Wörter "offenen Verfahren" gestrichen.

11. In § 16 VS Absatz 8 werden die Wörter "Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter "Europäischen Union" ersetzt.

12. Nach § 21 VS werden "Anhang I - Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden" und "Anhang TS - Technische Spezifikationen" in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a vom 15. Oktober 2009) geändert durch die Berichtigung vom 19. Februar 2010 (BAnz. S. 940) angefügt.

13. Anhang TS - Technische Spezifikationen wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "Verdingungsunterlagen" durch das Wort Vergabeunterlagen" ersetzt.

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