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EnVKG-ZuVO - Verordnung des Umweltministeriums über Zuständigkeiten nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
- Baden-Württemberg -
Vom 17. Dezember 2013
(GBl. Nr. 18 vom 30.12.2013 S. 498; 25.11.2014 S. 621 14)
Zuständige Behörde für den Vollzug des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070) in seiner jeweils geltenden Fassung, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in ihren jeweils geltenden Fassungen sowie der in diesem Bereich erlassenen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union in ihren jeweils geltenden Fassungen ist das Regierungspräsidium Tübingen.
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(Stand: 02.10.2018)
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