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Änderungstext
Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem StrrVG
Messprogramme und Übungen in den Bereichen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel, Boden und Pflanzen
- Niedersachsen -
Vom 18. Februar 2013
(Nds.MBl. Nr. 9 vom 06.03.2013 S. 212)
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.01.2013 wie folgt geändert:
1. Nummer 1. wird wie folgt geändert:
In Nummer 1.1 werden die Worte " § 21 Abs. 5 der Verordnung vom 3. B. 2009 (Nds. GVBl. S. 316)" durch die Worte "Artikel 4 der Verordnung vom 08.11.2012 (Nds. GVBl. S. 436)" ersetzt.
In Nummer 1.2.1 werden die Worte "Lebensmittelinstitut (im Folgenden: LI) Braunschweig" durch die Worte "Lebensmittel- und Veterinärinstitut (im Folgenden: LVI) Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig," ersetzt.
In Nummer 1.2.2 wird die Abkürzung "LI" durch die Abkürzung "LVI" ersetzt.
In Nummer 1.2.3 werden die Worte "Veterinärinstitut Hannover" durch die Worte "LVI Braunschweig/Hannover, Standort Hannover," ersetzt.
In Nummer 1.4 werden die Worte "LI Braunschweig" durch die Worte "LVI Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig," ersetzt.
2. Nummer 2. wird wie folgt geändert:
Nummer 2.1.2 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
2.1.2 Die Radioaktivitätsmessstellen des LAVES fordern die Proben direkt bei den Lebensmittelüberwachungsbehörden und den Forstämtern an. | "2.1.2 Die Radioaktivitätsmessstellen des LAVES fordern die Proben direkt bei den Lebensmittelüberwachungsbehörden an. Die Probenanforderung bei den Forstämtern kann direkt oder über die Zentrale der Anstalt Niedersächsische Landesforsten erfolgen." |
In Nummer 2.3.2 werden die Worte "LI Braunschweig" durch die Worte "LVI Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig," ersetzt.
3. In Anlage 1 erhält die Kopfzeile der Tabelle folgende Fassung:
"LVI Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig |
LVI Oldenburg |
LVI Braunschweig/Hannover, Standort Hannover |
IfF Cuxhaven |
LUFA Nord-West". |
4.In der Anlage 2 erhält die Kopfzeile der Tabelle folgende Fassung:
"LVI Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig |
LVI Oldenburg |
LVI Braunschweig/Hannover, Standort Hannover |
IfF Cuxhaven". |
5. In den Anlagen 3.1a , 3.1b und 3.1d erhält das Feld "Probe an LAVES" jeweils folgende Fassung:
"Probe an LAVES | [ ] BS | [ ] OL | [ ] H | [ ] CUX |
[ ] direkt übergeben | [ ] über Kurierdienst | [ ] über sonstige". |
6. In Anlage 3.1c erhalten die Erläuterungen folgende Fassung:
alt | neu |
Erläuterungen:
LAVES = Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LI = Lebensmittelinstitut VI = Veterinärinstitut IfF = Institut für Fische und Fischereierzeugnisse BS = 11:aunschweig OL = Oldenburg H = Hannover CUX = Cuxhaven |
"Erläuterungen:
LAVES = Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BS = Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig OL = Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg H = Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover, Standort Hannover CUX = Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven". |
7. In den Anlagen 5a, 5b, 6a, 6b, 7a und 7b werden im Anschriftenfeld die Worte "des Landkreises/der Region/der Stadt" jeweils durch die Worte "des Landkreises/der Region/der Stadt/des Zweckverbandes" ersetzt.
(Stand: 06.12.2018)
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