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Regelwerk

Änderungstext

Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem StrrVG
Messprogramme und Übungen in den Bereichen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel, Boden und Pflanzen

- Niedersachsen -

Vom 18. Februar 2013
(Nds.MBl. Nr. 9 vom 06.03.2013 S. 212)



Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.01.2013 wie folgt geändert:

1. Nummer 1. wird wie folgt geändert:

In Nummer 1.1 werden die Worte " § 21 Abs. 5 der Verordnung vom 3. B. 2009 (Nds. GVBl. S. 316)" durch die Worte "Artikel 4 der Verordnung vom 08.11.2012 (Nds. GVBl. S. 436)" ersetzt.

In Nummer 1.2.1 werden die Worte "Lebensmittelinstitut (im Folgenden: LI) Braunschweig" durch die Worte "Lebensmittel- und Veterinärinstitut (im Folgenden: LVI) Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig," ersetzt.

In Nummer 1.2.2 wird die Abkürzung "LI" durch die Abkürzung "LVI" ersetzt.

In Nummer 1.2.3 werden die Worte "Veterinärinstitut Hannover" durch die Worte "LVI Braunschweig/Hannover, Standort Hannover," ersetzt.

In Nummer 1.4 werden die Worte "LI Braunschweig" durch die Worte "LVI Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig," ersetzt.

2. Nummer 2. wird wie folgt geändert:

Nummer 2.1.2 erhält folgende Fassung:

alt neu
 2.1.2 Die Radioaktivitätsmessstellen des LAVES fordern die Proben direkt bei den Lebensmittelüberwachungsbehörden und den Forstämtern an. "2.1.2 Die Radioaktivitätsmessstellen des LAVES fordern die Proben direkt bei den Lebensmittelüberwachungsbehörden an. Die Probenanforderung bei den Forstämtern kann direkt oder über die Zentrale der Anstalt Niedersächsische Landesforsten erfolgen."

In Nummer 2.3.2 werden die Worte "LI Braunschweig" durch die Worte "LVI Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig," ersetzt.

3. In Anlage 1 erhält die Kopfzeile der Tabelle folgende Fassung:

"LVI
Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig
LVI
Oldenburg
LVI
Braunschweig/Hannover, Standort Hannover
IfF
Cuxhaven
LUFA
Nord-West".

4.In der Anlage 2 erhält die Kopfzeile der Tabelle folgende Fassung:

"LVI
Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig
LVI
Oldenburg
LVI
Braunschweig/Hannover, Standort Hannover
IfF
Cuxhaven".

5. In den Anlagen 3.1a , 3.1b und 3.1d erhält das Feld "Probe an LAVES" jeweils folgende Fassung:

"Probe an LAVES [ ] BS [ ] OL [ ] H [ ] CUX
[ ] direkt übergeben [ ] über Kurierdienst [ ] über sonstige".

6. In Anlage 3.1c erhalten die Erläuterungen folgende Fassung:

alt neu
 Erläuterungen:

LAVES = Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

LI = Lebensmittelinstitut

VI = Veterinärinstitut

IfF = Institut für Fische und Fischereierzeugnisse

BS = 11:aunschweig

OL = Oldenburg

H = Hannover

CUX = Cuxhaven  

"Erläuterungen:

LAVES = Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

BS = Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig

OL = Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg

H = Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover, Standort Hannover

CUX = Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven".

7. In den Anlagen 5a, 5b, 6a, 6b, 7a und 7b werden im Anschriftenfeld die Worte "des Landkreises/der Region/der Stadt" jeweils durch die Worte "des Landkreises/der Region/der Stadt/des Zweckverbandes" ersetzt.

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