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Regelwerk Energie Strahlen

Grenzwerte für die Strahlenexposition der Haut beim beruflichen Umgang mit ionisierender Strahlung
- Bekanntmachung einer Stellungnahme der Strahlenschutzkommission -

Vom 27. März 2013
(eBAnz. AT vom 10.04.2013 B6)



Nachfolgend wird die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 251. Sitzung der Kommission am 25. Oktober 2011, bekannt gegeben.

Grenzwerte für die Strahlenexposition der Haut beim beruflichen Umgang mit ionisierender Strahlung
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 251. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 25. Oktober 2011

1 Fragestellung

Eine neuere Auswertung der Daten der Atombombenüberlebenden (Preston et al. 2007) analysiert das zusätzliche relative Risiko (Excess Relative Risk, ERR) für das Auftreten von nichtmelanozytärem Hautkrebs. Auf Grund dieser Daten stellte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Frage, ob die bisherige Begrenzung der Organdosis der Haut zusammen mit der Begrenzung der effektiven Dosis weiterhin als ein ausreichender Schutz gegen stochastische Wirkungen an der Haut angesehen werden kann und welche Schlussfolgerungen ggf. für den Strahlenschutz beruflich strahlenexponierter Personen gezogen werden müssen oder können.

2 Hintergrund

Die Grenzwerte für die Exposition der Haut mit ionisierender Strahlung im Rahmen beruflicher Tätigkeiten sind durch § 55 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 2001) sowie § 31 der Röntgenverordnung (RöV 2003) festgelegt.

Für strahlenexponierte Personen beträgt der Grenzwert der Organdosis für die Haut sowie für Hände, Unterarme, Füße, Knöchel jeweils 500 mSv im Kalenderjahr ( § 55 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV; § 31a Absatz 2 Satz 2 RöV). Dieser bezieht sich auf die lokale Hautdosis, als Produkt der gemittelten Energiedosis über eine bestimmte Hautfläche in 0,07 mm Gewebetiefe und dem Strahlungs-Wichtungsfaktor wR, repräsentiert durch den Wert der Messgröße Hp(0,07). Die Mittelungsfläche beträgt 1 cm2, unabhängig von der exponierten Hautfläche (StrlSchV Anl. VI Teil B Nummer 1; RöV § 2 Absatz 6d).

Die effektive Dosis wird bei alleiniger Exposition der Haut durch Multiplikation der mittleren Hautdosis mit dem Gewebe-Wichtungsfaktor wHaut= 0,01 erhalten. Ihr Grenzwert beträgt gemäß § 55 Absatz 1 StrlSchV, § 31a Absatz 1 RöV und ICRP 103 (ICRP 2007) 20 mSv im Kalenderjahr. Die Berechnung beruht auf der Mittelung der Hp(0,07) über die gesamte Haut (StrlSchV 2001). Die mittlere Hautfläche für Erwachsene beträgt nach ICRP 103 für Männer 1,9 m2und für Frauen 1,66 m2. Eine lokale Hautdosis von 500 mSv (gesamt exponierte Fläche 1 cm2) entspricht deshalb bei einer Gesamthautfläche von 1,9 m2 einer effektiven Dosis von nur 0,26 pSv. Auch bei einer Exposition der gesamten Haut mit einer Dosis von 500 mSv würde sich nur eine effektive Dosis von 5 mSv ergeben.

Die Gewebe-Wichtungsfaktoren basieren im Wesentlichen auf Daten der Überlebenden der Atombombenexplosionen in Japan (Life span study) zu Krebsmortalität (Preston et al. 2003) und Krebsinzidenz (Preston et al. 2007). Die zugrunde liegenden Dosiswerte beziehen sich ausschließlich auf Neutronen- und Gammastrahlung mit einer hohen Durchdringungsfähigkeit. Strahlung mit niedriger Durchdringungsfähigkeit wurde hier nicht berücksichtigt. Die Verwendung der daraus abgeleiteten Gewebe-Wichtungsfaktoren setzt daher die Mittelung über die gesamte Hautfläche voraus. Im Bereich der beruflichen Strahlenexposition kommt eine homogene Bestrahlung der gesamten Hautfläche bezogen auf die Grenzwerte praktisch nicht vor.

Strahleneffekte können stochastischer (z.B. Tumorinduktion) oder deterministischer Natur (z.B. Hautatrophie) sein. Sie entstehen nur an exponierten Lokalisationen. Die Haut stellt ein großes Zielorgan dar, in dem durch die unregelmäßig geformte Fläche, aber auch durch (partielle) Abschirmung durch Haare, Kleidung etc., erhebliche Dosis-Inhomogenitäten auftreten können. Zudem können - als Besonderheit der Haut - mehrere Tumore an unterschiedlichen Lokalisationen auftreten.

Hautkrebs lässt sich untergliedern in das maligne Melanom und die nichtmelanozytären Formen, das Plattenepithel Karzinom und das Basalzell-Karzinom. Während das maligne Melanom und das Plattenepithel-Karzinom spät erkannt eine schlechte Prognose aufweisen, ist die Lebenserwartung durch das Basalzell-Karzinom in der Regel unbeeinflusst -hier steht eher die Einschränkung der Lebensqualität durch das destruierende Wachstum, z.B. im Gesichtsbereich, im Vordergrund.

Insgesamt ist Hautkrebs eine der häufigsten Tumorerkrankungen, vornehmlich induziert durch UV-Strahlung. In Deutschland werden jedes Jahr etwa 195.000 Fälle einer der drei Hautkrebsformen neu diagnostiziert (www.krebsregistersh.de). Darunter sind 24.000 maligne Melanome, 54.000 Plattenepithel-Karzinome und 117.000 Basalzell Karzinome.

3 Dosiseintrag in der Haut bei beruflicher Strahlenexposition

In Deutschland wird die Hautdosis nur selten explizit erfasst. Im Bericht des Bundesamtes für Strahlenschutz über die berufliche Strahlenexposition in Deutschland 2007 (Frasch et al. 2009) werden lediglich 44 überwachte Personen, davon 22 exponiert, aufgeführt; die mittlere lokale Hautdosis (Hp(0,07)) der exponierten Personen betrug 6 mSv. Da so wenige Daten vorliegen, wurden die Daten für die Strahlenexposition der Hände mit herangezogen, da für diese ebenfalls als Messgröße Hp

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