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Regelwerk, Strahlenschutz

Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen Empfehlung der Strahlenschutzkommission und wissenschaftliche Begründung
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

Vom 22. Mai 2019
(BAnz AT vom 18.06.2019 B3)



Verabschiedet in der 297. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13./14. Dezember 2018

1 Einleitung

Der mit Abstand größte Teil der zivilisatorischen Strahlenexposition der deutschen Bevölkerung wird durch Untersuchungen mittels Röntgenstrahlung verursacht. Eine Reduktion der Strahlenexposition des Patienten, insbesondere außerhalb der zu untersuchenden Körperbereiche, kann unter anderem durch den sachgerechten Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln erreicht werden.

Andererseits kann der übermäßige Einsatz wenig effizienter Schutzmittel oder die falsche Anwendung von Schutzmitteln die Akzeptanz sowohl bei dem an der Anwendung beteiligten medizinischen Personal als auch bei den Patienten verringern und somit einem optimalen Strahlenschutz entgegenwirken.

Daher hat das Bundesumweltministerium in einer Beratungsanfrage an die Strahlenschutzkommission (SSK) darum gebeten, eine Empfehlung zu erarbeiten, welche Patienten-Strahlenschutzmittel aus ihrer Sicht für die verschiedenen Verfahren, die in der Röntgendiagnostik Anwendung finden, eingesetzt werden sollten. Dabei sollte der Maßstab für den sinnvollen Einsatz sein, ob es unter Berücksichtigung des Standes der Technik mit angemessenem Aufwand möglich ist, die Strahlenexposition zu reduzieren. Insbesondere sollten in der Empfehlung die Besonderheiten der verschiedenen Untersuchungstechniken unter Einsatz von Röntgenstrahlung (wie z.B. Computertomographie, zahnmedizinische Verfahren, radiologische Interventionen), die Untersuchung verschiedener Körperteile sowie die besonderen Schutzerfordernisse bestimmter Patientengruppen (etwa Personen unter 18 Jahren oder schwangere Frauen) einbezogen werden. Bei der Bewertung der Patienten-Strahlenschutzmittel soll auch der jeweilige Aufwand bei der Verwendung berücksichtigt werden.

Zur Dosisreduktion bei der Anwendung von Röntgenstrahlung im Rahmen der bildgestützten Strahlentherapie ist die Empfehlung der SSK zu strahlenhygienischen Anforderungen an bildgeführte Strahlentherapie (image guided radiotherapie, IGRT) (SSK 2010) zu berücksichtigen.

2 Empfehlungen

Die Strahlenschutzkommission empfiehlt

Tabelle 1: Anwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei verschiedenen Untersuchungsarten und die erzielbare Dosisreduktion *

Untersuchungsart Patienten-Strahlenschutzmittel Mögliche Dosisreduktion (Organ-Äquivalentdosis)
Computertomographie
CT Hirnschädel (CCTa) Augenlinsenschutz, wenn die Augen im direkten Strahlenfeld liegen
Schilddrüsenschutz
Brustschutz (Abdeckung der Brust bei Patientinnen)
Augenlinse: ca. 20 mSv (Bulla et al. 2012, Keil et al. 2008)
Schilddrüse: ca. 0,5 mSv (Beaconsfield et al. 1998, Ngaile et al. 2008)
Brust: ca. 0,15 mSv (Beaconsfield et al. 1998, Ngaile et al. 2008)
CT NNH b/ Gesichtsschädel CBCT c NNH Schilddrüsenschutz
Augenlinsenschutz, wenn die Augen im direkten Strahlenfeld liegen
Schilddrüse: ca. 0,6 mSv (Goren et al. 2013) Augenlinse: ca. 20 mSv
CT Thorax Schilddrüsenschutz (nicht bei pädiatrischen Untersuchungen) Bleiabdeckung um das Abdomen bei Schwangeren Schilddrüse: ca. 2,5 mSv (Buchgeister et al. 2012) Uterus: ca. 0,02 mSv (Danova et al. 2010, Iball und Brettle 2011)
CT Becken/Abdomen Mann: Hodenkapsel, wenn Artefakte nicht störend sind Gonaden: ca. 1 mSv (Price et al. 1999, Hohl et al. 2005, Hidajat et al. 1996, Dauer et al. 2007) im direkten Strahlenfeld > 1 mSv (Price et al. 1999, Hohl et al. 2005, Hidajat et al. 1996, Dauer et al. 2007)
CBCT Zahnmedizin Kein Schutz notwendig

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