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Regelwerk

AVR-Versuchskernkraftwerk Jülich, Genehmigung 7/16 AVR für den vollständigen Abbau gemäß § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes vom 9. Dezember 2008
- Stellungnahme der Strahlenschutzkommission -

Vom 14. Juli 2009
(BAnz. Nr. 175 vom 19.11.2009 S. 3940)



Verabschiedet in der 231. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 9./10. Dezember 2008 Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

Der Versuchsreaktor AVR war ein heliumgekühlter graphitmoderierter Hochtemperaturreaktor mit kugelförmigen Brennelementen ("Kugelhaufenreaktor"). Seine thermische Leistung betrug 46 MW, die elektrische Bruttoleistung 15 MW. Aufgabe der Anlage war es, den sicheren Betrieb und die Verfügbarkeit dieses neuen Reaktortyps zu demonstrieren, Komponenten und insbesondere HTR-Brennelemente zu erproben sowie reaktortypbezogene Experimente durchzuführen. Der Standort des Reaktors grenzt im Südosten unmittelbar an das Gelände der Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ), deren Infrastruktur der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) GmbH zur Verfügung steht. Nach 21 Betriebsjahren wurde die Anlage am 31. Dezember 1988 endgültig abgeschaltet.

Mit dem Genehmigungsbescheid Nr. 7/15 AVR vom 9. März 1994 und fünf Änderungsgenehmigungen wurde der AVR GmbH die Stilllegung, die Entladung des Reaktorkerns, der Abbau von Anlagenteilen sowie die Herstellung und der Betrieb des Sicheren Einschlusses des endgültig abgeschalteten Versuchsreaktors genehmigt. Auf Basis der erteilten Genehmigungen erfolgten seit Anfang 1994 die Entladung der Brennelementkugeln, der Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile und die Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung des Sicheren Einschlusses, einschließlich des Verfüllens des Reaktorbehälters mit Porenleichtbeton.

2 Beratungsauftrag

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit Schreiben vom 4. Juli 2008 den Entwurf des Genehmigungsbescheides Nr. 7/16 AVR /08(0004) SSK/A701-1/U 4-1/ für den vollständigen Abbau des stillgelegten und im Sicheren Einschluss befindlichen Versuchskernkraftwerkes AVR in Jülich gemäß § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes nebst Antragsunterlagen und Gutachten des von der Genehmigungsbehörde hinzugezogenen Sachverständigen vorgelegt. Das BMU hat diesbezüglich mit Schreiben vom 5. August 2008 die Strahlenschutzkommission (SSK) um Beratung und Begutachtung des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Abbau des AVR Versuchskernkraftwerkes Jülich gebeten /08(0001)SSK/A701-1/U 1/.

In die Begutachtung sind demnach insbesondere die Fragen

Grundlage für die Beratungen sind der Entwurf des Genehmigungsbescheides, die Gutachten des von der Genehmigungsbehörde hinzugezogenen Sachverständigen und die im Unterlagenverzeichnis (siehe Anlage) aufgeführten Antragsunterlagen.

3 Durchgeführte Sitzungen

Die SSK hat die Fragen des Strahlenschutzes bei dem geplanten Abbau des AVR Versuchskernkraftwerkes Jülich in der Arbeitsgruppe "Abbau des AVR Jülich" (A701) des Ausschusses "Strahlenschutz bei Anlagen" (A7) der SSK in folgenden Sitzungen beraten:

1. Sitzung am 12. September 2008 in Jülich,
2. Sitzung am 7. Oktober 2008 in Köln,
3. Sitzung am 28. Oktober 2008 in Bonn und
4. Sitzung am 7. November 2008 in München.

Die Stellungnahme wurde vom Ausschuss "Strahlenschutz bei Anlagen" der SSK in der 50. Sitzung am 18. November 2008 beraten. Die SSK hat die Stellungnahme in ihrer 231. Sitzung am 9./10. Dezember 2008 beraten und verabschiedet.

4 Vorgehensweise und behandelte Themen

Als Bewertungsmaßstäbe werden insbesondere

zugrunde gelegt.

Es wird geprüft, ob die Anforderungen des § 6

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