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Verwendung des Dosimeters AWST-OSL-GD01 als amtliches Dosimeter
Vollzug der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung
Vom 25. Juli 2011
(GMBl. Nr. 6 vom 27.02.2012 S. 97)
- RdSchr. d. BMU v. 25.7.2011 - RS II 3 - 15530/1 -
Der Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie und der Länderausschuss Röntgenverordnung haben in ihrer o.g. gemeinsamen Sitzung sowie anschließend im Umlaufverfahren über die Verwendung des Dosimeters AWST-OSL-GD01 als amtliches Dosimeter gemäß der Richtlinie über Anforderungen an Personendosismessstellen nach Strahlenschutz und Röntgenverordnung vom 10. Dezember 2011 (GMBl 2011, S. 136) beraten.
Im Ergebnis der Beratung stimme ich auf Antrag der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit und für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nach Abschnitt 2.1 der o.g. Richtlinie in Abstimmung mit dem Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie und dem Länderausschuss Röntgenverordnung der Verwendung des Dosimeters AWST-OSL-GD01 als amtliches Ganzkörperdosimeter für Photonenstrahlung zu.
ENDE |
(Stand: 18.09.2022)
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