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Regelwerk

Verwendung des Dosimeters "BE-TLD-TD-PHOTONEN 02" als amtliches Personendosimeter
Vollzug der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung

Vom 5. November 2014
(GMBl Nr. 3/4 vom 30.01.2015 S. 84)



RdSchr. d. BMUB v. 5.11.2014 - RS II 3 - 15530/1

Der Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie und der Länderausschuss Röntgenverordnung haben in ihrer o.g. gemeinsamen Sitzung über die Verwendung des Dosimeters "BE-TLD-TD-PHOTONEN 02" als amtliches Dosimeter gemäß Richtlinie über Anforderungen an Personendosismessstellen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung vom 10. Dezember 2001 (GMBl 2002, S. 136) beraten.

Im Ergebnis der Beratung stimme ich auf Antrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin nach Abschnitt 2.1 der o. g. Richtlinie in Abstimmung mit dem Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie und dem Länderausschuss Röntgenverordnung der Verwendung des Dosimeters "BE-TLD-TD-PHOTONEN 02" als amtliches Teilkörperdosimeter für Photonenstrahlung zu.

ENDE

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