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Verwendung des Dosimeters "LPS-OSL-GD 01" als amtliches Personendosimeter
Vollzug der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung
Vom 31. Januar 2018
(GMBl. Nr. 6 vom 13.03.2018 S. 96)
- RdSchr. d. BMUB v. 31.1.2018 - RS II 3 - 15530/1-
Der Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie und der Länderausschuss Röntgenverordnung haben in ihrer o. g. gemeinsamen Sitzung über die Verwendung des Dosimeters "LPS-OSL-GD 01" als amtliches Dosimeter gemäß der Richtlinie über Anforderungen an Personendosismessstellen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung vom 10. Dezember 2001 (GMBl 2002, S.136) beraten.
Im Ergebnis der Beratung stimme ich gemäß Abschnitt 2.1 der o. g. Richtlinie in Abstimmung mit dem Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie und dem Länderausschuss Röntgenverordnung der Verwendung des Dosimeters "LPS-OSL-GD 01" als amtliches Ganzkörperdosimeter für Photonenstrahlung zu.
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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