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Verwendung des Dosimeters AWST-OSL-TD 01 als amtliches Teilkörperdosimeter nach Zustimmung des FAS im Umlaufverfahren
Vom 7. April 2022
(GMBl. Nr. 17 vom 10.05.2022 S. 420)
- RdSchr. d. BMUV v. 7.4.2022 - S II 3 - 1553/006-2022.0001 -
Der Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie hat im Umlaufverfahren zum 30.3.2022 der Verwendung des Teilkörperdosimeters AWST-OSL-TD 01 als amtliches Teilkörperdosimeter gemäß der Richtlinie über Anforderungen an Personendosismessstellen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung vom 10.12.2001 (GMBl 2002, S. 136) zugestimmt.
Im Ergebnis der Beratung stimme ich gemäß Abschnitt 2.1 der o. g. Richtlinie in Abstimmung mit dem Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie der Verwendung des Teilkörperdosimeters AWST-OSL-TD 01 als amtliches Dosimeter mit der Messgröße Hp(0,07) zur Bestimmung der Oberflächen-Personendosis für Photonenstrahlung zu.
ENDE |
(Stand: 18.09.2022)
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