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Regelwerk, Strahlenschutz

Elektromagnetische Felder im Automobil durch Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung -

Vom 24. Oktober 2019
(BAnz. AT vom 04.03.2020 B5)



Verabschiedet in der 300. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28. Juni 2019

Vorwort

Die Einführung technologischer Innovationen, die in verschiedenen Bereichen des Automobils nichtionisierende Strahlung nutzen, und die deutliche Zunahme der Elektromobilität stellen neue Quellen für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) dar, durch die sowohl die Fahrzeuginsassen als auch andere Verkehrsteilnehmer und Personen an öffentlichen Orten exponiert werden können.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesumweltministerium die Strahlenschutzkommission (SSK) im April 2017 um eine Bewertung der Exposition der Allgemeinbevölkerung gegenüber EMF im Hinblick auf die technischen Innovationen und den Ausbau der Elektromobilität im Bereich des Automobils und der damit verbundenen Risiken gebeten.

Zur Erfüllung dieses Beratungsauftrages bildete die Strahlenschutzkommission eine dem Ausschuss "Nichtionisierende Strahlen" zuarbeitende Arbeitsgruppe, der folgende Mitglieder angehörten:

Dr. Christian Bornkessel Vorsitzender der Arbeitsgruppe
"EMF und Auto"
Prof. Dr. Achim Enders Vorsitzender des Ausschusses
"Nichtionisierende Strahlen"
Prof. Dr. Joachim Breckow Vorsitzender
der Strahlenschutzkommission

1 Einleitung

Seit einiger Zeit rücken technologische Innovationen, die in verschiedenen Bereichen des Automobils nichtionisierende Strahlung nutzen, verstärkt in den Fokus des allgemeinen Interesses. Bei diesen neuen Technologien handelt es sich um funkbasierte Assistenz-, Komfort- und Unterhaltungssysteme, die zu einer Exposition der Insassen und der Umgebung führen.

Zudem ist in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme der Elektromobilität zu beobachten. Hierbei werden fokussiert Elektroantriebe und Akkumulatoren weiterentwickelt, die technisch bedingt während der Fahrt elektrische und magnetische Felder erzeugen. Die Akkumulatoren dieser Elektroautos werden überwiegend kabelgebunden aufgeladen, allerdings entwickeln die Hersteller derzeit verstärkt kabellose Ladesysteme. Letztere übertragen mithilfe von elektrischen und magnetischen Feldern Leistungen im Bereich von mehreren Kilowatt an den Akkumulator. Kabellose Ladestationen stellen somit eine neue Quelle für elektrische und magnetische Felder dar, die insbesondere im Hinblick auf die voraussichtlich flächendeckende Installation in Städten und an öffentlichen Orten an Bedeutung gewinnen wird.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesumweltministerium die Strahlenschutzkommission (SSK) im April 2017 um eine Bewertung der Exposition der Allgemeinbevölkerung gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (EMF) im Hinblick auf die technischen Innovationen im Bereich des Automobils und der damit verbundenen Risiken gebeten. Die vorliegende Empfehlung thematisiert die folgenden drei Technologiebereiche:

Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder im Bereich des Automobils auf elektrisch oder elektronisch betriebene Implantate sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bewertung. Die Strahlenschutzkommission ist jedoch der Ansicht, dass eine Betrachtung dieser komplexen Thematik unter dem Blickwinkel der elektromagnetischen Verträglichkeit auch für die besonderen Randbedingungen des Automobils durchgeführt werden sollte.

2 Empfehlungen

Angesichts des zu erwartenden Auftretens (Immission) elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder bei der Einführung neuer Technologien beim Automobil in den Technologiebereichen Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren und des daraus folgenden Ausgesetztseins von Personen (Exposition) sowie der Tatsache, dass in einigen Bereichen aktuell keine verbindlichen Regelungen hinsichtlich EMF-Immissionen existieren, empfiehlt die Strahlenschutzkommission (SSK) dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) darauf hinzuwirken, dass folgende Aspekte umgesetzt werden:

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(Stand: 19.08.2020)

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