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Regelwerk

Bekanntmachung einer Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK) "Langfristige Sicherung der Kompetenz auf dem Gebiet der Strahlenforschung und -anwendung in Deutschland - Wichtigste wissenschaftliche Disziplinen und Hauptakteure in der Forschung"

Vom 11. Januar 2022
(BAnz. AT 05.05.2022 B5)


Nachfolgend wird die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK), verabschiedet in der 312. Sitzung der Kommission am 9. Juni 2021, bekannt gegeben ( Anlage).

S II 2 - 1702/004-2022.0001

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Langfristige Sicherung der Kompetenz auf dem Gebiet der Strahlenforschung und -anwendung in Deutschland - Wichtigste wissenschaftliche Disziplinen und Hauptakteure in der Forschung Anlage

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 312. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 9. Juni 2021

1 Einleitung

Jedes einzelne Mitglied unserer Gesellschaft ist dauerhaft ionisierender und nichtionisierender Strahlung aus unterschiedlichsten Quellen ausgesetzt. Dies betrifft sowohl das berufliche als auch das private Umfeld, sichtbare und unsichtbare, natürliche und künstlich erzeugte, "nützliche" und "schädliche" Strahlung. Seitdem die Wissenschaft im vorletzten Jahrhundert die Existenz von ionisierender Strahlung erkannte, werden deren Nutzen und Risiken erforscht und vielfältig gesellschaftlich diskutiert. Viele wissenschaftliche und technologische Entwicklungen sind mit dem Auftreten von ionisierender Strahlung verbunden oder nutzen ihre gezielte Anwendung (z.B. bei medizinischen Anwendungen, in der Raumfahrt, bei der Nutzung von Beschleunigern, beim Rückbau kerntechnischer Anlagen). Dabei geht es sowohl um diagnostische und analytische Methoden als auch um Verfahren zur gezielten Veränderung bzw. Beeinflussung von Materialeigenschaften und von biologischem Gewebe wie bei der Krebstherapie. Demgegenüber steht das Risiko der strahleninduzierten Entstehung von z.B. Krebs- und Herz-Kreislauferkrankungen. Zunehmend stehen auch Nutzen und Risiken nichtionisierender Strahlung im gesellschaftlichen Diskurs: der schnelle technologische Fortschritt führt zu einer stetig wachsenden Exposition durch nichtionisierende Strahlung, beispielsweise im Bereich der digitalen Vernetzung mittels Mobilfunk und WLAN oder bei niederfrequenteren elektrischen und magnetischen Feldern im Bereich der Energieversorgung oder Entwicklung der Elektromobilität. Zudem erhöht sich auch das Bewusstsein für die privaten und beruflichen Risiken durch Nutzung von Laserstrahlung sowie durch natürliche und künstliche UV-Exposition.

Um eine gesellschaftlich sinnvolle Nutzung von Strahlung sicher zu ermöglichen, und um die damit verbundenen, zum Teil sehr langfristigen Risiken zu erkennen, zu kommunizieren und ihnen zu begegnen, ist eine hohe wissenschaftliche Kompetenz erforderlich. Zur Erlangung, zum Erhalt und zum Ausbau dieser Kompetenz wird eine aktive interdisziplinäre Forschung benötigt. Auf Basis dieser Kompetenz können sinn- und verantwortungsvolle Strahlenanwendungen sowie wissenschaftlich fundierte Strahlenschutzkonzepte entwickelt und umgesetzt werden. Nur so kann die Strahlenforschung in bestmöglicher Weise zum Wohle der Gesellschaft und zur Entwicklung des Forschungs- und Industriestandorts Deutschland beitragen. Unter Strahlenforschung wird in dieser Stellungnahme die Erforschung dessen verstanden, was im Zusammenhang mit dem Vorkommen und dem Einsatz ionisierender und nichtionisierender Strahlung letztlich dem Nutzen und dem Schutz der Gesundheit des Menschen dient. Hierfür ist sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte Forschung notwendig.

Bereits in ihrer Empfehlung von 2006 sah die Strahlenschutzkommission (SSK) die Notwendigkeit, in Deutschland insbesondere in Zusammenhang mit der Krebsforschung "die Kompetenz auf allen Gebieten der Strahlenforschung mit besonderer Betonung des Strahlenschutzes zu erhalten und langfristig zu verbessern". Besonderes Augenmerk legte die SSK dabei auf eine Förderung der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die nur auf der Basis exzellenter Forschung und kompetenter Lehre erfolgen könne. Die SSK identifizierte drei Forschungsschwerpunkte, in denen die Strahlenforschung in Deutschland gefördert werden sollte, und schlug Forschungsprojekte vor zu Themen, für die die SSK "die dringende Notwendigkeit des Kompetenzerhalts" sah. Im Jahr 2007 wurde dann auf Initiative der Bundesministerien für "Bildung und Forschung" (BMBF) und "Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" (BMUB) der Kompetenzverbund Strahlenforschung (KVSF) gegründet. Ziel war es, "die Strahlenforschung durch eine Zusammenarbeit von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen neu zu beleben und damit nachhaltig zu stärken" (SSK 2006). Gleichzeitig wurde durch das BMBF ein Programm initiiert, im Rahmen dessen bis heute effektiv und kontinuierlich nationale Forschungsprojekte gefördert werden. Mit den Förderbekanntmachungen des BMBF zur nuklearen Sicherheits- und Strahlenforschung konnten bis 2017 rund 140 Forschungsvorhaben gefördert werden (KVSF 2018). Mehr als 150 Stellen für Doktorandinnen und Doktoranden sowie für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler konnten damit besetzt werden. Die Initiative des KVSF führte zudem in den ersten zehn Jahren ihres Bestehens zu mehr als 80 Abschlüssen für Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten, und die Forschungsergebnisse konnten in mehr als 150 Publikationen in hochrangigen Zeitschriften veröffentlicht werden (KVSF 2018). Durch diese Forschungsprojekte wurde die Zusammenarbeit der in Deutschland tätigen Forschungsgruppen nachhaltig gestärkt.

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