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Regelwerk, Strahlenschutz

Planung der Iodblockade in der Umgebung stillgelegter Kernkraftwerke
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

Vom 15. September 2014
(BAnz. AT vom 05.11.2014 B3)



Nachfolgend wird die Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK), verabschiedet in der 269. Sitzung der Kommission am 10. April 2014, bekannt gegeben.

1 Einleitung

In Deutschland wurde die Energiepolitik geändert und beschlossen, die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung einzustellen und die in Betrieb befindlichen Leistungsreaktoren schrittweise stillzulegen. In einem ersten Schritt wurde 2011 die Stromerzeugung durch die sieben ältesten Reaktoren und das Kernkraftwerk Krümmel dauerhaft eingestellt.

Solange der bestrahlte Brennstoff nicht aus den stillgelegten Kernkraftwerken * entfernt ist, muss die Vorsorge für Notfälle sichergestellt sein. Allerdings kann die Planung der Schutzmaßnahmen wegen des veränderten Gefährdungspotenzials modifiziert werden. Die SSK untersucht, inwieweit die Planungen verändert werden können.

Diese Empfehlung befasst sich mit der Schutzmaßnahme "Einnahme von Iodtabletten", die auch unter der Bezeichnung Iodblockade bekannt ist.

2 Planung der Iodblockade in der Umgebung stillgelegter Kernkraftwerke

2.1 Empfehlung

Bereits stillgelegte Kernkraftwerke:

Die Planung der Iodblockade für die Umgebung der in 2011 endgültig stillgelegten Kernkraftwerke muss nicht mehr aufrechterhalten werden.

Zukünftig stillzulegende Kernkraftwerke:

Für die Umgebung aller künftig in Deutschland endgültig stillgelegten Kernkraftwerke empfiehlt die SSK, dass die Planung der Iodblockade für die Dauer eines Jahres entsprechend 12 Monaten ab dem Tag der letzten Abschaltung beibehalten werden muss.

Für zukünftig im grenznahen Ausland stillzulegende Kernkraftwerke sollte die Übertragbarkeit des für deutsche Anlagen empfohlenen Vorgehens im Einzelfall durch Rücksprache mit den zuständigen Behörden des Auslands geprüft werden.

2.2 Begründung

Die Durchführung der Schutzmaßnahme "Einnahme von Iodtabletten" in der Umgebung stillgelegter Kernkraftwerke, die länger als ein Jahr außer Betrieb sind, aufgrund eines Ereignisses in diesen Anlagen muss aus folgenden Gründen nicht vorgesehen werden:

Die RSK hat sich mit der Fragestellung in mehreren Sitzungen befasst und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) wurde mit entsprechenden Kritikalitätsrechnungen beauftragt.

Die Beratungen der RSK wurden in der 465. Sitzung der Kommission am 24. April 2014 abgeschlossen. Die RSK stellte fest, dass unter den aktuellen Bedingungen der bereits längerfristig abgeschalteten Kernkraftwerke eine Kritikalität im Brennelement-Lagerbecken nur unter sehr theoretischen Annahmen möglich ist. Auch dann würde die Kritikalität zeitlich eng begrenzt sein. Eine signifikante Produktion von Iod ist deshalb nicht zu besorgen. Diese
Aussage kann auch auf diejenigen deutschen Anlagen übertragen werden, die in Zukunft endgültig abgeschaltet
werden, sobald deren Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter in das Lagerbecken umgelagert worden sind.

*) Unter stillgelegten Kernkraftwerken werden solche verstanden, die endgültig abgeschaltet worden sind.

ENDE

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