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Einführung von Dosisrichtwerten (Dose Constraints)
zum Schutz vor beruflicher Strahlenexposition bei der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in das deutsche Strahlenschutzrecht
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -
Vom 16. Juni 2015
(BAnz AT 10.08.2015 B3)
Verabschiedet in der 273. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 11./12. Dezember 2014
1 Einführung
Am 5. Dezember 2013 wurden die neuen Euratom-Grundnormen zum Strahlenschutz (Richtlinie 2013/59/Euratom) (Euratom 2014) verabschiedet und am 17. Januar 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis 6. Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen. Mit der Richtlinie 2013/59/Euratom werden fünf frühere Richtlinien (89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom) zusammengefasst mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Regelungen zum Strahlenschutz in allen Expositionssituationen.
In der Richtlinie 2013/59/Euratom werden "Dose Constraints" zum Schutz vor beruflicher Strahlenexposition eingeführt, in der deutschen Übersetzung der Richtlinie als "Dosisrichtwerte" bezeichnet. In der vorliegenden Empfehlung werden, um Missverständnissen vorzubeugen, stets beide Begriffe verwendet, da der Begriff "Constraint" in der Vergangenheit unterschiedlich übersetzt wurde 1 und der im deutschen Recht benutzte Begriff "Richtwert" eine andere Bedeutung hat als die "Dose Constraints" der Richtlinie 2013/59/Euratom.
Die Dosisrichtwerte (Dose Constraints) der Richtlinie 2013/59/Euratom dienen als ein Instrument der Optimierung. Wie und in welchen Bereichen dieses Optimierungsinstrument genutzt werden soll, bleibt dabei den Mitgliedstaaten überlassen. In der vorliegenden Empfehlung erfolgt eine exemplarische Betrachtung anhand typischer Bereiche des beruflichen Strahlenschutzes, um für diese Bereiche zu beurteilen, ob bereits Instrumente existieren, die die Funktion der Dosisrichtwerte (Dose Constraints) ausfüllen oder ob und auf welche Weise solche Instrumente geeignet eingeführt werden können. Die betrachteten Bereiche sind
2 Beratungsauftrag
Mit Schreiben vom 10. Dezember 2013 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Strahlenschutzkommission (SSK) mit der Beratung zu Dosisrichtwerten (Dose Constraints) zum Schutz durch berufliche Strahlenexpositionen beauftragt. Dies dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in das deutsche Strahlenschutzrecht. Im Detail wird in diesem Beratungsauftrag ausgeführt:
"In den EURATOM-Grundnormen werden Dosisrichtwerte als "praktisches Instrument für die Optimierung (des Strahlenschutzes)" in Artikel 6 eingeführt. Die Mitgliedstaaten müssen danach sicherstellen, "dass gegebenenfalls zum Zwecke der prospektiven Optimierung des Schutzes Dosisrichtwerte festgelegt werden." Wie und in welchen Bereichen dieses Optimierungsinstrument genutzt werden soll, bleibt dabei den Mitgliedstaaten überlassen.
Ein Dosisrichtwert wird dabei in Artikel 4 Nummer 22 der EURATOM-Grundnormen als "ein Richtwert, der als prospektive obere Schranke von Individualdosen festgesetzt und verwendet wird, um den Bereich der Möglichkeiten festzulegen, die bei der Optimierung für eine bestimmte Strahlungsquelle in einer geplanten Expositionssituation betrachtet werden" definiert.
Hinsichtlich des beruflichen Strahlenschutzes in der Kerntechnik gibt es in der Form von Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Empfehlungen der Strahlenschutzkommission, Regeln des Kerntechnischen Ausschusses sowie weiteren Regelwerken bereits vielfältige gesetzliche und untergesetzliche Vorgaben für die Gestaltung des operativen Strahlenschutzes. In anderen Bereichen des Strahlenschutzes, wie dem Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Industrie, dem Umgang mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen und in der Medizin, ist das untergesetzliche Regelwerk weniger detailliert.
Mit einer Einführung von Dosisrichtwerten im Sinne der EURATOM-Grundnormen sind gegebenenfalls Änderungen der Methoden des beruflichen Strahlenschutzes verbunden. Ich bitte die Strahlenschutzkommission um eine Stellungnahme zu einer Einführung von Dosisrichtwerten im Sinne der EURATOM-Grundnormen und bitte Sie hierbei insbesondere zu bewerten bzw. vorzuschlagen,
Die SSK hat mit der Bearbeitung des Beratungsauftrages den Ausschuss "Strahlenschutz bei Anlagen" (A7) beauftragt.
3 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
(Stand: 27.11.2019)
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