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Regelwerk

Nachsorge als Teil der Qualitätssicherung in der Strahlentherapie zur Überprüfung des Behandlungserfolges vom 25. Oktober 2011
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

Vom 26. Januar 2012
(BAnz. Nr. 38 vom 07.03.2012 S. 962)


Nachfolgend wird die Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 251. Sitzung der Kommission am 25. Oktober 2011, bekannt gegeben.

Empfehlung

Die Nachsorge von Patienten nach einer Strahlenapplikation zur Überprüfung des Behandlungserfolges ist nicht nur ein essentieller Bestandteil der individuellen Behandlung, sondern auch der Qualitätssicherung der angewandten Therapiemethode. Die Ergebnisse der Nachsorge dienen dabei der Optimierung des Verfahrens und stellen eine der Grundlagen für dessen Rechtfertigung nach der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV) dar. Daher wird die Nachsorge von der Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung "Strahlenschutz in der Medizin" (RL StrlSch Med) in die Verantwortung des anwendenden Arztes mit der entsprechenden Fachkunde im Strahlenschutz (im Folgenden als Strahlentherapeut bezeichnet; in der Regel Radioonkologe, Nuklearmediziner) gelegt. Dieser kann dabei bestimmte Nachsorgemaßnahmen auch an einen fachlich geeigneten Arzt übergeben, der ihm in diesem Fall die Ergebnisse mitteilen muss.

Eine ausreichende Erfassung von Wirkungen der Behandlung sowie der frühen und vor allem auch der späten und ultraspäten Nebenwirkungen der Strahlenexposition, einschließlich von Folgetumoren, ist nur gewährleistet, wenn alle Patienten über einen Zeitraum nachverfolgt werden, in dem relevante Nebenwirkungen auftreten können. Diese Erfassung ist als Teil der Behandlung anzusehen. Der Zeitraum ist unabhängig von den in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Aufbewahrungsfristen der Unterlagen. Letztere müssen entsprechend verlängert werden, wenn in der Nachsorge Befunde erhoben werden, die mit der Behandlung in Zusammenhang stehen können.

Voraussetzung für die systematische Erfassung von Nebenwirkungen ist die Erstellung standardisierter Erfassungsprotokolle der für die qualitätssichernde Nachbeobachtung der Patienten notwendigen Daten und Parameter. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Dokumentation anhand vergleichbarer oder ineinander transferierbarer Systeme erfolgt. Dies ist derzeit nicht gegeben. Daher besteht Forschungsbedarf bezüglich der Übertragbarkeit der Daten zwischen verschiedenen Dokumentationssystemen und zur Optimierung dieser Erfassungsprotokolle.

Bei der Datenerhebung zur Nachsorge als Teil der Qualitätssicherung in der Strahlentherapie zur Überprüfung des Behandlungserfolges müssen die Grundsätze des Datenschutzes gewährleistet sein. Der Qualitätssicherung und Optimierung im Hinblick auf die Sicherheit zukünftig zu behandelnder Patienten ist eine hohe Priorität einzuräumen; bestehende Hindernisse sind zu beseitigen. Hierzu gehört auch die Einbeziehung der allgemeinen und klinischen Krebsregister in das Dokumentations- und Auswertekonzept. Hierfür müssen entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden.

Der für eine regelrechte Nachsorge notwendige strukturelle, personelle und finanzielle Bedarf muss ebenfalls geklärt und gesichert werden. Hierzu gehören eine angemessene Kostenerstattung und in der Konzeptionsphase die Förderung geeigneter Forschungsvorhaben.

Die Entwicklung und Einführung einer effektiven Nachsorge als Teil der Qualitätssicherung in der Strahlentherapie zur Überprüfung des Behandlungserfolges erfordert ein strukturiertes Konzept, welches schrittweise entwickelt werden kann. Die Strahlenschutzkommission (SSK) empfiehlt hierzu:

Die Nachsorge in der Qualitätssicherung bei therapeutisch strahlenexponierten Patienten muss in der Verantwortung des anwendenden Arztes mit der entsprechenden Fachkunde im Strahlenschutz bleiben.

Der Zeitraum für die Nachbeobachtung der Patienten nach Strahlentherapie einschließlich nuklearmedizinischer Therapie muss sich an dem zu erwartenden Krankheitsverlauf und an den Latenzzeiten der möglichen Nebenwirkungen orientieren.

Durch die wissenschaftlichen Fachgesellschaften der Strahlentherapeuten sind für die einzelnen Tumorentitäten Erfassungsprotokolle über Art und Umfang der zu erhebenden Daten sowie die Intervalle der Nachsorge zu erarbeiten und entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu aktualisieren.

Es sind nachhaltige Strukturen zur Durchführung der Nachsorge nach Strahlentherapie zu schaffen bzw. bestehende entsprechend zu optimieren.

Es müssen stabile Strukturen der Datenerhebung, -speicherung und -auswertung geschaffen werden. Gegebenenfalls muss hierzu eine Förderung geeigneter Forschungsvorhaben erfolgen.

Vordringlich müssen für die Umsetzung dieser Empfehlungen die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen werden.

Wissenschaftliche Begründung

1 Einführung

Eine Exposition von Patienten mit ionisierender Strahlung zu therapeutischen Zwecken kann als Teletherapie, Brachytherapie oder nuklearmedizinische Therapie erfolgen. Bei der Teletherapie (perkutane Strahlentherapie) ist die Strahlenquelle vom Körper entfernt. Im Rahmen der Brachytherapie befindet sich die Strahlenquelle direkt am oder im Körper des Patienten. Die nuklearmedizinische Therapie besteht in der Anwendung offener radioaktiver Stoffe.

Im Folgenden wird als Strahlentherapeut derjenige Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz verstanden, der ionisierende Strahlung therapeutisch anwendet. Dies schließt insbesondere Radioonkologen und Nuklearmediziner ein.

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