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Induktion benigner Tumoren durch ionisierende Strahlung
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Vom 28. März 2018
(BAnz AT 17.04.2018 B4)
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Verabschiedet in der 290. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 5./6. Dezember 2017
Vorwort
Die Frage, ob ionisierende Strahlung die Entstehung oder das Wachstum benigner (gutartiger) Tumoren begünstigen kann, war lange Zeit eine wenig beachtete Thematik im Strahlenschutz.
In der aktuellen Fassung der wissenschaftlichen Stellungnahme zur Berufskrankheit Nr. 2402 aus dem Jahr 2011 in Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung " Erkrankungen durch ionisierende Strahlen", veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 49-51, wird allerdings nun festgestellt, dass "... gegebenenfalls auch benigne Tumoren als strahlenbedingte Spätschäden bedeutsam ..." sind. Jedoch erfolgt keine nähere Spezifizierung, um welche benignen Tumoren es sich handeln könnte.
Auf Bitten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ist die SSK dieser Fragestellung nachgegangen.
Zur Erarbeitung eines Entwurfs der vorliegenden Stellungnahme wurde die Arbeitsgruppe "Benigne Tumoren" (A113) des Ausschusses "Strahlenrisiko" (A1) eingerichtet, der folgende Mitglieder angehörten:
In der wissenschaftlichen Begründung wird der Kenntnisstand zu den Mechanismen der Entstehung von benignen Tumoren sowie zu den tierexperimentellen und epidemiologischen Ergebnissen einzelner Tumorarten dargestellt. Die Schlussfolgerungen aus den vorliegenden Daten werden in der Stellungnahme zusammengefasst.
Einige dieser Erkrankungen gehen mit einer stark eingeschränkten Lebensqualität oder sogar mit lebensbedrohenden Konsequenzen einher. Der SSK ist es daher auch ein Anliegen darzustellen, inwieweit strahlenbedingte benigne Tumoren im Strahlenschutz allgemein in der Bewertung von Gesundheitsrisiken durch Strahlenexpositionen berücksichtigt werden sollten.
Stellungnahme
1 Einleitung
Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit der Frage, ob ionisierende Strahlung die Entstehung oder das Wachstum benigner (gutartiger) Tumoren begünstigen kann. Tumor bedeutet im weiteren Sinne eine örtlich umschriebene Zunahme des Gewebevolumens. Im engeren Sinne werden unter Tumoren gewebliche Neubildungen (Neoplasien) in Form eines spontanen, autonomen und irreversiblen Wachstums verstanden, das über jenes eines normalen Gewebes hinausgeht. Benigne Tumoren sind gekennzeichnet durch eine gut differenzierte, homogene und gewebetypische Struktur, ein langsam verdrängendes Wachstum sowie durch eine gute Abgrenzbarkeit zu dem umliegenden Gewebe. Sie zeigen kein invasives Wachstum in das umliegende Gewebe und entwickeln keine Tochtergeschwülste (Metastasen). Benigne Tumoren besitzen keine oder nur geringgradige Zellveränderungen sowie eine geringe mitotische Aktivität. Allerdings können einige benigne Tumoren Vorstufen zu malignen (bösartigen) Tumoren sein (z.B. Adenome des Darms). Die Einteilung in benigne und maligne ist unter anderem deswegen nicht immer einfach.
Es ist vielfach gesichert, dass ionisierende Strahlung maligne Tumoren (Krebs) auslösen kann. Die Datenbasis in Bezug auf die Auslösung von benignen Tumoren durch ionisierende Strahlung ist viel unsicherer. Das hat eine ganze Reihe von Gründen:
In der Vergangenheit wurden die gutartigen Tumoren im Merkblatt zur BK Nr. 2402 (Berufskrankheit Nr. 2402 "Erkrankungen durch ionisierende Strahlen"; Bekanntmachung des BMa vom 13. Mai 1991, BArbBl. 7-8/72) gar nicht erwähnt. Daraus wurde vielfach geschlossen, dass ionisierende Strahlung keine gutartigen Tumoren auslöst. In der aktuellen Fassung aus dem Jahr 2011 der wissenschaftlichen Stellungnahme zur Berufskrankheit Nr. 2402 wird in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung "Erkrankungen durch ionisierende Strahlen", veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 49-51, 2011, festgestellt, dass "... gegebenenfalls auch benigne Tumoren als strahlenbedingte Spätschäden bedeutsam ..." sind. Allerdings wird nicht näher spezifiziert, um welche benignen Tumoren es gehen könnte.
Daher hat das BMUB die SSK um "eine Stellungnahme zu den Voraussetzungen gebeten, unter denen bestimmte benigne Tumoren bei der Begutachtung von Berufserkrankung Nr. 2402 berücksichtigt werden sollten". Weiterhin wurde darum gebeten "zu benennen, welche benignen Tumorentitäten betrachtet werden sollten".
(Stand: 23.06.2022)
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