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Regelwerk, Strahlenschutz

Diagnostische Referenzwerte in der Nuklearmedizin
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

(BAnz. Nr. 164 vom 01.09.2001 S. 19142)


Verabschiedet in der 167. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 6.17. Juli 2000

Vorgaben internationaler Gremien für Referenzwerte

Die Internationale Strahlenschutzkommission (IGRP) hat in ihren Empfehlungen Nr. 60 von 1990 [4] vorgeschlagen, "Dosisschranken" oder "Untersuchungsschwellen" für einige häufige diagnostische Verfahren festzulegen. Diese sollten flexibel gehandhabt werden und im Bedarfsfall aus triftigen Gründen auch überschritten werden dürfen. Weitergehende Beschränkungen oder Grenzwerte sollten nach Auffassung der ICRP nicht festgelegt werden, da sie dem Patienten unter Umständen zum Nachteil gereichen können [4].

In den aktuelleren Empfehlungen Nr. 73 von 1996 [5] empfiehlt die ICRP erstmals die Verwendung von "Referenzwerten" in der medizinischen Diagnostik. Diese Werte sollen Untersuchungsschwellen darstellen, die einfach zu bestimmen sind und in der Nuklearmedizin z.B. der verabreichten Aktivität entsprechen. Der Referenzwert soll dazu dienen, auf relativ einfache Art Situationen zu identifizieren, bei denen die verabreichte Aktivität ungewöhnlich hoch ist. Wenn sich herausstellt, dass die Referenzwerte bei bestimmten Untersuchungsverfahren ständig überschritten werden, sollen das Untersuchungsgerät und der Untersuchungsablauf vor Ort darauf hin überprüft werden, ob das Optimierungsgebot des Strahlenschutzes erfüllt ist.

In der Richtlinie 97/43/EURATOM vom 30. Juni 1997 [1] ist unter dem Stichwort " Optimierung" festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten die Erstellung und Anwendung diagnostischer Referenzwerte für strahlendiagnostische Untersuchungen und die Verfügbarkeit einer, entsprechenden Anleitung unter Berücksichtigung europäischer diagnostischer Referenzwerte, sofern vorhanden, fördern. Die Mitgliedsstaaten sorgen dafür, dass bei jeder beständigen Überschreitung von diagnostischen Referenzwerten geeignete lokale Überprüfungen vorgenommen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen getroffen werden" [1].

In dieser Richtlinie werden diagnostische Referenzwerte folgendermaßen definiert:

"Dosiswerte bei strahlendiagnostischen medizinischen Anwendungen oder - im Falle von Radiopharmaka - Aktivitätswerte für typische Untersuchungen an einer Gruppe von Patienten mit Standardmaßen oder an Standardphantomen für allgemein definierte Arten von Ausrüstung. Bei Anwendung guter üblicher Praxis hinsichtlich der diagnostischen und der technischen Leistung wird erwartet, dass diese Werte bei Standardverfahren nicht überschritten werden" [1].

Die Expertenkommission nach Artikel 31 des EURATOM-Vertrags ("Expertenkommission") befasst sich in ihren Empfehlungen "Strahlenschutz 109" ausführlich mit "Leitlinien für diagnostische Referenzwerte bei medizinischen Strahlenexpositionen" [2]. Bezüglich der Verfahren zur Aufstellung diagnostischer Referenzwerte schlägt die Kommission vor, dass die Referenzwerte in der nuklearmedizinischen Diagnostik in verabreichten Aktivitäten (MBq) und nicht als Energiedosen angegeben werden. Diese verabreichte Referenzaktivität soll nicht auf eine bestimmte Perzentile der Verteilung der verwendeten Aktivitäten abstellen, sondern auf die für eine gute Bildqualität bei einem Standardverfahren notwendige Aktivität. Der diagnostische Referenzwert in der Nuklearmedizin soll ein Leitwert für die verabreichten Aktivitäten sein; es wird empfohlen, dass dieser Aktivitätswert bei einer bestimmten Untersuchungsart in Standardsituationen verabreicht wird [2].

Damit ergibt sich nach den Empfehlungen der Expertenkommission ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Referenzwerte-System in der diagnostischen Radiologie und dem der nuklearmedizinischen Diagnostik. In der diagnostischen Radiologie ist der Referenzwert ein Wert, der erwartungsgemäß bei Patienten mit Standardmaßen nicht überschritten wird, wobei die Dosis bei Standardverfahren unter diesem Wert liegen sollte, während in der Nuklearmedizin der Wert bei Standardverfahren möglichst weitgehend angestrebt, aber auch nicht wesentlich überschritten werden sollte. In der Nuklearmedizin sollte daher als Referenzwert anstelle einer Perzentilen ein "Optimalwert" benutzt werden. Ein Referenzwert für verabreichte Radionuklidaktivitäten, die ausreichend sind, um Informationen für Standard-Patientengruppen (Erwachsene und Kinder) zu gewinnen, kann national anhand der Erfahrungen der Fachgremien festgelegt werden ("Expertenurteil") [2].

Die Expertenkommission führt in der Anlage zu ihren Empfehlungen Strahlenschutz 109 [2] eine Liste mit unterschiedlichen verabreichten Aktivitäten in den Mitgliedsstaaten auf. Diese Liste enthält Vorschläge zu Referenzaktivitäten für 52 verschiedene Radiopharmaka. Nach Einschätzung der Strahlenschutzkommission ist die Liste zu umfangreich und enthält Verfahren, die nicht als Standardverfahren im Sinne der Definition der EURATOM-Richtlinie 97/43 zu betrachten sind; einerseits sind hier veraltete Verfahren aufgelistet, während andererseits moderne Untersuchungsverfahren fehlen.

Die Expertenkommission stellt fest, dass es keine auf europäischer Ebene empfohlene Referenzwerte in der Nuklearmedizin gibt. Allerdings lägen in einigen Ländern, etwa im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden, Hinweise auf optimale Werte zu fast allen Untersuchungsarten vor, die von Fachgruppen erarbeitet und von den zuständigen Behörden genehmigt worden seien. Die von der Expertenkommission vorgestellte Liste enthält auch einige wenige Angaben aus Deutschland, die von den deutschen Behörden und nach Daten eines großen Instituts mitgeteilt worden seien. Diese Angaben sind lückenhaft und in der vorliegenden Form nicht als Referenzwerte nach EURATOM 97/43 geeignet.

Empfehlungen für Referenzwerte

In der nachfolgenden Tabelle 1

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