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Ermittlung der durch kosmische Strahlung verursachten Strahlenexposition des fliegenden Personals
- Vorschlag zur Umsetzung des § 103 der Strahlenschutzverordnung - StrlSchV
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -
Vom 19. Februar 2003
(BAnz. Nr. 108a vom 13.06.2003 S. 1)
Nachfolgend wird die Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Ermittlung der durch kosmische Strahlung verursachten Strahlenexposition des fliegenden Personals, "Vorschlag zur Umsetzung des § 103 StrlSchV -" und die Wissenschaftliche Begründung, verabschiedet in der 182. Sitzung der Kommission am 4. bis 6. Dezember 2002, bekannt gegeben.
Die kosmische Strahlung trägt zur natürlichen Strahlenexposition der Bevölkerung bei. Bei längerem Aufenthalt in Flughöhen, in denen die terrestrische Strahlung sehr gering ist, kann der kosmische Anteil an der Exposition durch natürliche Strahlung den des terrestrischen Anteils überschreiten. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) hat 1990 empfohlen, beim fliegenden Personal die in großen Höhen auftretende Exposition durch die kosmische Komponente als Teil der beruflichen Strahlenexposition zu berücksichtigen. Die Ermittlung der Exposition ist schwierig, da das Strahlungsfeld in Flughöhen von Düsenflugzeugen sehr komplex zusammengesetzt ist und Messgeräte in der Regel für die Strahlungsfelder am Boden konzipiert sind. Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat bereits in ihrer Empfehlung von 1996 zu Fragen der Exposition durch kosmische Strahlung im Flugzeug Stellung genommen.
Die Europäische Union hat den Empfehlungen der ICRP folgend Regelungen zum Strahlenschutz in die EU-Grundnorm aufgenommen, die mit § 103 der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) auch in deutsches Recht übernommen wurden. Die Strahlenschutzkommission und ihr Ausschuss "Strahlenschutztechnik" haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die SSK-Empfehlung von 1995 fortzuschreiben und einen Vorschlag zur Umsetzung des § 103 StrlSchV zu erarbeiten. Der vorliegende Bericht enthält Informationen über die Strahlungsfelder in Flughafen, eine Darstellung verschiedener Verfahren zur Dosisermittlung sowie Empfehlungen zur praktischen Umsetzung.
Die Strahlenschutzkommission dankt der Arbeitsgruppe und den zu den Beratungen sowie zur Mitarbeit an der Erstellung des Berichts hinzugezogenen Sachverständigen für die geleistete Arbeit.
Kosmische Strahlung erzeugt in den äußeren Luftschichten der Erde hochenergetische Sekundärstrahlung. Die Strahlung trägt auf Meereshöhe ca. 0,3 mSv pro Jahr zur natürlichen Strahlenexposition von insgesamt ca. 2 mSv pro Jahr bei. Die Intensität der kosmischen Strahlung nimmt mit steigender Höhe zu, die der terrestrischen Strahlung ab. Flugpersonal ist bei großen Flughöhen einer höheren Strahlenexposition als Personen am Boden ausgesetzt. Die Strahlenexposition hängt neben der Flugdauer von der Reiseflughöhe, der geomagnetischen Breite und der Sonnenaktivität ab. Im vorliegenden Bericht werden zunächst die komplexe Zusammensetzung des Strahlungsfeldes in Reiseflughöhen und dortige Messungen der Äquivalentdosis beschrieben. Es folgt eine Diskussion von Grundlagen und Verfahren für die Ermittlung der Strahlenexposition in einem derartigen Strahlungsfeld. Die Bestimmung der Ortsdosis (Umgebungs-Äquivalentdosis) auf den Flugrouten erweist sich als geeignetes Verfahren. Ihre Messung und Berechnung werden in gesonderten Abschnitten behandelt. In einer abschließenden Bewertung wird empfohlen, auf Basis der Flugdaten die Ortsdosis rechnerisch zu ermitteln und dieses Verfahren in regelmäßigen Zeitabständen durch Messungen der Ortsdosis zu verifizieren.
Die kosmische Strahlung ist Teil der natürlichen Umgebungsstrahlung und trägt zur Strahlenexposition der Bevölkerung bei. Sie nimmt mit der Höhe zu. In Flughöhen kann die Exposition durch diese Strahlung die Exposition durch die natürliche Strahlung am Boden um ein Vielfaches überschreiten. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) hat 1990 empfohlen, die in großen Höhen auftretende Exposition durch die kosmische Komponente als Teil der beruflichen Strahlenexposition zu berücksichtigen. Die Ermittlung der Exposition gestaltet sich schwierig, da sich das Strahlungsfeld in Flughöhen von dem am Boden erheblich unterscheidet und Messgeräte in der Regel ausschließlich für die Strahlungsfelder am Boden konzipiert sind.
Die Strahlenschutzkommission hat in ihrer Empfehlung von 1996 zu Fragen der Exposition durch kosmische Strahlung im Flugzeug Stellung genommen. In den letzten Jahren wurden umfangreiche Messreihen in Flugzeugen durchgeführt, Modelle und Verfahren zur Ermittlung der kosmischen Strahlenexposition im Flugzeug verbessert und Regelungen zur Erfassung als berufliche Strahlenexposition in die Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV) aufgenommen.
Kriterien für den Beginn der Überwachungspflicht
Nach § 103 StrlSchV besteht die Verpflichtung zur Ermittlung der kosmischen Strahlenexposition von Personen des fliegenden Personals in Flugzeugen, wenn die zu erwartende effektive Dosis 1 mSv im Kalenderjahr übersteigt. Geht der Verpflichtete nach § 103 StrlSchV davon aus, dass diese Dosis nicht überschritten wird, hat er der zuständigen Behörde das Nichtüberschreiten der genannten Dosisschwelle nachzuweisen.
(Stand: 19.02.2020)
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