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5 Empfehlungen zum Schutz des Patienten
Aufgrund der technischen Fortentwicklung seit Beginn der achtziger Jahre ist die Anzahl der klinischen MR-Anwendungen auf zurzeit weltweit etwa 20 Mio. pro Jahr angewachsen. Die hieraus resultierenden Erfahrungen sprechen gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen bei einer sachgerechten einzelnen oder mehrfachen klinischen MR-Anwendung. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Patienten bei MR-Untersuchungen durch das statische Magnetfeld ist denkbar, aber nicht nachgewiesen. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Patienten durch die Gradientenfelder und die Hochfrequenzfelder ist unter bestimmten Randbedingungen möglich.
Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Patientensicherheit bei MR-Untersuchungen kann sich ergeben durch die Wechselwirkung der verschiedenen Felder mit
Weitere z. T. mittelbare Belastungen für den Patienten können sich bei MR-Untersuchungen durch folgende Punkte ergeben:
5.1 Allgemeine Hinweise zur Überwachung bei MR-Anwendungen
Das Indikationsspektrum zur MR-Untersuchung hat erheblich zugenommen, gerade auch bei schwerkranken Patienten aller Altersstufen. Nach dem derzeitigen Stand der Forschung existiert kein "MR-Risiko-Patient" an sich. Eine geräteunterstützte Überwachung ist daher während der MR-Anwendung im Normalbetrieb nicht wegen der eventuellen Gefährdung durch die MR
Felder selbst erforderlich, sondern wegen der erschwerten Überwachung des Zustandes des Patienten. Eine kontinuierliche Überwachung ist bei Patienten während der MR-Untersuchung wichtig, mit denen eine Kommunikation nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, oder deren Erkrankung eine ununterbrochene intensive Betreuung erfordert. Dies gilt für Patienten mit vermindertem Allgemeinzustand, beatmete oder sedierte Patienten sowie Kleinkinder, Säuglinge und Frühgeborene. Um sie im MR-Gerät überwachen zu können, stehen mittlerweile verschiedenste MR-taugliche Monitor-Systeme zur Verfügung und sollen am einzelnen MR-System zum Einsatz bereit stehen (EKG mit spezieller Schirmung/Filterung, Pulsoximeter, Blutdruckmonitoring, Atmungssensoren, Temperaturmessung, Videoüberwachung, Infusomaten, Anästhesiegeräte, Defibrillatoren). Der verantwortliche Arzt hat unter Berücksichtigung der speziellen Erkrankung Art und Umfang einer solchen Überwachung im Einzelfall festzulegen.
5.2 Implantate, metallische Einschlüsse und Überwachungssysteme
Die Magnetfelder in den MR-Anlagen sind so stark, dass sie ferromagnetische Implantate oder Fremdkörper verlagern und dadurch ernsthafte Verletzungen der Patienten hervorrufen können. Metallische Fremdkörper können im Hochfrequenzfeld zu lokaler Erwärmung und so zu einer thermischen Schädigung des angrenzenden Gewebes führen. Bisher wurde jedoch über keinen Fall berichtet, bei dem ein Patient infolge übermäßiger Erwärmung eines metallischen Implantates ernsthaft geschädigt wurde [She 00]. Bei bestimmten Implantaten kann deren Funktion - bis hin zum Ausfall - beeinträchtigt werden. Daher müssen durch die Felder des MR-Tomographen beeinflussbare Implantate nach der MR-Untersuchung auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Bei der Abklärung eines möglichen Risikos sind Faktoren wie Form, Größe, Zusammensetzung und Sitz der Implantate oder Fremdkörper zu beachten. Eine Übersicht über das Verhalten von Implantaten und anderen metallischen Objekten in MR-Anlagen findet sich z.B. bei Shellock [She 01]. Beispielsweise ist die Untersuchung von Patienten mit intrakranialen Aneurysmenklammern kontraindiziert, sofern keine Angaben vorliegen, dass die Klammern nicht ferromagnetisch sind.
Die Untersuchung von Patienten, die aktive Implantate haben (z.B. Herzschrittmacher, Innenohrimplantate, Nervenstimulatoren, Defibrillatoren, Knochenwachstums-Stimulatoren, Infüsionspumpen), ist im Allgemeinen kontraindiziert, sofern der Implantatausweis bzw. der betreuende Arzt nicht Gegenteiliges angeben. Das gilt auch für Patienten, die an elektrisch oder mechanisch betriebene äußere lebenserhaltende Systeme gebunden sind.
(Stand: 13.07.2018)
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