umwelt-online: Richtlinie Intensivmeßprogramm zur StrVG (2)
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4.2 Aufgaben der Länder nach § 3 StrVG

4.2.1 Allgemeine Hinweise

Für die Durchführung des Intensivmeßprogrammes ist es erforderlich, daß die zuständigen Meßstellen der Länder in der Lage sind, unverzüglich den Gehalt an radioaktiven Stoffen in den nachfolgend beschriebenen Umweltbereichen zu bestimmen.

Die zuständigen Behörden der Länder müssen deshalb durch Organisation und Planung sicherstellen, daß bei Aufnahme des Inrensivbetriebes die personellen und betrieblichen Anforderungen an die Probenentnahme, Probenvorbereitung, Messung und Dokumentation erfüllt werden können und die notwendigen Verbrauchsmaterialien vorhanden sind. Dazu gehört auch die Organisation der Probenentnahme an räumlich von der Meßstelle weit entfernten Probenentnahmestellen.

4.2.2 Grundsätze für Messungen nach § 3 StrVG

Im Intensivbetrieb sind die Entnahme von Proben und die Durchführung von Messungen nach dem Intensivmeßprogramm in Abhängigkeit von Ereignisablauf und Jahreszeit durchzuführen. Dabei sind der zeitliche Verlauf des Radionuklideintrages sowie die hiervon betroffenen relevanten Umweltbereiche zu berücksichtigen. Die fortschreitende Kontamination der Umwelt mit radioaktiven Stoffen als Folge eines nuklearen Stör-/Unfalls kann in verschiedene Zeitabschnitte unterteilt werden, in denen unterschiedliche Maßnahmen und Bewertungen vorzunehmen sind. Bei Unfällen mit direkten Einträgen radioaktiver Stoffe in Fließ- und Küstengewässer orientieren sich diese zeitlichen und umweltbereichsspezifischen Prioritäten an den zu erwartenden Kontaminationswegen. Im Fall von Ereignissen mit luftgetragenen radioaktiven Freisetzungen sind die zeitlichen und umweltbereichsspezifischen Prioritäten in 3 Phasen festgelegt, welche sich am Durchzug einer radioaktiven Wolke orientieren.

Zeitlich vorrangig und unverzüglich sind die Messungen der Proben aus den Klimagärten des DWD durchzuführen, da diese Meßwerte zur Korrektur von Eingangsparametern der radiologischen PARK-Modelle herangezogen werden. Daher ist in den ersten Tagen des Intensivbetriebes, bis flächenrepräsentative Messungen in den einzelnen Umweltbereichen vorliegen, Weide- und Wiesenbewuchs in den Klimagärten einmal täglich, sofern jahreszeitlich möglich, zu beproben und gammaspektrometrisch zu messen. Zusätzlich muß die Bewuchsdichte bestimmt werden. Der DWD übernimmt dabei die Entnahme der Bewuchsproben; Abholung und Messung der Proben erfolgen durch die Länder.

Grundsätzlich sind im Intensivbetrieb Proben zunächst an den im Routinemeßprogramm festgelegten Orten zu entnehmen und zu untersuchen.

Zur Erfassung des zeitlichen Ablaufes des Radionuklideintrages ist eine zeitliche Verdichtung der Beprobung in dem jeweiligen Umweltbereich erforderlich. Ein Erfordernis zur räumlichen Verdichtung der Beprobung kann sich aus den Ergebnissen der Messungen der Bundesmeßnetze, insbesondere aus den ODL-Messungen ergeben.

Für die möglicherweise erforderliche örtliche Verdichtung muß ein erweitertes Probenentnahmenetz vorausgeplant und festgelegt werden. In dieses Probenentnahmenetz sind alle wichtigen Produktionsstandorte für Nahrungs- und Futtermittel im jeweiligen Land einzubeziehen. Insbesondere müssen solche Orte berücksichtigt werden, an denen die Nahrungsmittel in größeren Mengen erzeugt werden, die von Menschen als Frischprodukte unmittelbar verzehrt werden und damit zu einer schnellen Erhöhung der Ingestionsdosis führen können. Im Zusammenhang mit der Planung des erweiterten Probenentnahmenetzes müssen alle mit der Probenentnahme verbundenen logistischen Probleme geklärt werden.

Das von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung abzuwickelnde Meßprogramm hat Vorrang vor landeseigenen Radioaktivitäts-Überwachungsprogrammen. Diese können zusätzlich durchgeführt werden, um auch kleinräumige Veränderungen der Umweltradioaktivität zu erfassen. Maßnahmen nach dem Katastrophenschutz sind hiervon nicht betroffen.

Die Entnahme und Messung der Proben hat sich an den "Meßanleitungen für, die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt und zur Erfassung radioaktiver Emissionen aus kerntechnischen Anlagen" (5) zu orientieren. Die Kennzeichnung der Proben erfolgt gemäß der "Bundeseinheitlichen Deskriptorenliste".

4.2.3 Phase wahrend und kurz nach Durchzug einer radioaktiven Wolke (Phase 1)

In die Atmosphäre eingetragene radioaktive Stoffe können der Erdoberfläche durch nasse und/oder trockene Deposition zugeführt werden. Bezüglich der daraus folgenden radiologischen Situation in den betroffenen Gebieten und der durchzuführenden Messungen in den einzelnen Umweltbereichen muß daher zwischen trockener und nasser Deposition unterschieden werden.

Die ersten Messungen zu Beginn der Phase 1 müssen einen schnellen Überblick über den Umfang und die Art der Kontamination im terrestrischen und aquatischen Bereich ermöglichen. Von prioritärer Bedeutung ist dabei die Beprobung solcher Umweltbereiche, bei denen ein Radionuklideintrag sehr schnell zur Ingestionsdosis des Menschen beitragen kann.

Ferner werden die ersten PARK-Kontaminationsprognosen durch die ermittelten Meßdaten ersetzt bzw. modifiziert.

4.2.3.1 Erfassung des Radionuklideintrages im terrestrischen Bereich

Zu überwachende Umweltbereiche

Indikatormedien

Indikatormedien erlauben eine obere Abschätzung der zu erwartenden Aktivität in pflanzlichen und tierischen Produkten und somit eine erste Einschätzung, ob Grenzwerte für die spezifische Aktivität bzw. Aktivitätskonzentration erreicht werden. Sie stehen das ganze Jahr über zur Verfügung.

Indikatorfunktion haben

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