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Regelwerk

Schutz des Menschen vor den Gefahren solarer UV-Strahlung und UV-Strahlung in Solarien
Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Vom 18. Juli 2018
(BAnz AT vom 27.11.2018 B3)



Archiv 2001

Siehe FN *

Verabschiedet in der 280. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 11./12. Februar 2016

E mpfehlung der Strahlenschutzkommission

1 Einleitung

Vor dem Hintergrund einer stetig steigenden Inzidenz der durch Ultraviolettstrahlung verursachten Hautkrebserkrankungen gibt die Strahlenschutzkommission (SSK) seit 1990 Empfehlungen und Informationen zum Schutz des Menschen vor UV-Strahlung heraus. 1990 erschien die Empfehlung "Schutz des Menschen bei Sonnenbestrahlung und Anwendung von UV-Bestrahlungsgeräten". Ihr folgten u. a. im Jahr 1993 die "Praktische Verhaltensempfehlung zum Schutz vor Hautkrebs durch UV-Strahlung" sowie die im Jahr 1997 von der SSK verabschiedete Empfehlung "Schutz des Menschen vor solarer UV-Strahlung". Ergänzt wurden diese Schriften im Jahr 2001 durch eine weitere Empfehlung "Schutz des Menschen vor den Gefahren der UV-Strahlung in Solarien" (SSK 1990, SSK 1993, SSK 1997, SSK 2001).

In den Empfehlungstexten der SSK wurden in wissenschaftlichen Anhängen der Stand der Forschung referiert und, hierauf basierend, Empfehlungen für einen risikoarmen Umgang mit solarer und künstlicher UV-Strahlung gegeben.

Im Jahr 2009 wurde nach solarer UV-Strahlung auch UV-Strahlung aus künstlichen Quellen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als karzinogen für Menschen eingestuft. Des Weiteren stehen eine breitere Datenbasis und neue wissenschaftliche Befunde zur Verfügung, die in die bestehenden Empfehlungen zum Schutz des Menschen vor solarer UV-Strahlung und UV-Strahlung aus künstlichen Quellen mit einfließen sollen.

Der vorliegende Text stellt das Ergebnis dieser Arbeit dar. Er ersetzt die oben angeführten Empfehlungen und wissenschaftlichen Begründungen aus den Jahren 1990, 1993, 1997 und 2001. Die übrigen Informationen, Stellungnahmen und Empfehlungen der SSK zur UV-Strahlung heben Einzelaspekte hervor und bleiben davon unberührt. Dies gilt insbesondere auch für die Stellungnahme der SSK aus dem Jahr 2006 "Gesundheitliche Gefährdung durch UV-Exposition von Kindern und Jugendlichen", die den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren von UV-Strahlung thematisiert (SSK 2006). Die SSK spricht sich in dieser Stellungnahme dafür aus, die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über mögliche Risiken der UV-Strahlung zu intensivieren und regelmäßig durchzuführen. Die darin enthaltene Forderung des Gesetzgebers, die Nutzung von Solarien durch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zu verbieten, wurde im Jahr 2009 mit dem Gesetz zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSG) umgesetzt.

Wie im Beratungsauftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU, jetzt Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB) für die Erstellung der vorliegenden Empfehlung gefordert, wurde besonders das Problemfeld "Die Wirkung von UV-Strahlung auf die Bildung des körpereigenen Vitamin D" bearbeitet. Dies lag daran, dass Veröffentlichungen aus dem letzten Jahrzehnt dahingehend interpretiert wurden, dass ein konsequent betriebener UV-Schutz zu einem Defizit in der Vitamin-D-Versorgung größerer Teile der Bevölkerung beitragen könnte. In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, ob eine Vitamin-D-Defizienz die Entstehung verschiedener Erkrankungen inklusive Krebserkrankungen in verschiedenen Organen fördert bzw. deren Verlauf negativ beeinflusst.

Die Diskussion um die Vitamin-D-Defizienz hat dazu geführt, dass in den letzten Jahren vermehrt die Nutzung von Solarien und/oder stärkere Expositionen durch solare UV-Strahlung beworben werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass mögliche biopositive Effekte einer UV-induzierten Vitamin-D-Synthese die bekannten gesundheitlichen Risiken von UV-Strahlung überwiegen.

Diese Entwicklung verfolgt die SSK kritisch und hat deshalb ihre UV-Empfehlungen vor dem Hintergrund neuen Wissens überprüft. Als Ergebnis dieser Überprüfung sieht die SSK im Zusammenhang mit der Debatte um gesundheitliche Wirkungen von UV-induziertem Vitamin D keine Notwendigkeit, die bisherigen Empfehlungen, die zum UV-Schutz und zur Minimierung des Hautkrebsrisikos gegeben wurden, im Grundsatz zu ändern.

2 Empfehlungen

Die folgenden Empfehlungen werden für die Hauttypen I bis IV gegeben.

2.1 Allgemeine Empfehlungen

Im Oktober 2014 wurde der im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellte European Code against Cancer (ECAC) veröffentlicht (IARC 2015).

Die SSK schließt sich den darin enthaltenen international gemeinsam getragenen, allgemeinen Empfehlungen zum Schutz vor Sonne/UV-Strahlung, die von der International Agency for Research on Cancer (IARC) erarbeitet wurden, an. Diese lauten:

Unter Berücksichtigung dieser allgemeinen Empfehlungen wurden von der SSK Empfehlungen an die Bevölkerung zum Schutz vor UV-Strahlung unter besonderer Berücksichtigung von UV-Schutz bei Kindern erarbeitet.

2.2 Empfehlungen zum Schutz vor solarer UV-Strahlung

Die Höhe der solaren UV-Strahlungsexposition einer Person hängt von der Tageszeit, der Jahreszeit, der geografischen Lage, den Wetterbedingungen und dem individuellen Verhalten ab. Ein Maß für die solare sonnenbrandwirksame UV-Einstrahlung ist der UV-Index (siehe Nummer 4

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