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Änderungstext
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
Vom 20. Juli 2022
(BGBl. I Nr. 28 vom 28.07.2022 S. 1325)
Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Artikel 1
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Das Windenergie-auf-See-Gesetz vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2310), das zuletzt durch Artikel 12a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:
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"Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck und Ziel des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich § 2a Ausschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine § 3 Begriffsbestimmungen Teil 2 Abschnitt 1 § 4 Zweck des Flächenentwicklungsplans § 5 Gegenstand des Flächenentwicklungsplans § 6 Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans § 7 Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan § 8 Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans Abschnitt 2 § 9 Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen § 10 Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen § 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen § 10b Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen § 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen § 12 Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen § 13 Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen Teil 3 Abschnitt 1 § 14 Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten § 14a Ergänzende Kapazitätszuweisung § 15 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen Abschnitt 2 § 16 Bekanntmachung der Ausschreibungen § 17 Anforderungen an Gebote § 18 Sicherheit § 19 Höchstwert § 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert § 21 Dynamisches Gebotsverfahren § 22 Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens § 23 Zweite Gebotskomponente § 24 Rechtsfolgen des Zuschlags § 25 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag Abschnitt 3 § 26 Ausschreibungen für bestehende Projekte § 27 Ausschreibungsvolumen § 28 Planung der Offshore-Anbindungsleitungen § 29 Bekanntmachung der Ausschreibungen § 30 Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte § 31 Anforderungen an Gebote § 32 Sicherheit § 33 Höchstwert § 34 Zuschlagsverfahren § 35 Flächenbezug des Zuschlags § 36 Zuschlagswert und anzulegender Wert § 37 Rechtsfolgen des Zuschlags § 38 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag Abschnitt 4 Unterabschnitt 1 § 39 (weggefallen) § 40 (weggefallen) § 41 (weggefallen) § 42 (weggefallen) § 43 (weggefallen) § 44 (weggefallen) § 45 (weggefallen) Unterabschnitt 2 § 46 (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 (weggefallen) § 49 (weggefallen) Abschnitt 5 Unterabschnitt 1 § 50 Bekanntmachung der Ausschreibung § 51 Anforderungen an Gebote § 52 Sicherheit § 53 Bewertung der Gebote, Kriterien § 54 Zuschlagsverfahren § 55 Rechtsfolgen des Zuschlags § 56 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag Unterabschnitt 2 § 57 Zweckbindung der Zahlungen § 58 Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente § 59 Stromkostensenkungskomponente Abschnitt 6 § 60 Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts § 61 Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts § 62 Datenüberlassung und Verzichtserklärung § 63 Ausübung des Eintrittsrechts § 64 Rechtsfolgen des Eintritts Teil 4 § 65 Geltungsbereich von Teil 4 Abschnitt 1 § 66 Planfeststellung und Plangenehmigung § 67 Verhältnis der Planfeststellung und Plangenehmigung zu den Ausschreibungen § 68 Planfeststellungsverfahren § 69 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung § 70 Plangenehmigung § 71 Vorläufige Anordnung § 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope § 73 Veränderungssperre § 74 Sicherheitszonen § 75 Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen § 76 Rechtsbehelfe Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 § 77 Pflichten der verantwortlichen Personen § 78 Verantwortliche Personen § 79 Überwachung der Einrichtungen § 80 Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung Unterabschnitt 2 § 81 Realisierungsfristen § 82 Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen |
(Stand: 22.09.2023)
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