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Regelwerk, EU chronologisch, EU 2000, Biotechnologie - EU Bund

Entscheidung 2002/253/EG der Kommission vom 19. März 2002 zur Festlegung von Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1043)

(ABl. Nr. L 86 vom 03.04.2002 S. 44;
Entsch. 2003/534/EG (ABl. Nr. L 184 vom 23.07.2003 S. 35;
Entsch. 2008/426/EG - ABl. Nr. L 159 vom 18.06.2008 S. 46;
Entsch. 2009/540/EG - ABl. Nr. L 180 vom 11.07.2009 S. 24;
Entsch. 2009/363/EG - ABl. Nr. L 110 vom 01.05.2009 S. 58;
Beschl. 2012/506/EU - ABl. Nr. L 262 vom 27.09.2012 S. 1;
Beschl. (EU) 2018/945 - ABl. Nr. L 170 vom 06.07.2018 S. 1 Inkrafttretenaufgehoben)



aufgehoben/ersetzt gem. Art. 3 des Beschl. (EU) 2018/945

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft 1, insbesondere auf Artikel 3 Buchstabe c),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Informationen über die epidemiologische Entwicklung und das Auftreten von Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit durch übertragbare Krankheiten sollten von den Mitgliedstaaten über das Gemeinschaftsnetz in einer Form mitgeteilt werden, die Vergleiche ermöglicht, damit auf gemeinschaftlicher und auf einzelstaatlicher Ebene Maßnahmen zur Prävention und zur Bekämpfung dieser Krankheiten getroffen werden können.

(2) Voraussetzung für die Vergleichbarkeit solcher Informationen ist die Festlegung gemeinsamer Falldefinitionen, auch wenn noch keine krankheitsspezifischen Überwachungsnetze eingerichtet worden sind. Sobald diese Entscheidung in Kraft tritt, sollten diese Falldefinitionen für die Meldung an das Gemeinschaftsnetz verwendet werden und den Datenschutzregelungen entsprechen.

(3) Die Falldefinitionen, die den Vergleich der Meldungen ermöglichen, sollten stufenartig angelegt sein und den meldenden Stellen und/oder Behörden der Mitgliedstaaten Spielraum bei der Übermittlung von Informationen über Krankheiten und besondere Gesundheitsrisiken lassen. Insbesondere werden die Falldefinitionen die Meldung der in der Entscheidung 2000/96/EG der Kommission 2 genannten Krankheiten erleichtern.

(4) Die Falldefinitionen sollten so gestaltet sein, dass alle Mitgliedstaaten sich unter Verwendung der Daten aus ihren eigenen Systemen so weit wie möglich an der Meldung beteiligen können. Sie sollten je nach Zweck der Informationserfassung eine unterschiedliche Sensitivität und Spezifität ermöglichen und leicht abzuändern sein.

(5) Die Maßnahmen dieser Entscheidung entsprechen der Stellungnahme des gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Zum Zwecke der Datenübermittlung für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG, insbesondere gemäß Artikel 4, verwenden die Mitgliedstaaten die im Anhang aufgeführten Falldefinitionen.

Artikel 2

Die Entscheidung wird soweit erforderlich den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.

Artikel 3

Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2003.

Artikel 4

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

1) ABl. Nr. L 268 vom 03.10.1998 S. 1.
2) ABl. Nr. L 28 vom 03.02.2000 S. 50.

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  Erläuterung der zur Falldefinition und -Klassifizierung verwendeten Abschnitte  Anhang 09 12

1. Erläuterung der in der Falldefinition und -Klassifizierung verwendeten Abschnitte

Klinische Kriterien

Die klinischen Kriterien sollten gemeinsame und relevante Anzeichen und Symptome der Erkrankung umfassen, die entweder allein oder in Kombination mit anderen ein klares oder bezeichnendes klinisches Bild der Erkrankung darstellen. Sie liefern eine allgemeine Beschreibung des klinischen Bilds der Erkrankung und umfassen nicht unbedingt alle für die klinische Diagnose der Krankheit erforderlichen Merkmale.

Laborkriterien

Die Laborkriterien sind ein Verzeichnis von Laborverfahren, die eingesetzt werden, um einen Fall zu bestätigen. In der Regel genügt einer der aufgeführten Tests, um den Fall zu bestätigen. Erfordert die Laborbestätigung eine Kombination mehrerer Verfahren, so ist dies angegeben. Welche Art von Proben für die Labortests zu entnehmen sind, wird nur angegeben, wenn lediglich bestimmte Arten von Proben für die Bestätigung der Diagnose als relevant gelten. In einigen anerkannten Ausnahmefällen sind auch Laborkriterien für wahrscheinliche Fälle angegeben. Diese Laborkriterien bestehen aus einem Verzeichnis von Laborverfahren, das genutzt werden kann, um die Diagnose eines Falls zu untermauern, nicht aber, um sie zu bestätigen.

Epidemiologische Kriterien und epidemiologische Zusammenhänge

Die epidemiologischen Kriterien gelten als erfüllt, wenn ein epidemiologischer Zusammenhang festgestellt werden kann.

Ein epidemiologischer Zusammenhang während der Inkubationszeit entspricht einer der folgenden sechs Definitionen:

Ein epidemiologischer Zusammenhang kann zwischen einer Person und einem bestätigten Fall angenommen werden, wenn mindestens für einen Fall der Übertragungskette eine Laborbestätigung vorliegt. Im Falle eines Ausbruchs von fäkaloralen oder aerogenen Infektionen muss die Übertragungskette nicht unbedingt festgestellt werden, um einen epidemiologischen Zusammenhang bei einem Fall anzunehmen.

Die Übertragung kann auf einem oder mehreren der folgenden Wege geschehen:

Fallklassifizierung

Die Fälle sind als "möglich", "wahrscheinlich" und "bestätigt" klassifiziert. Die Inkubationszeiten für Erkrankungen werden in den Zusatzinformationen angegeben, um die Beurteilung eines epidemiologischen Zusammenhangs zu erleichtern.

Möglicher Fall

Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als möglicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall, der die in der Falldefinition beschriebenen klinischen Kriterien erfüllt, ohne epidemiologische Anzeichen oder Laboranzeichen für die betreffende Erkrankung aufzuweisen. Die Definition eines möglichen Falls hat hohe Sensitivität und geringe Spezifität. Sie ermöglicht in den meisten Fällen den Nachweis, schließt aber auch einige falsch positive Fälle ein.

Wahrscheinlicher Fall

Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als wahrscheinlicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall mit klinischen Kriterien und einem epidemiologischen Zusammenhang wie in der Falldefinition beschrieben. Labortests für wahrscheinliche Fälle sind nur für einige Erkrankungen angegeben.

Bestätigter Fall

Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als bestätigter Fall klassifiziert ist. Für bestätigte Fälle liegt eine Laborbestätigung vor; sie können die klinischen Kriterien, wie in der Falldefinition beschrieben, erfüllen oder nicht. Die Definition eines bestätigten Falls ist hoch spezifisch und weniger sensitiv; deshalb wird es sich bei den meisten erfassten Fällen um tatsächliche Fälle handeln, wenn auch einige tatsächliche Fälle nicht erfasst werden.

Die klinischen Kriterien einiger Erkrankungen lassen unberücksichtigt, dass viele der akuten Fälle asymptomatisch sind (z.B. Hepatitis A, B und C, Campylobacter, Salmonellose), obwohl diese Fälle für das Gesundheitswesen auf einzelstaatlicher Ebene durchaus von Bedeutung sein können.

Die bestätigten Fälle lassen sich einer der drei nachstehend aufgeführten Unterkategorien zuordnen. Sie werden bei der Datenanalyse anhand der im Zusammenhang mit der Fallinformation erhobenen Variablen in eine dieser Unterkategorien eingeteilt.

Fall mit klinischen Kriterien und Laborbestätigung

Der Fall erfüllt die Laborkriterien zur Fallbestätigung und die klinischen Kriterien, die in der Falldefinition genannt sind.

Fall mit Laborbestätigung und unbekannten klinischen Kriterien

Der Fall erfüllt die Laborkriterien für die Fallbestätigung, es liegen jedoch keine Informationen über die klinischen Kriterien vor (z.B. nur Laborbericht).

Fall mit Laborbestätigung ohne klinische Kriterien

Der Fall erfüllt die Laborkriterien für die Fallbestätigung, nicht aber die klinischen Kriterien der Falldefinition, oder er ist asymptomatisch.

2. Falldefinitionen für übertragbare Krankheiten

2.1. Aids (ERWORBENES IMMUNSCHWÄCHESYNDROM) UND HIV-INFEKTION

Klinische Kriterien (Aids)

Jede Person, die einen der klinischen Befunde aufweist, welche in der europäischen Falldefinition für Aids festgelegt sind für:

Laborkriterien (HIV)

Epidemiologische Kriterien  - entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall - entfällt

C. Bestätigter Fall

2.2. ANTHRAX (MILZBRAND) (Bacillus anthracis)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Hautmilzbrand

Mindestens eines der beiden folgenden Symptome:

Gastrointestinalmilzbrand

UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:

Lungenmilzbrand

UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:

Meningitis/Meningoenzephalitis-Milzbrand

UND mindestens einer der folgenden drei Symptome:

Septikämischer Milzbrand
Laborkriterien

Ein positiver Nasenabstrich ohne klinische Symptome trägt nicht zur Bestätigung der Falldiagnose bei.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall  - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.3. AVIÄRE INFLUENZa A/H5 oder A/H5N1 beim Menschen

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden Befunde:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem Labor durchgeführt wurde, das kein am EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligtes Nationales Referenzlabor ist.

C. Einzelstaatlich bestätigter Fall

Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem am EU- Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligten Nationalen Referenzlabor durchgeführt wurde.

D. WHO-bestätigter Fall

Jede Person mit einer Laborbestätigung eines mit der WHO zusammenarbeitenden Zentrums für H5-Influenza.

2.4. BOTULISMUS (Clostridium botulinum)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Lebensmittel- und Wundbotulismus

Mindestens einer der beiden folgenden Befunde:

Botulismus bei Kleinkindern

Jedes Kleinkind mit mindestens einem der folgenden sechs Symptome:

Die gewöhnlich bei Kleinkindern (unter 12 Monaten) auftretende Form des Botulismus kann auch bei Kindern im Alter über 12 Monaten und gelegentlich bei Erwachsenen mit veränderter gastrointestinaler Anatomie und Mikroflora vorkommen.

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden beiden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.5. BRUCELLOSE (Brucella spp.)

Klinische Kriterien

Jede Person mit Fieber

UND mindestens einem der folgenden sieben Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.6. CAMPYLOBAKTERIOSE (Campylobacter spp.)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Wenn möglich, sollte eine Differenzierung vonCampylobacter spp. erfolgen.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.7. CHLAMYDIENINFEKTIONEN (Chlamydia trachomatis), einschließlich LYMPHOGRANULOMa VENEREUM (LGV)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Chlamydieninfektion außer LGV

Mindestens einer der folgenden sechs Befunde:

Bei Neugeborenen mindestens einer der beiden folgenden Befunde:

LGV

Mindestens einer der folgenden fünf Befunde:

Laborkriterien

Chlamydieninfektion außer LGV

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

LGV

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

UND

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind).

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

2.8. CHOLERa (Vibrio cholerae)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

Laborkriterien

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.9. CREUTZFELDT-JAKOB-KRANKHEIT, neue Variante (vCJD)

Voraussetzungen

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens vier der folgenden fünf Symptome:

Diagnosekriterien

Diagnosekriterien zur Fallbestätigung:

Diagnosekriterien für einen wahrscheinlichen oder einen möglichen Fall:

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (z.B. Bluttransfusion).

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt

UND
UND

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt

UND
UND
UND
ODER
UND

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt

UND

die Diagnosekriterien für die Fallbestätigung erfüllt.

2.10. KRYPTOSPORIDIOSE (Cryptosporidiumspp.)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der beiden folgenden Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.11. DIPHTHERIE (Corynebacterium diphtheriae, Corynebacterium ulceransund Corynebacterium pseudotuberculosis)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Klassische respiratorische Diphtherie:

Erkrankung der oberen Atemwege mit Laryngitis oder Nasopharyngitis oder Tonsilitis

UND

eine adhärente Membran/Pseudomembran.

Milde respiratorische Diphtherie:

Erkrankung der oberen Atemwege mit Laryngitis oder Nasopharyngitis oder Tonsilitis

OHNE

eine adhärente Membran/Pseudomembran.

Hautdiphtherie:

Hautläsion

Sonstige Diphtherie:

Läsion der Augenbindehaut oder der Schleimhäute.

Laborkriterien

Isolierung von Toxin produzierendemCorynebacterium diphtheriae, Corynebacterium ulcerans oder Corynebacterium pseudotuberculosis aus einer klinischen Probe.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien für klassische respiratorische Diphtherie erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien für Diphtherie (klassische respiratorische Diphtherie, milde respiratorische Diphtherie, Hautdiphtherie, sonstige Diphtherie) erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang zu einem bestätigten Fall der Übertragung von Mensch zu Mensch oder einen epidemiologischen Zusammenhang zu einer Übertragung vom Tier auf den Menschen aufweist

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt UND mindestens einen der klinischen Befunde aufweist.

2.12. ECHINOKOKKOSE (Echinococcusspp.)

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke irrelevant.

Diagnosekriterien

Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:

Epidemiologische Kriterien  - entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall  - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall - entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Diagnosekriterien erfüllt.

2.13. GIARDIASIS (Giardia lamblia)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.14. GONORRHOE (Neisseria gonorrhoeae)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden acht Befunde:

ODER

jedes Neugeborene mit Konjunktivitis.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind).

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

2.15. HAEMOPHILUS INFLUENZAE, INVASIVE ERKRANKUNG (Haemophilus influenzae)

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke irrelevant.

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien  - entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall - entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

2.16. HEPATITIS a (Hepatitis-A-Virus)

Klinische Kriterien

Jede Person mit schleichendem Einsetzen der Symptome (z.B. Müdigkeit, Bauchschmerzen, Appetitverlust, zeitweilige Übelkeit und Erbrechen)

UND

mindestens einem der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.17. HEPATITIS B (Hepatitis-B-Virus)

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke irrelevant.

Laborkriterien

Positive Ergebnisse mindestens eines/einer der folgenden Labortests oder Testkombinationen:

Epidemiologische Kriterien

Für Überwachungszwecke irrelevant.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall - entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

2.18. HEPATITIS C (Hepatitis-C-Virus)

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke irrelevant.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien - entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall - entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

2.19. INFLUENZa (Influenzavirus)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Grippeähnliche Erkrankung

UND
UND

Akute Atemwegsinfektion

UND
UND

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Wenn möglich, sollte der Subtyp des Influenza-Isolats festgestellt werden.

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.20. INFLUENZa A(H1N1)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Befunde:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden Labortests: - RT-PCR;

Epidemiologische Kriterien

Mindestens eines der drei folgenden in den 7 Tagen vor Krankheitsausbruch:

Fallklassifizierung

A. Verdachtsfall

Jede Person, die die klinischen und epidemiologischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen UND die epidemiologischen Kriterien erfüllt UND einen positiven Laborbefund einer Influenza-A-Infektion eines nicht näher bestimmbaren Untertyps aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien zur Bestätigung erfüllt.

2.21. LEGIONÄRSKRANKHEIT (Legionella spp.)

Klinische Kriterien

Jede Person mit Pneumonie.

Laborkriterien

Laborkriterien zur Fallbestätigung

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien - entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien UND mindestens ein Laborkriterium für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien UND mindestens ein Laborkriterium für einen bestätigten Fall erfüllt.

2.22. LEPTOSPIROSE (Leptospira spp.)

Klinische Kriterien

Jede Person mit

ODER

mindestens zwei der folgenden elf Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.23. LISTERIOSE (Listeria monocytogenes)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Befunde:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Neugeborenen oder der Mutter bei der Geburt oder innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Weitere Angaben

Inkubationszeitraum 3-70 Tage, meist 21 Tage.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt

ODER

jede Mutter mit einer durch ein Labor bestätigten Listeriose-Infektion ihres Fötus, totgeborenen oder neugeborenen Kindes.

2.24. MALARIa (Plasmodium spp.)

Klinische Kriterien

Jede Person mit Fieber ODER Fieber in der Anamnese.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Wenn möglich, sollte eine Differenzierung vonPlasmodium spp. erfolgen.

Epidemiologische Kriterien - entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall - entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.25. MASERN (Masernvirus)

Klinische Kriterien

Jede Person mit Fieber

UND

UND mindestens einem der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren. Wurde kürzlich geimpft, so ist auf wildes Virus zu untersuchen.

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die klinischen sowie die Laborkriterien erfüllt.

2.26. INVASIVE MENINGOKOKKENERKRANKUNG (Neisseria meningitidis)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

2.27. MUMPS (Mumpsvirus)

Klinische Kriterien

Jede Person mit

UND

mindestens einem der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die Laborkriterien erfüllt.

Im Falle kürzlich erfolgter Impfung: Jede Person mit Nachweis eines wilden Mumpsvirusstamms.

2.28. KEUCHHUSTEN (Bordetella pertussis)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens zwei Wochen anhaltendem Husten

UND mindestens einem der folgenden drei Symptome:

ODER

jede Person mit ärztlicher Keuchhusten-Diagnose

ODER

Apnoe-Episoden bei Kleinkindern.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.29. PEST (Yersinia pestis)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Beulenpest:

UND

Pestsepsis:

Lungenpest:

UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

2.30. INVASIVE PNEUMOKOKKENERKANKUNG (Streptococcus pneumoniae)

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke irrelevant.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien - entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall - entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

2.31. POLIOMYELITIS (Poliovirus)

Klinische Kriterien

jede Person unter 15 Jahren mit akuter schlaffer Parese

ODER

jede Person, bei der ärztlicher Polioverdacht besteht.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.32. Q-FIEBER (Coxiella burnetii)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Befunde:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.33. TOLLWUT (Lyssa-Virus)

Klinische Kriterien

Jede Person mit akuter Enzephalomyelitis

UND
mindestens zwei der folgenden sieben Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Die Laborergebnisse sind je nach Impf- oder Immunisierungsstatus zu interpretieren.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.34. RÖTELN (Rubella-Virus)

Klinische Kriterien

Jede Person mit plötzlichem Auftreten eines generalisierten makulopapulösen Exanthems

UND
mindestens einem der folgenden fünf Befunde:

Laborkriterien

Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und mindestens eines der beiden folgenden Kriterien:

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

Im Falle kürzlich erfolgter Impfung eine Person mit Nachweis eines wilden Rubella-Virusstamms.

2.35. ANGEBORENE RÖTELN (RUBELLa CONNATA) (einschließlich Syndrom der angeborenen Röteln).

Klinische Kriterien

Angeborene Rötelninfektion

Klinische Kriterien können nicht definiert werden.

Syndrom der angeborenen Röteln

Jedes Kleinkind unter 1 Jahr oder jedes Totgeborene mit:

mindestens zwei der unter a aufgeführten Befunde

ODER

einem Befund der Kategorie a und einem der Kategorie B

A)

B)

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.

Epidemiologische Kriterien

Jedes Kleinkind oder jedes Totgeborene einer Mutter, die in der Schwangerschaft an Röteln erkrankt ist, für die eine Laborbestätigung vorliegt, bei einer Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind).

Fallklassifizierung der angeborenen Röteln

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jedes Totgeborene oder Kleinkind, das entweder nicht getestet wurde ODER dessen Laborergebnisse negativ sind, bei dem mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

C. Bestätigter Fall

Jedes Totgeborene, das die Laborkriterien erfüllt

ODER

jedes Kleinkind, das die Laborkriterien erfüllt UND mindestens eines der beiden folgenden aufweist:

2.36. SALMONELLOSE (Salmonella spp. außer Salmonella Typhi und Salmonella Paratyphi)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:

Laborkriterien

Isolierung von Salmonella (außer Salmonella Typhi und Salmonella Paratyphi) aus Stuhl, Urin, einer Körperstelle (z.B. einer infizierten Wunde) oder normalerweise sterilen Körperflüssigkeiten und -geweben (z.B. Blut, CSF, Knochen, Synovialflüssigkeit).

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.37. SCHWERES AKUTES RESPIRATORISCHES SYNDROM - SARS (SARS-Coronavirus, SARS-CoV)

Klinische Kriterien

Jede Person mit akutem Fieber oder Fieber in der Anamnese

UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:

UND
mindestens einem der folgenden vier Befunde:

UND
Fehlen einer alternativen Diagnose, welche die Erkrankung eindeutig erklären könnte.

Laborkriterien

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung für den inter-epidemischen Zeitraum

Gilt auch während eines Ausbruchs in einem nicht betroffenen Land oder Gebiet.

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist UND die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.

C. Einzelstaatlich bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem nationalen Referenzlabor erfolgt ist.

D. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem SARS- Verifizierungs- und Referenzlabor der WHO erfolgt ist.

Fallklassifizierung während eines Ausbruchs

Gilt während eines Ausbruchs in einem Land/Gebiet, in dem für mindestens eine Person eine Laborbestätigung eines SARS-Verifizierungs- und Referenzlabors der WHO vorliegt.

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang mit einem einzelstaatlich bestätigten oder einem bestätigten Fall aufweist.

C. Einzelstaatlich bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem nationalen Referenzlabor erfolgt ist.

D. Bestätigter Fall

Einer der folgenden drei Fälle:

2.38. SHIGATOXIN/VEROTOXIN-PRODUZIERENDE ESCHERICHIA-COLI- INFEKTION (STEC/VTEC)

Klinische Kriterien

STEC/VTEC-Durchfall

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)

Jede Person mit akutem Nierenversagen und mindestens einem der beiden folgenden Befunde:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Nur bei HUS kann das folgende als Laborkriterium zur Bestätigung von STEC/VTEC verwendet werden:

Wenn möglich, sollten eine Isolierung eines STEC/VTEC-Stammes und zusätzliche Charakterisierung nach Serotyp, Phagentyp, eae-Genen und Subtypen von stx1/stx2 erfolgen.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall einer STEC-assozüerten HUS

Jede Person, die die klinischen Kriterien für HUS erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall von STEC/VTEC

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall von STEC/VTEC

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.39. SHIGELLOSE (Shigella spp.)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:

Laborkriterien

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.40. POCKEN (Variola-Virus)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

UND
Bläschen oder feste Pusteln im gleichen Entwicklungsstadium mit zentrifugaler Verteilung;

Laborkriterien

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und mindestens eines der folgenden:

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

Während eines Ausbruchs: Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

2.41. SYPHILIS (Treponema pallidum)

Klinische Kriterien

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

2.42. SYPHILIS CONNATa UND NEONATALE SYPHILIS (Treponema pallidum)

Klinische Kriterien

Jedes Kleinkind unter zwei Jahren mit mindestens einem der folgenden zehn Befunde:

Laborkriterien

Epidemiologische Kriterien

Jedes Kleinkind mit einem epidemiologischen Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind).

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jedes Kleinkind oder Kind, das die klinischen Kriterien erfüllt und bei dem mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

C. Bestätigter Fall

Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

2.43. TETANUS (Clostridium tetani)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens zwei der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien - entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.44. ZECKENENZEPHALITIS (ZE-Virus)

Klinische Kriterien

Jede Person mit den Symptomen eines entzündeten ZNS (z.B. Meningitis, Meningo-Enzephalitis, Enzephalomyelitis, Enzephaloradikulitis).

Laborkriterien 13

Epidemiologische Kriterien

Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle (nicht pasteurisierte Milcherzeugnisse). Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt

ODER
jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

2.45. TOXOPLASMOSE CONNATALE (Toxoplasma gondii)

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke irrelevant.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien - entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall - entfällt

C. Bestätigter Fall

Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien erfüllt.

2.46. TRICHINOSE (Trichinella spp.)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens drei der folgenden sechs Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien erfüllt.

2.47. TUBERKULOSE (Mycobacteriumtuberculosis-Komplex)

Klinische Kriterien

Jede Person mit den folgenden beiden Befunden:

UND

ODER

ein post mortem entdeckter Fall mit pathologischem Befund, der mit aktiver Tuberkulose vereinbar ist und der eine Indikation für eine antibiotische Tuberkulosebehandlung gebildet hätte, wenn die Diagnose vor dem Tod des Patienten gestellt worden wäre.

Laborkriterien

Epidemiologische Kriterien - entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

2.48. TULARÄMIE (Francisella tularensis)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.49. TYPHUS/PARATYPHUS (Salmonella typhi/paratyphi)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

Paratyphoides Fieber hat die gleichen Symptome wie typhoides Fieber, allerdings meist einen milderen Verlauf.

Laborkriterien

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.50. VIRALES HÄMORRHAGISCHES FIEBER (VHF)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

2.51. WEST-NIL-FIEBER (West-Nil-Virusinfektion, WNV)

Klinische Kriterien

Jede Person mit Fieber

ODER

mindestens einem der beiden folgenden Befunde:

Laborkriterien

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt UND bei der mindestens eine der folgenden beiden Voraussetzungen gegeben ist:

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

2.52. GELBFIEBER (Gelbfieber-Virus)

Klinische Kriterien

Jede Person mit Fieber

UND
mindestens einem der beiden folgenden Befunde:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:

Die Laborergebnisse sind je nach Flavivirus-Impfstatus zu interpretieren.

Epidemiologische Kriterien

In der vergangenen Woche Reise in ein Gebiet, in dem bekanntermaßen oder vermutlich Gelbfieberfälle aufgetreten sind.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die klinischen sowie die Laborkriterien erfüllt.

Im Falle kürzlich erfolgter Impfung eine Person mit Nachweis eines wilden Gelbfiebervirusstamms.

2.53. YERSINIOSE (Yersinia enterocolitica, Yersinia pseudotuberculosis)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Symptome:

Laborkriterien

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall - entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

3. FALLDEFINITIONEN FÜR BESONDERE GESUNDHEITSPROBLEME

3.1. ALLGEMEINE FALLDEFINITION FÜR NOSOKOMIALE INFEKTIONEN (ODER "THERAPIEASSOZIIERTE INFEKTIONEN")

Eine mit dem gegenwärtigen Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehende nosokomiale Infektion ist als Infektion definiert, die einer der Falldefinitionen entspricht UND

Eine mit einem früheren Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehende nosokomiale Infektion ist als Infektion definiert, die einer der Falldefinitionen entspricht

UND
ODER
ODER

Für die Zwecke von Punktprävalenzerhebungen wird eine am Tag der Erhebung vorliegende aktive nosokomiale Infektion als eine Infektion definiert, für die am Tag der Erhebung Anzeichen und Symptome vorliegen oder für die in der Vergangenheit Anzeichen und Symptome vorlagen und der Patient sich am der Tag der Erhebung (nach wie vor) diesbezüglich in Behandlung befindet. Das Auftreten von Symptomen und Anzeichen sollte bis zum Behandlungsbeginn überprüft werden, um festzustellen ob die behandelte Infektion einer der Falldefinitionen für nosokomiale Infektionen entspricht.

3.1.1. BJ: KNOCHEN- UND GELENKINFEKTIONEN

BJ-BONE: Osteomyelitis

Osteomyelitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

Hinweis zur Meldung:

Eine nach einer Herzoperation gemeinsam mit Osteomyelitis auftretende Mediastinitis ist als Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet (SSI-O) zu melden.

BJ-JNT: Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion

Gelenk- oder Schleimbeutelinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

BJ-DISC: Infektion im Bereich der Bandscheibe

Eine Infektion im Bereich der Bandscheibe muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

3.1.2. BSI: SEPSIS

BSI: Laborbestätigte Sepsis

Kultureller Nachweis von pathogenen Erregern im Blut

ODER

Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome: Fieber (> 38 °C), Schüttelfrost oder Hypotonie

UND ein gewöhnlicher Hautkeim wurde aus zwei separaten Blutproben (Entnahmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden) isoliert.

Hautkeime = koagulasenegative Staphylokokken, Micrococcus spp.,Propionibacterium acnes,Bacillus spp., Corynebacterium spp.

Ursache der Sepsis:

3.1.3. ZNS: INFEKTIONEN DES ZENTRALEN NERVENSYSTEMS

CNS-IC: Intrakranielle Infektion (Gehirnabszess, subdurale oder epidurale Infektion und Enzephalitis)

Intrakranielle Infektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie.

Hinweis zur Meldung:

Bei gemeinsamem Vorliegen einer Meningitis und eines Abszesses im Gehirn ist die Infektion als IC (Intrakranielle Infektion) zu melden.

CNS-MEN: Meningitis oder Ventrikulitis

Meningitis oder Ventrikulitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie.

Hinweise zur Meldung

CNS-SA: Spinalabszess ohne Meningitis

Ein Abszess im spinalen Epidural- oder Subduralraum, von dem CSF und angrenzende Knochenstrukturen nicht betroffen sind, muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie.

Hinweis zur Meldung:

Spinalabszesse mit Meningitis sind als Meningitis (CNS-MEN) zu melden.

3.1.4. CRI: KATHETERINFEKTIONEN 14

CRI1-CVC: Lokale Infektion am zentralen Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)

CRI1-PVC: Lokale Infektion am peripheren Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)

CRI2-CVC: Systemische Infektion am zentralen Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)

CRI2-PVC: Systemische Infektion des peripheren Gefäßkatheters (keine positive Blutkultur)

CRI3-CVC: Mikrobiologisch bestätigte Sepsis am zentralen Gefäßkatheter

UND kultureller Nachweis desselben Erregers in einer der folgenden Proben:

CRI3-PVC: Mikrobiologisch bestätigte Sepsis am peripheren Gefäßkatheter

Auftreten der Sepsis innerhalb von 48 Stunden vor oder nach Entfernung des Katheters

UND kultureller Nachweis desselben Erregers in einer der folgenden Proben:

3.1.5. CVS: INFEKTIONEN DES KARDIOVASKULAREN SYSTEMS

CVS-VASC: Arterien- oder Veneninfektion

Eine Arterien- oder Veneninfektion muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweise zur Meldung

Infektionen an arteriovenösen Transplantaten, Shunts oder Fisteln oder an der Einstichstelle intravaskulärer Kanülen ohne kulturellen Nachweis von Organismen im Blut sind als CVS-VASC zu melden.

CVS-ENDO: Endokarditis

Eine Endokarditis einer natürlichen oder künstlichen Herzklappe muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie.

CVS-CARD: Myokarditis oder Perikarditis

Myokarditis oder Perikarditis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

CVS-MED: Mediastinitis

Mediastinitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

Hinweis zur Meldung:

Eine nach einer Herzoperation gemeinsam mit Osteomyelitis auftretende Mediastinitis wird als SSI-O gemeldet.

3.1.6. EENT: AUGEN-, HALS-, NASEN-, OHREN- UND MUNDINFEKTIONEN

EENT-CONJ: Konjunktivitis

Konjunktivitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

Hinweise zur Meldung

EENT-EYE: Sonstige Augeninfektionen, außer Konjunktivitis

Augeninfektionen, außer Konjunktivitis, müssen einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

EENT-EAR: Ohr und Mastoid

Ohr- und Mastoidinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Otitis externa muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Otitis media muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Otitis interna muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Mastoiditis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

EENT-ORAL: Mundrauminfektion (Mund, Zunge oder Gaumen)

Mundrauminfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens eines der folgenden Kriterien:

Hinweis zur Meldung:

Therapieassoziierte primäre Herpessimplex-Infektionen der Mundhöhle sind als ORAL zu melden; rekurrente Herpesinfektionen sind nicht therapieassoziiert.

EENT-SINU: Sinusitis

Sinusitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

EENT-UR: Infektion der oberen Atemwege (Pharyngitis, Laryngitis, Epiglottitis)

Infektionen der oberen Atemwege müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

Abszess bei der direkten Untersuchung, bei einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt.

3.1.7. GI: INFEKTIONEN DES GASTROINTESTINALTRAKTES GI-CDI:

Clostridiuttdifficile-Infektion

EineClostridium-difficile-Infektion (früher auch Clostridiumdifficileassoziierte Diarrhöe oder CDAD genannt) muss einem der folgenden Kriterien entsprechen:

GI-GE: Gastroenteritis (ausgenommen CDI)

Gastroenteritis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

GI-GIT: Infektion des Gastrointestinaltraktes (Ösophagus, Magen, Dünndarm, Dickdarm und Rektum), ausgenommen Gastroenteritis und Appendizitis

Infektionen des Gastrointestinaltraktes, Gastroenteritis und Appendizitis ausgenommen, müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

GI-HEP: Hepatitis

Hepatitis muss dem folgenden Kriterium entsprechen:

Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Gelbsucht oder Transfusion in der Anamnese der letzten drei Monate

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

Hinweise zur Meldung

GI-IAB: Intraabdominale Infektionen, die nicht anderweitig beschrieben sind, einschließlich Gallenblase, Gallengänge, Leber (ausgenommen Virushepatitis), Milz, Pankreas, Peritoneum, subphrenischer oder subdiaphragmatischer Raum oder sonstiges intraabdominales Gewebe oder nicht anderweitig angegebener Bereich

Intraabdominale Infektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

Hinweis zur Meldung

Pankreatitis (ein inflammatorisches Syndrom, das durch Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen mit gleichzeitig erhöhtem Serumspiegel von Pankreasenzymen gekennzeichnet ist) ist nicht zu melden, außer es wird ein infektiöser Ursprung festgestellt.

3.1.8. LRI: INFEKTIONEN DER UNTEREN ATEMWEGE MIT AUSNAHME DER PNEUMONIE

LRI-BRON: Bronchitis, Tracheobronchitis, Bronchiolitis, Tracheitis, ohne Anzeichen einer Pneumonie

Tracheobronchiale Infektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Patient zeigt keine klinischen oder radiologischen Anzeichen einer Pneumonie

UND hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Husten, neue oder erhöhte Sputumproduktion, Rhonchi oder pfeifendes Atmen

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

Hinweis zur Meldung

Chronische Bronchitis bei Patienten mit chronischer Lungenerkrankung ist nicht als Infektion zu melden, außer es gibt Anzeichen für eine akute sekundäre Infektion, die sich durch eine Veränderung des Erregers manifestiert.

LRI-LUNG: Sonstige Infektionen der unteren Atemwege

Sonstige Infektionen der unteren Atemwege müssen einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis zur Meldung

Lungenabszess oder Pleuraempyem ohne Pneumonie wird als LUNG gemeldet.

3.1.9. NEO: SPEZIFISCHE FALLDEFINITIONEN FÜR INFEKTIONEN BEI NEUGEBORENEN

NEO-CSEP: Klinische Sepsis

ALLE folgenden drei Kriterien:

UND zwei der folgenden Kriterien (ohne sonstige erkennbare Ursache):

NEO-LCBI: Laborbestätigte Sepsis bei Neugeborenen

UND

Hinweise zur Meldung

NEO-CNSB: Laborbestätigte Sepsis mit koagulasenegativen Staphylokokken (KNS)

Hinweise zur Meldung

NEO-PNEU: Pneumonie

NEO-NEC: Nekrotisierende Enterokolitis

ODER

3.1.10. PN: PNEUMONIE

Mindestens zweifacher serieller Nachweis von Zeichen einer Pneumonie bei Röntgenuntersuchungen oder Computertomographien des Thorax bei Patienten mit pulmonaler oder kardialer Grunderkrankung. Bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grunderkrankung reicht eine aussagekräftige Röntgenuntersuchung oder Computertomographie des Thorax

UND mindestens eines der folgenden Symptome:

Fieber > 38 °C ohne sonstige Ursache;

Leukopenie (< 4 000 WBK/mm3) oder Leukozytose (> 12.000 WBK/mm3)

UND mindestens eines der folgenden Symptome (oder mindestens zwei für die Diagnostik der klinischen Pneumonie = PN 4 und PN 5):

und entsprechend der durchgeführten Diagnostik:

a) Bakteriologische Diagnostik:

Quantitativer kultureller Nachweis eines Erregers aus minimal kontaminiertem Sekret der UAW 15 ( PN 1)

Quantitativer kultureller Nachweis eines Erregers aus potenziell kontaminiertem Atemwegssekret ( PN 2)

b) Andere mikrobiologische Diagnostik ( PN 3)

c) Sonstige

Anmerkung: Die Kriterien für PN 1 und PN 2 wurde ohne vorherige antimikrobielle Behandlung validiert.

Intubationsassoziierte Pneumonie (IAP)

Eine Pneumonie wird als intubationsassoziiert (IAP) definiert, wenn (selbst mit Unterbrechungen) während der 48 Stunden vor Auftreten der Infektion ein invasives Beatmungsgerät eingesetzt war.

Anmerkung: Eine Pneumonie, die ab dem Tag ihres Auftretens mit einer Intubation behandelt wurde, ist ohne zusätzliche Angaben zur Abfolge der Ereignisse nicht als IAP einzustufen.

3.1.11. REPR: INFEKTIONEN DES GENITALTRAKTES

REPR-EMET: Endometritis

Endometritis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis zur Meldung

Endometritis post partum ist als therapieassoziierte Infektion zu melden, es sei denn, das Fruchtwasser ist zum
Zeitpunkt der Einweisung infiziert, oder der Patient wurde 48 Stunden nach Ruptur der Membran eingewiesen.

REPR-EPIS: Infektion der Episiotomiestelle

Infektionen der Episiotomiestelle müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

REPR-VCUF: Infektion der Scheidenmanschette

Infektionen der Scheidenmanschette müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis zur Meldung

Infektionen der Scheidenmanschette sind als SSI-O zu melden.

REPR-OREP: Sonstige Infektionen des männlichen oder weiblichen Genitaltraktes (Nebenhoden, Hoden, Prostata, Scheide, Eierstöcke, Uterus oder sonstiges tiefliegendes Beckengewebe, ausgenommen Endometritis oder Infektionen der Scheidenmanschette)

Sonstige Infektionen des männlichen oder weiblichen Genitaltraktes müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

Hinweise zur Meldung

3.1.12. SSI: POStopERATIVE WUNDINFEKTION

Anmerkung: Für die Zwecke der Überwachungsberichte sind alle Definitionen als bestätigt zu betrachten. Postoperative oberflächliche Wundinfektion (SSI-S)

Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf UND bezieht nur Haut oder subkutanes Gewebe an der Inzisionsstelle ein, UND mindestens eines der folgenden Kriterien trifft zu:

Postoperative tiefe Wundinfektion (SSI-D)

Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen) UND scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen UND erfasst das tiefe Weichgewebe (z.B. Faszienschicht, Muskelgewebe) der Inzisionsstelle, UND eines der folgenden Kriterien trifft zu:

Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet (SSI-O)

Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen) UND scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen UND erfasst Teile des Körpers (Organe oder Körperhöhlen) - die Inzisionsstelle ausgenommen - die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, UND mindestens eines der folgenden Kriterien trifft zu:

3.1.13. SST: HAUT- UND WEICHTEILINFEKTIONEN

SST-SKIN: Hautinfektion

Hautinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

Hinweise zur Meldung

SST-ST: Infektionen des weichen Körpergewebes (nekrotisierende Fasziitis, infektiöse Gangrän, nekrotisierende Zellulitis, infektiöse Myositis, Lymphadenitis oder Lymphangitis)

Infektionen des weichen Körpergewebes müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

Hinweise zur Meldung

SST-DECU: Infektion eines Dekubitalgeschwürs, einschließlich oberflächlicher und tiefliegender Infektionen

Infektionen eines Dekubitalgeschwürs müssen dem folgenden Kriterium entsprechen:

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

SST-BURN: Infektion von Verbrennungswunden

Infektionen von Verbrennungswunden müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND histopathologische Untersuchung einer Biopsie der Verbrennungswunde zeigt Invasion von Erregern in angrenzendes gesundes Gewebe;

Veränderung im Aussehen oder Charakter der Brandwunde, z.B. rascher Schorfabfall oder dunkelbraune, schwarze oder violette Verfärbung des Schorfes oder Ödem an den Wundrändern

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

Der von einer Verbrennung betroffene Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C) oder Hypothermie (< 36 °C), Hypotonie, Oligurie (< 20 ml/h), Hyperglykämie bei zuvor tolerierten Mengen von verabreichten Kohlenhydraten oder Verwirrtheit

UND mindestens einem der folgenden Kriterien:

SST-BRST: Brustdrüsenabszess oder Mastitis

Ein Brustdrüsenabszess oder Mastitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND ärztliche Diagnose eines Brustdrüsenabszesses.

3.1.14. SYS: SYSTEMISCHE INFEKTIONEN

SYS-DI: Disseminierte Infektion

Infektion, die mehrere Organe oder Organsysteme einbezieht, ohne einen offensichtlichen einzigen Infektionsherd, gewöhnlich viralen Ursprungs, mit Anzeichen oder Symptomen ohne sonstige erkennbare Ursache und mit infektiöser Einbeziehung mehrerer Organe oder Organsysteme.

Hinweise zur Meldung

SYS-CSEP: Klinische Sepsis bei Kindern und Erwachsenen

Patient hat mindestens eines der folgenden

Und keine Blutkultur durchgeführt oder kein kultureller Nachweis von Erregern oder Antigen im Blut

Und keine erkennbare Infektion an anderer Stelle

Und Arzt beginnt Sepsistherapie.

Hinweise zur Meldung

3.1.15. UTI: HARNWEGINFEKTIONEN

UTI-A: Symptomatische mikrobiologisch bestätigte Harnweginfektion

Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), dringende, häufige und schmerzhafte Blasenentleerung oder suprapubisches Spannungsgefühl

UND

positive Urinkultur, d. h.> 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen.

UTI-B: Symptomatische mikrobiologisch nicht bestätigte Harnweginfektion

Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), dringende, häufige und schmerzhafte Blasenentleerung oder suprapubisches Spannungsgefühl

UND

mindestens einen der folgenden Befunde:

Asymptomatische Bakteriurie ist nicht zu melden, Sepsis infolge asymptomatischer Bakteriurie dagegen wird als Sepsis mit Infektionsquelle S-UTI gemeldet.

Eine Harnwegsinfektion (UCA-UTI) wird als katheterassoziiert definiert, wenn (selbst mit Unterbrechungen) während der 7 Tage vor Auftreten der Infektion ein Verweilkatheter eingesetzt war.

3.2. ALLGEMEINE FALLDEFINITION FÜR ANTIBIOTIKARESISTENZ

Begriffsbestimmung

Ein Mikroorganismus wird gemäß den klinischen Grenzkonzentrationen der EUCAST (Korrelation zwischen den Grenzwerten für die minimale Hemmkonzentration (MHK) und ihres Hemmzonendurchmessers) 17 als klinisch sensibel, klinisch intermediär oder klinisch resistent gegen eine antimikrobielle Substanz bezeichnet.

Klinisch sensibel (s)

Klinisch intermediär (i)

Klinisch resistent (r)

Klinische Grenzkonzentrationen werden folgendermaßen dargestellt: S< x mg/L; I>x,< y mg/L; R>y mg/L

Die für die Überwachung beim Menschen relevanten Mikroorganismen und entsprechenden antimikrobiellen Wirkstoffe (Kombinationen von mikrobiellen und antimikrobiellen Stoffen) sind in den einschlägigen Überwachungsprotokollen beschrieben.

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1) Siehe Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und Europäische Kommission (SANCO) Tierseuchen-Meldesystem (ADNS), abrufbar von: http://www.oie.int/eng/en_index.htm und http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/adns/index_en.htm#)

2) Dies schließt keine ges- und erscheinenden Vögel ein, die beispielsweise auf der Jagd getötet wurden.

3) Depression, Angstzustände, Apathie, Rückzug, Wahnvorstellungen

4) Dies umfasst sowohl echten Schmerz als auch Dysästhesie.

5) Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD.

6) Siehe Fußnote 5.

7) Die Tonsillenbiopsie wird weder routinemäßig noch in Fällen typischer Erscheinungsformen sporadischer CJD im EEG empfohlen, kann jedoch in Verdachtsfällen sinnvoll sein, in denen die klinischen Merkmale mit denen der vCJD vereinbar sind und das MRT kein hohes Pulvinar-Signal ergibt.

8) Siehe Fußnote 5.

9) Siehe Fußnote 5.

10) Besteht Verdacht auf Röteln während der Schwangerschaft, ist eine weitere Bestätigung positiver Rubella-IgM-Ergebnisse erforderlich (z.B. ein Rubellaspezifischer IgG-Aviditätstest, der eine geringe Avidität ergibt). In bestimmten Situationen wie bei bestätigten Röteln- Ausbrüchen kann der Nachweis von Rubellavirus-IgM in denjenigen Fällen als Bestätigung betrachtet werden, in denen keine Schwangerschaft besteht.

11) Ein enger Kontakt ist anzunehmen bei einer Person, die einen SARS-Patienten betreut oder mit ihm zusammengelebt hat oder mit seinen Atemsekreten, Körperflüssigkeiten und/oder Exkrementen in Berührung gekommen ist.

12) In diesem Zusammenhang umfasst der Begriff "Mitarbeiter des Gesundheitswesens" das gesamte Krankenhauspersonal. Die Definition der Abteilung, in der der Ausbruch auftritt, hängt von der örtlichen Situation ab. Die Größe der Abteilung kann von einer einzigen Abteilung oder Station eines großen Krankenhauses des Tertiärbereichs bis zu einer ganzen - kleineren - Einrichtung der gesundheitlichen Versorgung reichen.

13) Die serologischen Ergebnisse sind je nach Impfstatus und früherer Exposition gegenüber Flavivirus-Infektionen zu interpretieren. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.

14) CVC = zentraler Gefäßkatheter, PVC = peripherer Gefäßkatheter Eine Besiedlung eines zentralen Gefäßkatheters sollte nicht gemeldet werden. Bei einer CRI3- (CVC oder PVC) handelt es sich ebenfalls um eine Sepsis mit der Infektionsquelle C-CVC bzw. C-PVC, jedoch sollte die Sepsis bei Meldung einer CR13 nicht in der Punktprävalenzerhebung erfasst werden; die mikrobiologisch bestätigte katheterassoziierte Sepsis ist als CR13 zu erfassen.

15) UAW = untere Atemwege.

16) KBE = koloniebildende Einheiten.

17) http://www.eucast.org/clinical_breakpoints/

ENDE

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