Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2007, Lebensmittel - Futtermittel

Verordnung (EG) Nr. 243/2007 der Kommission vom 6. März 2007 zur Zulassung von 3-Phytase (Natuphos) als Futtermittelzusatzstoff

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 73 vom 13.03.2007 S. 4;
VO (EG) 516/2008 - ABl. Nr. L 151 vom 11.06.2008 S. 3;
VO (EU) 1269/2009 - ABl. Nr. L 339 vom 22.12.2009 S. 27;
VO (EU) 2020/172 - ABl. L 35 vom 07.02.2020 S. 6aufgehoben)



aufgehoben/ersetzt gem. Art. 2 der VO (EU) 2020/172

Anm.: s. Liste der VO'en - Zulasssung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Grundlagen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.

(2) Es wurde ein Antrag auf Zulassung der im Anhang beschriebenen Zubereitung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgelegt. Dem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung verlangten Angaben und Unterlagen beigefügt.

(3) Der Antrag betrifft die Zulassung der zur Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe " zählenden Enzymzubereitung 3-Phytase aus Aspergillus niger (CBS 101.672) für entwöhnte Ferkel, Mastschweine und Masthühner.

(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (die Behörde ) kam in ihren Gutachten vom 15. Juni 2006 und vom 17. Mai 2006 zu dem Schluss, dass 3-Phytase aus Aspergillus niger (CBS 101.672) sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt 2. Ferner schloss sie, dass 3-Phytase aus Aspergillus niger (CBS 101.672) keine anderweitigen Risiken aufweist, welche gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine Zulassung ausschließen würden. Im Hinblick auf die Anwendersicherheit empfiehlt die Behörde die Ergreifung geeigneter Maßnahmen. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Für das Gutachten wurde auch der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat. Die Bewertung der Zubereitung hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe " und die Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer " einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. März 2007

_____________
1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 29. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 der Kommission (ABl. L 59 vom 05.03.2005 S. 8).

2) Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung und des Wissenschaftlichen Gremiums für genetisch veränderte Organismen über die Sicherheit und Wirksamkeit des Enzympräparats Natuphos® (3-Phytase) aus Aspergillus niger. Angenommen vom FEEDAP-Gremium am 15. Juni 2006 und vom GVO-Gremium am 17. Mai 2006. The EFSa Journal (2006) 369, S. 1-19.

.

  Anhang 08 09


Kennnum-
mer des Zusatz-
stoffs
Name des
Zulassungs-
inhabers
Zusatzstoff (Handels-
bezeichnung)
Zusammen-
setzung, chemische
Bezeichnung, Beschreibung,
Analysemethode
Tierart oder
Tierkategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer
der Zulassung
Alleinfuttermittel Einheit der mit einem Feuchtigkeits-
gehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer.
4a 1600 BASF SE 3-Phytase
EC 3.1.3.8
(Natuphos 5 000 G
Natuphos 5 000 L
Natuphos 10.000 G
Natuphos 10.000 L)
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Phytase aus
Aspergillus niger (CBS 101.672)
mit einer Mindestaktivität von:
fest: 5 000 FTU/g
flüssig: 5 000 FTU/ml

Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Phytase
aus Aspergillus niger (CBS 101.672)

Analysemethode1
Kolorimetrische Messung anorganischer Phosphate, die von dem Enzym aus Phytatsubstrat freigesetzt werden.

Ferkel (entwöhnt) 500 FTU 1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben
2. Für entwöhnte Ferkel bis 35 kg.
3. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel:
500 FTU.
4. Für die Verwendung in Futtermitteln mit mehr als 0,23 % phytingebundenem Phosphor.
2.4.2017
Mastschweine 100 FTU * 1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.
2. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 400-500 FTU.3.
3. Für die Verwendung in Mischfuttermitteln mit mehr als 0,23 % phytingebundenem Phosphor.
Masthühner - 375 FTU 1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.
2. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 500-700 FTU.
3. Für die Verwendung in Futtermitteln mit mehr als 0,23 % phytingebundenem Phosphor.
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des gemeinschaftlichen Referenzlabors unter folgender Adresse: www.irmm.jrc.be/html/crlfaa/.

*) 1 FTU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol anorganisches Phosphat in der Minute bei einem pH-Wert von 5,5 und einer Temperatur von 37 °C aus Natrium-Phytat freisetzt.


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 18.02.2020)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion