umwelt-online: Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2)

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Datenqualitätsziele Anhang I

A. Datenqualitätsziele fr die Luftqualitätsbeurteilung

  Schwefeldioxid,
Stickstoffdioxid,
Stickstoffoxide
und Kohlen-
monoxid
Benzol Partikel
(PM10/PM2,5)
und Blei
Ozon und damit
zusammen-
hängendes)
NO und NO2
Ortsfeste Messungen 1        
  Unsicherheit 15 % 25 % 25 % 15 %
Mindestdatenerfassung 90 % 90 % 90 % 90 % im Sommer
75 % im Winter
Mindestmessdauer:        
städtischer Hintergrund
und Verkehr
- 35 % 2 - -
Industriegebiete - 90 % - -
Orientierende Messungen        
  Unsicherheit 25 % 30 % 50 % 30 %
Mindestdatenerfassung 90 % 90 % 90 % 90 %
Mindestmessdauer 14 % 4 14 % 3 14 % 4 > 10 % im Sommer
Unsicherheit der Modellrechnungen        
  stündlich 50 % - - 50 %
8-Stunden-Durchschnittswerte 50 % - - 50 %
Tagesdurchschnittswerte 50 % - noch nicht festgelegt -
Jahresdurchschnittswerte 30 % 50 % 50 % -
Objektive Schätzung        
  Unsicherheit 75 % 100 % 100 % 75 %
1) Die Mitgliedstaaten können bei Benzol, Blei und Partikeln Stichprobenmessungen anstelle von kontinuierlichen Messungen durchführen, wenn sie der Kommission gegenüber nachweisen können, dass die Unsicherheit, einschließlich der Unsicherheit aufgrund der Zufallsproben, das Qualitätsziel von 25 %erreicht und die Messdauer über der Mindestmessdauer für orientierende Messungen liegt. Stichprobenmessungen sind gleichmäßig über das Jahr zu verteilen, um Verzerrungen der Ergebnisse zu vermeiden. Die Unsicherheit bei Stichprobenmessungen kann anhand des Verfahrens ermittelt werden, das in der ISO-Norm "Luftbeschaffenheit - Ermittlung der Unsicherheit von zeitlichen Mittelwerten von Luftbeschaffenheitsmessungen" (ISO 11222 (2002)) niedergelegt ist. Werden Stichprobenmessungen zur Beurteilung der Anforderungen hinsichtlich des Grenzwerts für PM10 verwendet, so sollte der 90,4-Prozent-Wert (der höchstens 50 µg/m3 betragen darf) anstatt der in hohem Maße durch die Datenerfassung beeinflussten Anzahl der Überschreitungen beurteilt werden.
2) Über das Jahr verteilt, damit die unterschiedlichen klimatischen und verkehrsabhängigen Bedingungen berücksichtigt werden.
3) Eine Tagesmessung (Stichprobe) pro Woche, gleichmäßig verteilt über das Jahr, oder 8 Wochen gleichmäßig verteilt über das Jahr.
4) Eine Stichprobe pro Woche, gleichmäßig verteilt über das Jahr, oder 8 Wochen gleichmäßig verteilt über das Jahr.

Die Unsicherheit (bei einem Vertrauensbereich von 95 %) der Messmethoden wird in Einklang mit den Grundsätzen des CEN-Leitfadens für die Bestimmung der Messunsicherheit ("Guide to the Expression of Uncertainty in Measurement" - ENV 13005-1999), der Methodik nach ISO 5725:1994 sowie der Anleitungen im CEN-Bericht über Schätzungen der Messunsicherheit ("Air Quality-Approach to Uncertainty Estimation for Ambient Air Reference Measurement Methods" - CR 14377:2002E) beurteilt. Die in der obigen Tabelle angegebenen Prozentsätze für die Unsicherheit gelten für Einzelmessungen, Bemittelt über den betreffenden Zeitraum in Bezug auf den Grenzwert (oder, bei Ozon, den Zielwert) bei einem Vertrauensbereich von 95 %. Die Unsicherheit für ortsfeste Messungen gilt für den Bereich des jeweiligen Grenzwertes (oder, bei Ozon, des Zielwertes).

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