Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2009, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
- OGAW -

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 302 vom 17.11.2009 S. 32, ber. L 269 S. 27;
RL 2010/78/EU - ABl. Nr. L 331 vom 15.12.2010 S. 120;
RL 2011/61/EU - ABl. Nr. L 174 vom 01.07.2011 S. 1;
RL 2013/14/EU - ABl. Nr. L 145 vom 31.05.2013 S. 1;
RL 2014/91/EU - ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 186 Inkrafttreten Anwenden;
VO (EU) 2017/2402 - ABl. Nr. L 347 vom 28.12.2017 S. 35 Inkrafttreten Gültig;
RL (EU) 2019/1160 - ABl. L 188 vom 12.07.2019 Inkrafttreten Anwenden A;
RL (EU) 2019/2034 - ABl. L 314 vom 05.12.2019 S. 64 Inkrafttreten Anwenden A;
RL (EU) 2019/2162 - ABl. L 328 vom 18.12.2019 S. 29 Inkrafttreten Anwenden A;
RL (EU) 2021/2261 - ABl. L 455 vom 20.12.2021 S. 15 Inkrafttreten Anwenden A;
RL (EU) 2022/2556 - ABl. L 333 vom 27.12.2022 S. 153 Inkrafttreten Anwenden A;
RL (EU) 2023/2864 - ABl. L 2023/2864 vom 20.12.2023 Inkrafttreten Umsetzung A, ber. L 2024/90411;
RL (EU) 2024/927 - ABl. L 2024/927 vom 26.03.2024 Inkrafttreten Umsetzung)



Neufassung -Ersetzt RL 85/611/EWG

Ergänzende Informationen
VO"en (EU) 2024/911; 2024/910; 2016/1212; (EU) 2016/438; (EU) 583/2010; RL 2010/43/EU

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) 2 wurde mehrfach und erheblich geändert 3. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der jetzt anstehenden Änderungen eine Neufassung dieser Richtlinie vorzunehmen.

(2) Die Richtlinie 85/611/EWG hat in hohem Maße zur Entwicklung und zum Erfolg der europäischen Investmentfondsbranche beigetragen. Jedoch ist trotz der seit ihrer Verabschiedung und insbesondere im Jahr 2001 eingeführten Verbesserungen kontinuierlich deutlich geworden, dass Änderungen am Rechtsrahmen für OGAW eingeführt werden müssen, um ihn an die Finanzmärkte des 21. Jahrhunderts anzupassen. Mit dem Grünbuch der Kommission vom 12. Juli 2005 über den Ausbau des Europäischen Rahmens für Investmentfonds wurde eine öffentliche Diskussion darüber angestoßen, wie die Richtlinie 85/611/EWG geändert werden sollte, um diesen neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Dieser eingehende Konsultationsprozess führte zu der weithin geteilten Schlussfolgerung, dass erhebliche Änderungen an der genannten Richtlinie erforderlich sind.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 15.07.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion