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Regelwerk, EU 2010, Lebensmittel - EU Bund

Empfehlung 2010/161/EU der Kommission vom 17. März 2010 zur Überwachung von perfluorierten Alkylsubstanzen in Lebensmitteln

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 68 vom 18.03.2010 S. 22)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) werden in Industrie- und Konsumprodukten in großem Umfang verwendet, u. a. in schmutzabweisenden Beschichtungen von Textilien und Teppichen, ölbeständigen Beschichtungen von Papierprodukten, die für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind, Feuerlöschschäumen, Tensiden für Bergbau und Erdölförderung, Fußbodenpflegemitteln und Insektizidformulierungen. Eine wichtige Untergruppe bilden die perfluorierten organischen Tenside, zu denen Perfluoroctansulfonat (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) zählen.

(2) Aufgrund ihrer weiten Verbreitung wurden PFOS, PFOA, ihre Salze und Vorstufen in der Umwelt, in Fischen, Vögeln und Säugetieren festgestellt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat deshalb ihr Wissenschaftliches Gremium "Kontaminanten in der Lebensmittelkette" ersucht, ein Gutachten zur Bedeutung von Lebensmitteln für die Exposition des Menschen gegenüber PFOS und seinen Salzen und zum relativen Beitrag der verschiedenen Lebensmittel und Lebensmittelkontaktmaterialien zu erstellen und Empfehlungen für weitere Schritte im Zusammenhang mit der Risikobewertung für perfluorierte organische Verbindungen abzugeben.

(3) Das Wissenschaftliche Gremium "Kontaminanten in der Lebensmittelkette" nahm am 21. Februar 2008 ein wissenschaftliches Gutachten zu PFOS, PFOa und ihren Salzen an 1.

(4) In diesem wissenschaftlichen Gutachten hält es die EFSa für unwahrscheinlich, dass schädliche Wirkungen von PFOS und PFOa in der Allgemeinbevölkerung auftreten, stellt jedoch fest, dass Unsicherheiten hinsichtlich Entwicklungsstörungen bei lebenden Organismen bestehen. Die EFSa äußerte in einer Empfehlung, dass weitere Daten über den PFAS-Gehalt in Lebensmitteln und beim Menschen, insbesondere für die Überwachung der Expositionstendenzen, wünschenswert wären.

(5) Gemäß dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP) überwachen die Vertragsparteien POP, deren Alternativen und POP-Kandidaten; außerdem wurden PFOS, seine Salze und Perfluoroctylsulfonylfluorid (PFOSF) in Anlage B des Übereinkommens als Chemikalien aufgenommen, deren Produktion und Verwendung Beschränkungen unterliegt

- hat die folgende Empfehlung erlassen:

  1. Die Mitgliedstaaten sollten in den Jahren 2010 und 2011 Lebensmittel auf das Vorhandensein von perfluorierten Alkylsubstanzen überwachen. Dazu sollte eine Vielzahl verschiedener Lebensmittel herangezogen werden, die den Verzehrsgewohnheiten entsprechen, darunter auch Lebensmittel tierischen Ursprungs wie etwa Fisch, Fleisch, Eier, Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse sowie Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs, sodass die Exposition möglichst genau beurteilt werden kann.
  2. Die Mitgliedstaaten sollten die Probenahmeverfahren gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1883/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle der Gehalte von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln 2 anwenden, damit sichergestellt ist, dass die Proben für die beprobte Partie repräsentativ sind.
  3. Es wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten perfluorierte Alkylsubstanzen analysieren, um das Vorhandensein der Verbindungen PFOS und PFOa und - wenn möglich - deren Vorstufen wie beispielsweise Perfluoroctylsulfonsäure (PFOSA), N-ethylperfluoroctylsulfonamidethanol (NEtFOSE) und 8:2 Fluortelomeralkohol nachzuweisen. Die Mitgliedstaaten sollten nach Möglichkeit Verbindungen mit einschließen, die PFOS und PFOa ähnlich sind, jedoch eine andere Kettenlänge (C4 - C15) aufweisen, sowie Polyfluoralkyl-Phosphattenside (PAPS) wie etwa 8:2 diPAPS und 8:2 monoPAPS, damit die Bedeutung ihres Vorhandenseins in Lebensmitteln beurteilt werden kann.
  4. Die Mitgliedstaaten sollten perfluorierte Alkylsubstanzen gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz 3 anhand einer Analysemethode untersuchen, die nachweislich zuverlässige Ergebnisse liefert. Im Idealfall sollten die Wiederfindungsraten zwischen 70 und 120 % bei einer Quantifizierungsgrenze von 1 µg/kg liegen.
  5. Es wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten der EFSa die Überwachungsdaten (ausgedrückt auf Basis des Gesamtgewichts) regelmäßig mit den von der EFSa vorgesehenen Angaben im entsprechenden elektronischen Format zwecks Einspeicherung in eine Datenbank vorlegen. Sie sollten auch die Daten aus vorangegangenen Jahren zur Verfügung stellen, sofern diese anhand einer Analysemethode gewonnen wurden, die nachweislich zuverlässige Ergebnisse liefert, damit Expositionstrends überwacht werden können.

Brüssel, den 17. März 2010

1) Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums "Kontaminanten in der Lebensmittelkette": Perfluoroctansulfonat (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Salze, The EFSa Journal (2008) Nr. 653, S. 1-131.

2) ABl. Nr. L 364 vom 20.12.2006 S. 32.

3) ABl. Nr. L 165 vom 30.04.2004 S. 1.

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