Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2010, Gefahrgut/Transport EU Bund |
Verordnung (EU) Nr. 164/2010 der Kommission vom 25. Januar 2010 zu den technischen Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft
(ABl. Nr. L 57 vom 06.03.2010 S. 1;
VO (EU) 2019/1744 - ABl. L 273 vom 25.10.2019 S. 1aufgehoben)
aufgehoben/ersetzt gem. Art. 2 der VO (EU) 2019/1744
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) RIS sollten so entwickelt und eingesetzt werden, dass Einheitlichkeit, Interoperabilität und offener Zugang gewährleistet sind.
(2) Die technischen Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt sollten definiert werden.
(3) Diese technischen Spezifikationen sollten auf der Grundlage der technischen Vorgaben des Anhangs II der Richtlinie erarbeitet werden.
(4) Weiter sollten die technischen Spezifikationen den Arbeiten der einschlägigen internationalen Organisationen Rechnung tragen. Es ist die nahtlose Verknüpfung mit den Verkehrsmanagementdiensten anderer Verkehrsträger, insbesondere mit den Verkehrsmanagement- und -informationsdiensten des Seeverkehrs, sicherzustellen.
(5) Darüber hinaus sollten in den technischen Spezifikationen auch die Arbeiten der Sachverständigengruppe für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt angemessen berücksichtigt werden, die sich aus Vertretern der für die Implementierung dieser Meldungen zuständigen Behörden, offiziellen Vertretern anderer staatlicher Stellen sowie Beobachtern der Branche zusammensetzt.
(6) Die technischen Spezifikationen sollten dem Stand der Technik entsprechen. Aufgrund der mit der Anwendung der Richtlinie 2005/44/EG gesammelten Erfahrungen oder infolge des künftigen technischen Fortschritts kann eine Änderung der technischen Spezifikationen erforderlich werden. Bei Änderungen der technischen Spezifikationen sollte den Arbeiten der Sachverständigengruppe für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt Rechnung getragen werden.
(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 7 der Richtlinie 91/672/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr 2 eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die technischen Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt sind im Anhang festgelegt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 25. Januar 2010
Anhang |
1. Teil 1: Regeln für Implementierungshandbücher
1.1 Einleitung
In den technischen Spezifikationen ist die Struktur von vier Nachrichten für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt festgelegt, die der Struktur der UN/EDIFACT-Nachrichten (siehe auch Kapitel 1.2) folgen und erforderlichenfalls für die Zwecke der Binnenschifffahrt angepasst werden.
Sind elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt aufgrund nationaler oder internationaler Rechtsvorschriften vorgeschrieben, müssen diese technischen Spezifikationen Anwendung finden.
Es handelt sich um folgende Nachrichten:
(1) Meldung von (gefährlichen) Gütern (IFTDGN) - ERINOT
(2) Fahrgast- und Besatzungslisten (PAXLST)
(3) ERINOT-Antwort- und Empfangsbestätigungsnachricht (APERAK) - ERIRSP
(4) Liegeplatzmanagement-Hafenanmeldung (BERMAN)
In den Anlagen (Implementierungshandbüchern) ist im Einzelnen festgelegt, wie die Nachrichten, Datenelemente und Codes zu verwenden sind, damit die Nachrichten von allen Beteiligten in gleicher Weise verstanden und verwendet werden.
Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung des XML-Formats. Mit der Standardisierung der XML-Nachrichten-Definition für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt beschäftigt sich die entsprechende Arbeitsgruppe, die den gemäß Artikel 7 der Richtlinie 91/672/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr eingesetzten Ausschuss unterstützt.
1.2 Struktur der UN/EDIFACT-Nachricht
Die folgenden Ausführungen stützen sich auf ISO 9735.
UN/EDIFACT-Nachrichten (messages) werden aus mehreren Segmenten (segments) zusammengesetzt. Die Struktur einer Nachricht wird in einem Baumdiagramm (branching diagram) beschrieben, das die Positionen und die Beziehungen der Segmente und Segmentgruppen zueinander anzeigt.
Für jedes Segment sind die Datenelemente (data elements), die in der Nachricht benutzt werden müssen, definiert. Einige Datenelemente sind so kombiniert, dass sie zusammengesetzte Datenelemente (composite data elements) bilden. Die Nachrichten folgen einer festen Syntax, die in ISO 9735 festgelegt ist.
Ein Segment und ein Datenelement innerhalb eines Segments kann obligatorisch (mandatory) oder bedingt (conditional) bedingt sein. Obligatorische Segmente und Datenelemente enthalten wichtige Daten für die empfangende Anwendung und sind mit gültigen Daten zu füllen. Bedingte Elemente sind in der Nachricht nicht unbedingt erforderlich.
Jede Nachricht beginnt mit zwei oder drei Segmenten, dem "Datenaustausch-Kopfsegment" (interchange header, UNB) und dem "Nachrichten-Kopfsegment" (message header, UNH). Falls erforderlich, wird auch als erstes Segment die Trennzeichen-Vorgabe (service string advice, UNA) verwendet, um die in der Nachricht verwendeten Zeichensätze zu definieren. Jede Nachricht endet mit den Segmenten "Nachrichten-Endsegment" (message trailer, UNT) und "Datenaustausch-Endsegment" (interchange trailer, UNZ). Auf diese Weise ist jede Nachricht in einem Datenaustausch enthalten und ein Datenaustausch enthält nur eine einzige Nachricht.
1.2.1 Beschreibung der Segmente und Datenelemente
In der Nachrichtenbeschreibung werden folgende Elemente verwendet:
Spalte 1 enthält in Form des Akronyms (TAG) den Namen der Segmentgruppe, die durch die Hierarchie der Segmentnamen auf höheren Ebenen repräsentiert wird. Diese Angabe ist aus dem Baumdiagramm abgeleitet.
Spalte 2 enthält in Form einer Abkürzung (TAG) den Namen des Segments, die Anzahl der zusammengesetzten Datenelemente und die Anzahl der Datenelemente.
Spalte 3 enthält die Ebene, auf der sich das Segment im Baumdiagramm befindet.
Spalte 4 enthält die Angabe, ob das Segment oder Datenelement obligatorisch (mandatory, M) oder bedingt (conditional, C) ist.
Spalte 5 definiert das Format des Datenelementes.
Spalte 6 enthält den UN/EDIFACT-Namen des Datenelementes. Die Namen der Segmente sind in fetten Grossbuchstaben, die Namen der zusammengesetzten Datenelemente in normalen Grossbuchstaben und die Namen der Datenelemente in normalen Kleinbuchstaben geschrieben.
Spalte 7 enthält die Beschreibung der Datenelemente (Felder). Wenn ein fester Wert benutzt werden muss, ist er in Anführungszeichen gesetzt.
1.2.2 Syntax
Eine eingehende Beschreibung der Datenelemente in den Service-Segmenten findet sich im Handbuch der Handelsdatenelemente (ISO 7372).
1.2.2.1 Zeichensätze
Zur Darstellung der Zeichen in den folgenden Zeichensätzen werden die 7-Bit-Codes der Basis-Codetabelle der ISO-Norm 646 verwendet, sofern nicht die am Datenaustausch beteiligten Parteien durch Verwendung des UNASegments ausdrücklich die entsprechenden 8-Bit-Codes in ISO 6937 und ISO 8859 oder andere Bitcodes vereinbaren.
A-Zeichensatz:
Beschreibung | Code | Bemerkungen |
Buchstaben | Großbuchstaben a bis Z | |
Ziffern | 0 bis 9 | |
Leerzeichen | ||
Punkt | . | |
Komma | , | |
Bindestrich/Minuszeichen | - | |
Klammer auf | ( | |
Klammer zu | ) | |
Querstrich (Slash) | / | |
Gleichheitszeichen | = | |
Apostroph | " | Ausschließlich als Segment-Endzeichen |
Pluszeichen | + | Ausschließlich als SegmentBezeichner und Datenelement-Trennzeichen |
Doppelpunkt | : | Ausschließlich als Gruppendatenelement-Trennzeichen |
Fragezeichen | ? | Ausschließlich als Freigabezeichen; es stellt unmittelbar vor einem der Zeichen " + : ? die normale Bedeutung dieser Zeichen wieder her. Beispiel: 10? + 10 = 20 bedeutet 10 + 10 = 20. Das Fragezeichen wird dargestellt durch??. |
Auch die folgenden Zeichen gehören zum A-Zeichensatz.
Beschreibung | Code |
Ausrufezeichen | ! |
Anführungszeichen | " |
Prozentzeichen | % |
Et-Zeichen | & |
Sternchen | * |
Semikolon | ; |
Kleinerals-Zeichen | < |
Größerals-Zeichen | > |
1.2.2.2 Strukturen von Datenaustausch
Die Trennzeichen-Vorgabe (UNA) und die Service-Segmente UNB bis UNZ erscheinen in der Reihenfolge, die in einer Übertragungsdatei festgelegt ist. Siehe 1.2.2.3.
Der Datenaustausch kann verschiedene Funktionsgruppen enthalten.
Eine Nachricht besteht aus Segmenten. Zu den Strukturen für Segmente und den darin enthaltenen Datenelementen siehe 1.2.2.5.
1.2.2.3 Datenaustausch
Der Datenaustausch besteht aus: Trennzeichen-Vorgabe UNa bedingt
- - - - - - - - - - Datenaustausch-Kopfsegment UNB obligatorisch
| - - - - - - Nachrichten-Kopfsegment UNH obligatorisch
| | Beschreibung der Datenaustauschsegmente im Implementierungshandbuch im Anhang
| - - - - - - Nachrichten-Endsegment UNT obligatorisch
- - - - - - - - - - Datenaustausch-Endsegment UNZ obligatorisch
1.2.2.4 Reihenfolge von Segmenten und Segmentgruppen innerhalb einer Nachricht
Nachrichtenstrukturdiagramme und die Reihenfolge der Segmente entsprechend den Verarbeitungsregeln finden sich in den Anlagen.
1.2.2.5 Segmentstruktur
Segment-Bezeichner: obligatorisch
Segment-Code: obligatorisches Gruppendatenelement
Gruppendatenelement-Trennzeichen: bedingt
Verschachtelungs- und Wiederholungsanzeige: Gruppendatenelement(e), bedingt
Datenelement-Trennzeichen: obligatorisch
Einfache oder zusammengesetzte Datenelemente: obligatorisch oder bedingt, wie in dem entsprechenden Segment-Verzeichnis und Implementierungshandbuch festgelegt
Segment-Endzeichen: obligatorisch
1.2.2.6 Datenelementstruktur
Einfaches Datenelement:
obligatorisch oder bedingt, entsprechend dem Implementierungshandbuch.
Zusammengesetztes Datenelement:
gemäß Segment-Verzeichnis und entsprechend dem Implementierungshandbuch.
Gruppendatenelemente und Gruppendatenelement-Trennzeichen:
obligatorisch (siehe nachstehende Einschränkungen)
Datenelement-Trennzeichen: obligatorisch (siehe nachstehende Einschränkungen)
Einschränkung:
In einem zusammengesetzten Datenelement steht hinter dem letzten Gruppendatenelement kein Gruppendatenelement-Trennzeichen und hinter dem letzten Datenelement in einem Segment kein Datenelement-Trennzeichen.
1.2.2.7 Komprimierung
In Datenelementen, für die im Verzeichnis der Datenelemente eine variable Länge vorgegeben ist, werden bedeutungslose Zeichenpositionen weggelassen, sofern keine anderen Einschränkungen bestehen. Dies gilt für führende Nullstellen und Leerzeichen am Ende einer Zeichenkette.
Allerdings ist eine einzelne Null vor einem Dezimalzeichen bedeutungsvoll, und eine Null kann bedeutungsvoll (z.B. als Temperaturangabe) sein, wenn dies in den Datenelementvorgaben der Implementierungshandbücher festgelegt ist.
Beim Komprimieren von Nachrichten sind folgende Regeln zu beachten:
Bedingte Segmente, die keine Daten enthalten, sind auszulassen (einschließlich ihrer Segment-Bezeichner).
Datenelemente sind durch ihre Reihenfolge innerhalb des Segments entsprechend dem Segment-Verzeichnis gekennzeichnet. Wird ein bedingtes Datenelement ausgelassen, dem ein anderes Datenelement folgt, ist seine Position durch Beibehaltung seines Datenelement-Trennzeichens anzuzeigen.
Tag+DE+DE+++DE+DE+DE"
|_|_____________Diese bei den Datenelemente werden ausgelassen.
Werden ein oder mehrere bedingte Datenelemente am Ende eines Segments ausgelassen, kann das Segment durch das Segment-Endzeichen verkürzt werden, d. h. direkt aufeinanderfolgende Datenelement-Trennzeichen am Ende der Zeichenkette brauchen nicht übertragen zu werden.
Tag+DE+DE+++DE" Entsprechend dem Beispiel aus 2.2.7 b wurden die letzten beiden Datenelemente ausgelassen und das Segment wurde durch " |____ verkürzt.
Gruppendatenelemente werden durch ihre Reihenfolge innerhalb eines zusammengesetzten Datenelements identifiziert. Wird ein bedingtes Gruppendatenelement ausgelassen, dem ein anderes Gruppendatenelement folgt, ist seine Position durch sein Gruppendatenelement-Trennzeichen anzuzeigen.
|_|_____ Im letzten zusammengesetzten Datenelement wurden zwei Gruppendatenelemente ausgelassen.
Ein oder mehrere bedingte Gruppendatenelemente am Ende eines zusammengesetzten Datenelements können durch Verkürzung durch das Datenelement-Trennzeichen oder am Ende eines Segments durch das Segment-Endzeichen ausgeschlossen werden.
Tag+DE+CE+CE" Das letzte Gruppendatenelement im ersten zusammengesetzten |___|___ Datenelement sowie drei Gruppendatenelemente im letzten zusammengesetzten Datenelement wurden ausgelassen. In beiden Fällen wurden die zusammengesetzten Datenelemente verkürzt, was im ersten Fall durch das Datenelement-Trennzeichen und im zweiten Fall durch das Segment-Endzeichen angezeigt wird.
1.2.2.8 Darstellung numerischer Datenelementwerte
Das durch ISO festgelegte Dezimalzeichen ist das Komma (,) doch ist auch ein Punkt auf der Linie (.) zulässig (siehe ISO 31-0: 1981). Beide Zeichen gehören zu den A- und B-Zeichensätzen. Wird die Trennzeichen-Vorgabe (UNA) verwendet, legt ihr drittes Zeichen das in der Datenaustauschdatei verwendete Zeichen fest. Es wird jedoch dringend empfohlen, in jedem Fall das Komma (,) als Standard für die Darstellung eines Dezimalzeichens zu verwenden. Das Dezimalzeichen wird bei der Berechnung der maximalen Feldlänge eines Datenelements nicht als Wert gezählt. Es wird jedoch bei der Übertragung und beim Empfang berücksichtigt. Bei der Übermittlung eines Dezimalzeichens ist davor und danach mindestens eine Stelle vorzusehen. Für Werte, die ausschließlich durch ganze Zahlen dargestellt werden, werden weder ein Dezimalzeichen noch Dezimal-Nullen verwendet, sofern dies nicht zur Angabe der Genauigkeit erforderlich ist.
Besser: 0,5 und 2 und 2,0 Unzulässig: ,5 oder .5 oder 2, oder 2.
Bei der Übertragung ist keine Tausenderkennung zu verwenden.
Zulässig: 2500000 Unzulässig: 2,500,000 oder 2.500.000 oder 2 500 000
Numerische Datenelementwerte sind stets positiv. Obwohl eine Subtraktion etwas Negatives darstellt, ist sie durch einen positiven Wert darzustellen; diese Fälle sind im Verzeichnis der Datenelemente anzugeben. Muss ein Wert als negativ gekennzeichnet werden, ist ihm bei der Übertragung unmittelbar ein Minuszeichen voranzustellen, z.B. -112. Das Minuszeichen wird bei der Berechnung der maximalen Feldlänge eines Datenelements nicht als Wert gezählt. Es wird jedoch bei der Übertragung und beim Empfang berücksichtigt.
Legende:
Ref.
Der numerische Referenz-Bezeichner für das Datenelement gemäß ISO 7372 UNTDED und, falls ein S vorangestellt ist, Referenz für ein zusammengesetztes Datenelement, das in Service-Segmenten verwendet wird.
Name
Bezeichnung des ZUSAMMENGESETZTEN DATENELEMENTS in Großbuchstaben
Bezeichnung des DATENELEMENTS in Großbuchstaben
Bezeichnung des Gruppendatenelements in Kleinbuchstaben
Repr.
Darstellung der Datenwerte:
a - Buchstaben
n - Ziffern
an - alphanumerische Zeichen
a3 - 3 Buchstaben, festgelegte Länge
n3 - 3 Ziffern, festgelegte Länge
an3 - 3 alphanumerische Zeichen, festgelegte Länge
a..3 - bis zu 3 Buchstaben
n..3 - bis zu 3 Ziffern
an..3 - bis zu 3 alphanumerische Zeichen
M - Obligatorisches Element (mandatory);
C - Bedingtes Element (conditional).
Bei Verwendung des zusammengesetzten Datenelements erscheint ein obligatorisches Gruppendatenelement in einem bedingten Gruppendatenelement.
Sind in den Implementierungshandbüchern weniger Stellen vorgesehen als nach ISO-Norm vorgeschrieben, ist dies in Klammern anzugeben. Der verbleibende Platz in einem Datenelement ist durch Leerzeichen aufzufüllen.
In den Implementierungshandbüchern finden sich folgende Verwendungsangabe:
Verwendung UNSM | Verwendung | Angabe in diesem Implementierungshandbuch |
Obligatorisch (mandatory) - (M) | Obligatorisch (mandatory) - (M) | Obligatorisch (mandatory) - (M) |
Bedingt (conditional) - (C) | Erforderlich (required) - (R) | Immer erforderlich (M) |
Bedingt (conditional) - (C) | Angeraten (advised) - (A) | Verwendung z.B. eines bestimmten Codesatzes wird stark angeraten |
Bedingt (conditional) - (C) | Abhängig (dependent) - (D) | Verwendung ist abhängig von genau festgelegten Bedingungen |
Bedingt (conditional) - (C) | Optional (O) | Verwendung je nach Bedarf oder Ermessen des Absenders |
Bedingt (conditional) - (C) | Nicht verwendet (X) | Nicht anwendbar (n. a.) |
Durch die in den Implementierungshandbüchern vorgegebenen Verwendungsangaben sollen einheitliche Angaben bei elektronischen Meldungen in der Binnenschifffahrt sichergestellt werden. Im gesamten Dokument wird neben den Dateninhalten auf die Angabe M, R, A, D, O und X verwiesen, die für diese Nachricht die vereinbarte Verwendung des Elements zwingend vorschreibt.
Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Angaben und ihre Verwendung:
Status (S) Wert | Beschreibung | Bemerkung |
M | Obligatorisch | Dieser Inhalt ist in der Standard-Nachricht obligatorisch. |
R | Erforderlich | Dieses Element wird in dieser Implementierung verschickt und seine Verwendung ist hier obligatorisch. |
A | Angeraten | Ein anerkannter internationaler Codesatz, d. h. UN, ISO oder ERI, wird für diese Implementierung vor allen lokalen Codes dringend empfohlen. |
D | Abhängig | Die Verwendung des Elements ist abhängig von einer genau festgelegten Bedingung bzw. von Bedingungen. Diese Bedingungen sind im entsprechenden Implementierungshandbuch eindeutig festgelegt. |
O | Optional | Verwendung je nach Bedarf oder im Ermessen des Absenders. |
X | In dieser Implementierung nicht anwendbar (n. a.). |
1.3 Nachrichten
1.3.1 Erinot
Die ERI-Anmeldenachricht (ERINOT) wird für die Übermittlung von reisebezogenen Informationen und Informationen über gefährliche und ungefährliche Fracht auf Binnenschiffen verwendet. Die ERINOT-Nachricht ist eine Sonderanwendung der auf UN/EDIFACT basierenden "Internationalen Versand- und Transportnachricht für gefährliche Güter" (International Forwarding and Transport Dangerous Goods Notification, IFTDGN), die innerhalb der PROTECT-Organisation 1 entwickelt wurde. Die ERINOT-Nachricht basiert auf dem EDIFACT-Verzeichnis 98.B und der PROTECT- Version 1.0.
Die Daten und Codes in den Nachrichtenanwendungen auf der Grundlage dieser Spezifikationen stützen sich auf das UN Directory D98B.
Die ERINOT-Nachricht umfasst folgende typen:
Die folgenden Nachrichtenfunktionen zeigen, welche Art von Nachrichten zu erwarten ist:
1.3.2 Paxlst
Die PAXLST-Nachricht beruht auf der UN/EDIFACT-Nachricht PAXLST. Sie wird beim Datenaustausch in der Binnenschifffahrt zwischen dem Kapitän/Schiffsführer oder Spediteur und den zuständigen Behörden (wie ISPS-Terminals, Zoll, Einwanderungsbehörde, Polizei) verwendet.
Ferner wird die Nachricht verwendet, um Fahrgast-/Besatzungsdaten von einer zuständigen Behörde im Abfahrtsland an die zuständigen Behörden im Ankunftsland des Transportmittels zu übermitteln.
1.3.3 Erirsp
Die ERIRSP-Nachricht ist aus der UN/EDIFACT-Nachricht APERAK abgeleitet. Sie kann beispielsweise von einer RIS-Zentrale gesendet werden. Die Antwortnachrichten zu den Funktionen (Neu, Änderung oder Annullierung) der ERINOT-Nachricht haben alle dieselbe Struktur. Die Antwort auf eine Änderung oder Annullierung enthält Informationen darüber, ob die Änderung oder Annullierung durch das empfangende System verarbeitet worden ist oder nicht.
1.3.4 Berman
In der Liegeplatzmanagement-Nachricht (Berth Management - BERMAN) werden die Vorabinformation beziehungsweise die allgemeine Erklärung in einer einzigen Nachricht zusammengefasst, die sich auf die EDIFACT-Nachricht BERMAN aus dem UN/EDIFACT-Verzeichnis D04B stützt. Das Implementierungshandbuch beruht auf den von der PROTECT-Gruppe aufgestellten Leitlinien.
Die BERMAN-Nachricht ist von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen zu übermitteln, bevor sie an einem Liegeplatz oder in einem Hafen ankommen beziehungsweise dort wieder ablegen; sie enthält Informationen über die Ankunftszeit und die Dienste, die für schnellen Umschlag, Unterstützung der Verfahren und Erleichterung der Kontrollen benötigt werden.
Die Nachricht erfüllt die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Anmeldung eines Schiffs in einem Hafen. Damit wird eine Anfrage für das Schiff übermittelt - sei es für das Einlaufen in den Hafen, das Anlegen am Liegeplatz bei der Ankunft, das Ablegen vom Liegeplatz bei der Abfahrt, den Wechsel des Liegeplatzes innerhalb des Hafens oder für die bloße Durchfahrt durch das Hafengebiet. Die Ankunfts- und Durchfahrtnachricht enthält alle Einzelheiten der Bewegung des Schiffs von außerhalb des Hafengebiets bis zum ersten Liegeplatz im Hafengebiet beziehungsweise bei der Durchfahrt bis zu dem Punkt, an dem es das Hafengebiet verlässt.
Es können zusätzliche Dienste angegeben werden, die bei der Ankunft an einem Liegeplatz benötigt werden. Erforderliche Informationselemente sind die geschätzte Ankunftszeit (Estimated Time of Arrival - ETA) im Hafengebiet und erforderlichenfalls der Punkt, an dem das Hafengebiet verlassen wird, sowie der zuletzt angelaufene Hafen.
1.4 Änderungsverfahren
Vorschläge für Änderungen der Implementierungshandbücher sind mit einer entsprechenden Begründung für diese Änderung an den Vorsitzenden der Sachverständigengruppe für elektronische Meldungen zu richten.
Der Vorsitzende leitet den Vorschlag an die Mitglieder der Sachverständigengruppe und an die Europäische Kommission weiter.
Für die Arbeiten der Sachverständigengruppe gilt das in ihrer Geschäftsordnung festgelegte Änderungsverfahren.
Die Europäische Kommission behandelt alle Änderungsvorschläge nach den in der RIS-Richtlinie festgelegten Verfahren. In diesem Zusammenhang sind die Arbeiten der Sachverständigengruppe gebührend zu berücksichtigen.
2. Teil II: Codes und Referenzen
2.1 Einleitung
In Teil II werden die verschiedenen Codes und Referenzen definiert, die bei elektronischen Meldungen in der Binnenschifffahrt verwendet werden. Die Verwendung von Codes und Referenznummern dient der Eindeutigkeit. Dadurch wird das Risiko falscher Auslegung gesenkt und die Übersetzung in alle Sprachen erleichtert. Daher ist die Verwendung der Codes und Referenzen für die in diesem Dokument aufgeführten und in den Nachrichten enthaltenen Codes obligatorisch, und wird für den Austausch sonstiger Daten zwischen verschiedenen Computeranwendungen und zwischen Beteiligten, die unterschiedliche Sprachen sprechen, dringend empfohlen, sofern für das entsprechende Datenelement ein Code besteht und veröffentlicht wurde. Nachstehend werden die Definitionen und Beschreibungen der verwendeten Codes und Referenzen erläutert; in den Codetabellen wird auf die entsprechenden Kapitel dieses Anhangs verwiesen oder ggf. eine Internetadresse angegeben.
2.2 Erläuterungen
2.2.1 Terminologie
Die folgenden Erläuterungen sollen sicherstellen, dass die Bedeutung der in elektronischen Meldungen in der Binnenschifffahrt verwendeten Informationselemente klar und eindeutig ist; außerdem soll durch klare Beschreibungen die Pflege von Daten und Verweisen erleichtert und gewährleistet werden.
Ein Datenwörterbuch ist im Wesentlichen die zentralisierte Ablage von Informationen über Daten, wie Bedeutung, Verbindungen mit anderen Daten, Quelle, Verwendung und Klassifizierung. Das Wörterbuch dient der effizienten Planung, Verwaltung und Evaluierung der Sammlung, Speicherung und Verwendung von Daten. Das Datenwörterbuch oder Datenlexikon ist in erster Linie und ursprünglich ein Buch mit alphabetisch geordneten Wörtern und dazugehörigen Definitionen, etymologischen Erläuterungen und anderen Informationen.
Das Verzeichnis der Datenelemente ist im Wesentlichen ein Buch mit Anweisungen, das Namen und Einzelangaben für eine bestimmte Gruppe von Informationselementen enthält. In der Informatik versteht man darunter auch eine Tabelle mit Kennzeichnungssymbolen und Verweisen auf die dazugehörigen Daten. Das TDED (Trade Data Elements Directory) ISO 7372 legt einen Standarddatenelementsatz für verschiedene Anwendungsbereiche fest. Es enthält eine Nummer, eine Bezeichnung eines Datenelements und eine Beschreibung des Konzepts zur Erläuterung der vereinbarten Bedeutung, um den Inhalt der Information (Datenwert) festzulegen, den das Datenelement enthält. Weiter umfasst es Einzelheiten zur Darstellung des Datenwerts als Zeichen, mit Längenangabe (Anzahl der Zeichen), sowie gegebenenfalls geeignete und verwendete Synonyme von Datenelementbezeichnungen.
Eine Datenablage (data repository) ist im Wesentlichen ein Ort, an dem Dinge gelagert werden, z.B. ein Lagerhaus. Häufig wird der Begriff "Datenlager" (data warehouse) verwendet, um die Stelle anzugeben, an der allgemeine Daten abgelegt sind. Die Datenablage wird bei der Entwicklung von XML und ebXML verwendet, um anzugeben, wo die so genannten Kernkomponenten (Bausteine für die Entwicklung semantisch korrekter und aussagekräftiger Pakete für den Austausch von Informationen) abgelegt sind. Erste Kataloge von Kernkomponenten liegen als Entwurf für Normvorschläge vor, siehe auch www.unece.org/cefact/. Im Zusammenhang mit ebXML wird einer abgelegten Information ein Satz Standard-Metadaten zugeordnet, die als Attribute der Register-Objektklasse definiert sind. Diese Attribute befinden sich außerhalb der eigentlichen Ablage und liefern eine Beschreibung der abgelegten Informationselemente.
Ein Glossar ist eine Liste von, zum Beispiel, schwierigen technischen Begriffen mit Erklärungen, so dass es als "halbes" Wörterbuch betrachtet werden kann. Die Begriffe sind häufig alphabetisch geordnet, um als Referenz in Projekten, Büchern oder Studien zu dienen.
Eine Liste von Wörtern und häufig auch Wortgruppen, Abkürzungen usw., in der Regel alphabetisch geordnet und in einem Wörterbuch oder Glossar definiert oder in anderer Weise bestimmt.
2.2.2 WZO und H.S.
Die Weltzollorganisation (WZO) hat eine Reihe von Normen und Leitfäden für den Datenaustausch im Zusammenhang mit Zollanmeldungen und Frachterklärungen aufgestellt.
Sie verwaltet das Harmonisierte System (HS), ein 6-stelliges Klassifizierungssystem für Waren und Rohstoffe; das HS umfasst über 5.000 Beschreibungen der am häufigsten hergestellten und gehandelten Waren und Warengruppen. Dieses numerische System bietet eine rechtliche und logische Struktur, bei der Waren und Warengruppen in Abschnitte, Kapitel und Positionen eingeordnet werden.
Es kann vom Zoll verwendet werden, jedoch ebenso den Zwecken von Statistik, Herstellern, Transport, Ein- und Ausfuhr dienen.
Es hat die folgende Struktur
XX | Kapitel |
XXXX | HS-Position |
XXXX.XX | HS-Code |
Für zusätzliche lokale Zwecke kann der Code wie folgt erweitert werden
XXXX.XX.XX | KN-Code |
XXXX.XX.XX.XX | Statistiknummer |
XXXX.XXXX.XXX | TARIC-Code |
Darüber hinaus gibt es weitere lokale Unterteilungen mit bis zu 21 Stellen z.B. für nationale Steuersätze.
Im Kyoto-Übereinkommen der WZO sind die Verfahren und Informationselemente für Versand-, Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen im Einzelnen beschrieben.
2.3 Definitionen
Für die Zwecke dieser technischen Spezifikationen werden folgende Definitionen 2 verwendet.
"Absender" (consignor) ist der Kaufmann, von dem oder in dessen Namen oder auf dessen Veranlassung ein Speditionsvertrag für Güter abgeschlossen wurde, und zwar mit einem Spediteur oder mit jemandem, in dessen Namen oder auf dessen Veranlassung die Güter tatsächlich an den Empfänger gemäß dem Speditionsauftrag geliefert werden (Synonyme: Verlader (shipper), Versender (sender)).
"Agent" ist jede Person, die befugt oder beauftragt ist, im Namen des Schiffsbetreibers tätig zu werden oder Informationen zu übermitteln.
"Asynchrone Nachricht" (asynchronous message) ist eine Nachricht, die der Absender abschicken kann, ohne auf die weitere Bearbeitung durch den Empfänger warten zu müssen. Der Empfänger entscheidet, wann die Nachricht bearbeitet wird.
"Aufspürung" (tracing) ist das Abrufen von Informationen über den Verbleib von Ladung, Ladeeinheiten, Sendungen und Ausrüstung.
"Betreiber" (operator) ist der Reeder oder Verwalter des Schiffs.
"Bezeichner" (tag) ist ein eindeutiger Bezeichner für ein Segment oder Datenelement. [ISO 9735]
"Code" ist eine Zeichenkette, die als abgekürztes Mittel a) zum Zweck der Aufzeichnung und Identifizierung von Informationen und b) zur Darstellung oder Identifizierung von Informationen in einer bestimmten symbolischen Form, die durch einen Computer erkannt werden kann, dient. [ISO TC154/SC1]
"Datenelement" (data element) ist eine Dateneinheit, die in einem bestimmten Zusammenhang als unteilbar
angesehen wird und für die die Kennzeichnung, die Beschreibung und die Wertdarstellung festgeschrieben sind.
"EDI-Nummer" (EDI number) ist die elektronische Adresse eines Absenders oder Empfängers einer Nachricht (z.B. Absender und Empfänger einer Ladung). Das kann eine E-Mail-Adresse, eine vereinbarte Identifizierung oder eine Nummer der European Article Numbering Association (EAN number) sein.
"EDI-Segment" ist ein vordefinierter und identifizierter Satz von funktional zusammengehörigen Datenelementgruppen, die durch ihre Position innerhalb des Datensatzes gekennzeichnet sind. Ein Segment beginnt mit dem Segment-Bezeichner und endet mit dem Segment-Endzeichen. Es kann Servicedaten oder Nutzdaten enthalten.
"Elektronischer Datenaustausch" (electronic data interchange, EDI) ist die Übermittlung strukturierter Daten nach abgestimmten Standards von der Computeranwendung eines Beteiligten zur Computeranwendung eines anderen Beteiligten auf elektronischem Wege.
"Empfänger" (consignee) ist derjenige, von dem laut Beförderungspapier Güter, Ladung oder Container entgegengenommen werden sollen.
Fahrzeug (Vessel; Synonym: Schiff (ship)) ist ein Binnenschiff oder ein Seeschiff. In der Binnenschifffahrt schließt dieser Begriff auch Kleinfahrzeuge, Fähren und schwimmende Geräte ein.
"Gefährliche Güter" (Dangerous goods) 3 sind:
"Implementierungshandbücher" (Implementation Guidelines) sind Leitlinien, in denen im Einzelnen beschrieben ist, wie eine bestimmte Standardnachricht zu erstellen ist und welche Segmente, Datenelemente, Codes und Referenzen dabei in welcher Weise zu verwenden sind.
"Logistik" ist die Planung, Ausführung und Kontrolle der Bewegung und Platzierung von Personen und/oder Gütern und unterstützende Aktivitäten hinsichtlich solcher Bewegungen und Platzierungen innerhalb eines zum Erreichen spezifischer Ziele organisierten Systems.
"Management des Schiffsverkehrs" (vessel traffic management) ist die mündliche und elektronische Bereitstellung von Informationen und die Erteilung von Anweisungen im Austausch mit und auf Anfrage von Schiffen, um den Verkehrsfluss zu optimieren und zu einem reibungslosen (effizienten) und sicheren Verkehr beizutragen.
"Manifest" ist ein Dokument, das Einzelangaben zu Gütern und Ausrüstungen enthält, die in ein Transportmittel verladen werden. Ein Manifest besteht häufig aus einer Sammlung von Konnossementen für offizielle und administrative Zwecke.
"Multimodaler Verkehr" (multimodal transport) ist die Beförderung von Gütern (Containern) über mindestens zwei verschiedene Verkehrsträger.
"Nachrichtencode" (message code) ist eine einheitliche Referenz aus sechs Buchstaben, durch die ein Nachrichtentyp definiert wird.
"Nautische Informationen" (navigational information) sind Informationen, die dem Schiffsführer zur Unterstützung von Entscheidungen an Bord übermittelt werden.
"Nautische Unterstützung" (nautical support) ist die Unterstützung durch Schleppboote oder Bootsleute beim sicheren Steuern oder Festmachen.
"Ort" (location) ist jeder mit einem Namen bezeichnete geografische Ort, beispielsweise ein Hafen, ein Frachtterminal, ein Flughafen, ein Containerbahnhof, ein Terminal oder jeder andere Platz, an dem die Zollabfertigung und/oder der regelmäßige Umschlag von Gütern erfolgen können, und der über feste Einrichtungen für den Warenumschlag im internationalen Handel / Verkehr verfügt, die regelmäßig für diesen Zweck benutzt werden. Der Ort sollte durch eine zuständige nationale Stelle anerkannt sein.
"Radar" ist ein System oder Gerät, das mit Hilfe ausgesendeter und reflektierter elektromagnetischer Wellen (Funkwellen) ein reflektierendes Objekt, beispielsweise ein Schiff, ortet und dessen Bewegungsrichtung, Entfernung, Geschwindigkeit und Steuerkurs bestimmt. Es kann für Navigations- und für Ortungszwecke eingesetzt werden.
"Referenznummer" (reference number) ist eine Angabe, durch die auf einen Bezug oder eine Beziehung oder gegebenenfalls eine Einschränkung verwiesen wird.
"Risiko" (im zolltechnischen Sinn) ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Vorfalls beim internationalen Transport oder Handel von Waren, der die Sicherheit der Gemeinschaft gefährdet, weil davon eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die Umwelt oder die Verbraucher ausgeht.
"Risikomanagement" (im zolltechnischen Sinn) ist die systematische Festlegung und Anwendung aller zur Begrenzung des Risikos erforderlichen Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem das Sammeln von Daten und Informationen, die Analyse und Bewertung von Risiken, das Vorschreiben und Umsetzen von Maßnahmen sowie die regelmäßige Überwachung und Überprüfung dieser Tätigkeiten und ihrer Ergebnisse nach internationalen, gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Vorgaben und Strategien.
"Schiffsführer" (ship master) ist die Person an Bord eines Schiffes, die für den Betrieb des Schiffes verantwortlich ist und befugt ist alle Entscheidungen zu fällen, die die Navigation und das Schiffsmanagement betreffen (Synonyme: Kapitän (captain / boat master), Schiffer (skipper)).
"Schiffshilfsdienste" (vessel support services) sind Dienste für den Schiffsführer, die z.B. durch Bunkerstationen und Reparaturbetriebe erbracht werden.
"Schiffsverkehrsdienst" (Vessel Traffic Services (VTS)) ist ein von einer zuständigen Behörde eingerichteter Dienst zur Verbesserung der Sicherheit und Effizienz des Schiffsverkehrs und zum Schutz der Umwelt. Dieser Dienst soll interaktiv mit den Verkehrsteilnehmern zusammenwirken und auf alle in dem Gebiet auftretenden Verkehrssituationen reagieren können.
"Schiffsverkehrsdienstleistungen" (VTS services) umfassen einen Informationsdienst, können jedoch auch andere Dienste einschließen, wie z.B. einen Navigationsberatungsdienst oder einen Verkehrsorganisationsdienst oder beides.
"Schleppkahn oder Schubleichter" (barge) ist ein Schiff ohne eigenen Antrieb.
"Segmentkennung" (segment code) ist ein Code, der jedes Segment entsprechend dem Segment-Verzeichnis eindeutig kennzeichnet. [ISO 9735]
"Spediteur" (forwarder) ist derjenige, der den Transport der Güter einschließlich damit zusammenhängender Dienste und/oder zugehöriger Formalitäten auf Veranlassung des Verladers und des Empfängers organisiert.
"Transportanzeige" (transport notification) ist die Anzeige einer beabsichtigten Reise bei der zuständigen Behörde.
"Transportmittel" (means of transport) ist die Art von Fahrzeug, die für die Beförderung von Gütern benutzt wird, beispielsweise Schleppkahn oder Schubleichter, LKW, Schiff oder Zug.
"Überwachung" (monitoring) ist die Verfolgung von Position, Kurs und Geschwindigkeit eines Schiffs durch verschiedene Vorrichtungen und die Unterrichtung der zuständigen Stellen über alle Abweichungen von den erwarteten beziehungsweise geplanten Parametern.
"Umweltschädliche Güter" (polluting goods) 4 sind:
UN/EDIFACT (UN Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport) sind die Regeln der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustausch für Verwaltung, Handel und Transport. Sie umfassen Normen, Verzeichnisse und Richtlinien für den elektronischen Austausch von strukturierten Daten, und zwar besonders solche, die sich auf den Austausch von Gütern und Diensten zwischen unabhängigen rechnergestützten Informationssystemen beziehen. Diese Regeln sind Empfehlungen im Rahmen der UN. Sie werden von der UN/ECE angenommen, im Handelsdatenaustausch-Verzeichnis der UN veröffentlicht und nach vorgeschriebenen Verfahren fortgeschrieben.
"Unterstützung des Schiffsbetriebs" (navigational support) ist die Unterstützung durch Lotsen an Bord oder unter besondern Umständen auch an Land (pilotage from shore), um die Entstehung gefährlicher Situationen im Schiffsverkehr zu vermeiden.
"Verfahren" (procedure) sind die notwendigen Schritte, um einer Formalität Folge zu leisten, einschließlich Zeitplan, Format und Übertragungsmethode für die Bereitstellung der erforderlichen Information.
"Verfolgung" (tracking) ist die laufende Ermittlung von Statusinformation, z.B. über den aktuellen Standort von Ladung, Ladeeinheiten, Sendungen oder Ausrüstung (volle oder leere Container).
"Verkehrsorganisationsdienst" (traffic organisation service) ist ein Dienst, durch den gefährlichen Schiffsverkehrssituationen vorgebeugt und ein sicherer und wirtschaftlicher Ablauf des Schiffsverkehrs in einem VTS-Gebiet ermöglicht wird.
"Verkehrsträger" (mode of transport) ist der für die Beförderung von Gütern benutzte Verkehrszweig, z.B. also der Schienen-, Straßen- oder Seeverkehr oder die Binnenschifffahrt.
"Verlader" (shipper) siehe Absender.
"Vorgabewert" (qualifier) ist ein Datenelement, dessen Wert als Code dargestellt wird und das einem Datenelement oder Segment einen bestimmten Sinn gibt. [ISO 9735]
"VTS-Gebiet" (VTS area) ist das abgegrenzte, förmlich festgestellte Gebiet des VTS-Betriebs. Ein VTS-Gebiet kann in Teilgebiete oder Sektoren unterteilt werden.
"Zentrale Anlaufstelle" (single window) ist ein Konzept, das es den Beteiligten der Handels- und Transportketten ermöglicht, bei einer einzigen Stelle standardisierte Angaben zu machen und damit allen Vorschriften nachzukommen. Werden die Angaben auf elektronischem Wege übermittelt, sollten die einzelnen Datenelemente nur einmal übermittelt werden 5.
"Zuständige Behörden" (competent authorities) sind von den Regierungen zum Empfang und zur Weitergabe von Meldungen gemäß diesem Standard bevollmächtigte Behörden oder Organisationen.
2.4 Klassifikationen und Codes
Um die von den Empfängern der Nachrichten zu leistende Übersetzungsarbeit zu minimieren, müssen so weit wie irgend möglich Klassifikationen und Codelisten benutzt werden. Bestehende Codes sind stets zu verwenden, um zusätzliche Arbeit für den Aufbau und die Unterhaltung neuer Codelisten zu vermeiden.
Für Meldungen in der Binnenschifffahrt sind folgende Klassifikationen zu verwenden:
Im Folgenden finden sich nähere Erläuterungen und Anmerkungen zur Verwendung dieser Codes in der Binnenschifffahrt sowie Leitlinien für die Benutzer. Die Typ-Codes für Schiffe und Verbände sind in den Codetabellen in mehreren Sprachen angegeben. Die Kombination der Elemente der oben genannten Codes 12 bis 15 ist in Kapitel 2.7 erläutert.
2.4.1 Aktualisierung von Codes und Referenztabellen
Da die Einheitlichkeit der Codes und Referenzen gewahrt werden muss und es unbedingt erforderlich ist, die Form der verschiedenen Tabellen unverändert und einheitlich zu erhalten, sind strikte Verfahren und Prozesse für die Pflege, Veröffentlichung und Verwendung der verschiedenen Codes erforderlich.
Um die Pflege der in elektronischen Meldungen verwendeten Codes und Referenztabellen zu vereinfachen, werden die Codes und Referenzen in sechs Kategorien eingeteilt.
Kategorie A
Internationale Codes und Referenzen, die von einer offiziellen Organisation verwaltet und nur auf eine einzige Art und Weise verwendet werden. Neue oder geänderte Codes werden von dieser internationalen Organisation unter Angabe ihres Implementierungszeitpunkts veröffentlicht. Änderungen in den Tabellen werden von dieser Organisation koordiniert, für das Melden gemäß den Spezifikationen für die elektronischen Meldungen in der Binnenschifffahrt gibt jedoch die ERI-Sachverständigengruppe an, ab wann die Codes in den Nachrichten zu verwenden sind. Beispiele hierfür sind die UNDG- 6, der IMDG- 7 sowie die ADN/ADNR/D- 8 und die HS/TARIC- 9 Codes.
Kategorie B
Internationale Codes und Referenzen, die von einer anerkannten internationalen Organisation wie ISO oder UNECE verwaltet werden; Änderungen der Tabellen werden regelmäßig aufgrund von Nutzeranforderungen veröffentlicht, die Änderungen werden von den Anwendergemeinschaften koordiniert. Beispiele hierfür sind die UNLOCODES 10, die Codes für das Transportmittel, den Verkehrsträger, Länder und Währungen, Frachtkosten und Gebühren.
Kategorie C
Geschäftsbezogene Codes und Referenzen, die von einer privaten beziehungsweise öffentlichprivaten Organisation wie z.B. EAN, Lloyds und Protect verwaltet werden. Beispiele hierfür sind IMO-Nummern, EAN-Adresscodes.
Kategorie D
Regionale Codes und Referenzen, die von einer öffentlichen Organisation verwaltet und nur in einem bestimmten Gebiet verwendet werden. Beispiele hierfür sind Wasserstraßenabschnitts-Codes, ECDIS-Referenzen.
Kategorie E
Nationale Codes und Referenzen, die von einer öffentlichen Stelle beziehungsweise öffentlichprivaten Partnerschaft verwaltet werden. Beispiele hierfür sind NST/R-Einträge.
Kategorie F
In den Meldungen verwendete Standardcodes und Referenzen, die Teil der Standardnachricht sind und in der Nachricht selbst beschrieben werden. Änderungen sollten durch die Kontrollstellen koordiniert werden. Beispiele hierfür sind Vorgabewerte, Syntaxcodes, Kennungen, Funktionscodes.
Die unter Kategorie a genannten internationalen Codes und Referenzen werden im Allgemeinen vom Verlader der Waren angegeben. Die Codes müssen den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen entsprechen, um die Kontrolle durch die zuständigen Behörden und Notfallmaßnahmen zu ermöglichen und zu erleichtern.
Für alle anderen Kategorien verwaltet die Kontrollstelle häufig einen Teildatensatz, bestehend aus den Codes und Referenzen, die bei elektronischen Meldungen und in anderen Nachrichten für die Binnenschifffahrt verwendet werden. Auf diese Weise kann die einheitliche Verwendung und Implementierung neuer und geänderter Einträge in diesen Codetabellen koordiniert erfolgen.
Die für die verschiedenen Nachrichten zuständige Kontrollstelle ist unter UNH-Datenelement 0051 oder in den Implementierungshandbüchern selbst oder in den entsprechenden nachstehenden Codetabellen angegeben.
2.4.2 Beschreibung der Codetabellen
2.4.2.1 Fahrzeug- und Verbandstyp
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Codes für Arten von Transportmitteln Anhang 2, Kapitel 2.5: Binnenschifffahrt |
ABKÜRZUNG | UN-Empfehlung Nr. 28 |
URHEBER | UNECE/CEFACT - http://www.unece.org/cefact |
RECHTSGRUNDLAGE | UN-Empfehlung 28, ECE/Trade/276; 2001/23 |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | März 2001 |
ÄNDERUNG | UN/CEFACT 2002 |
STRUKTUR | 4-stelliger alphanumerischer Code:
1 Stelle: "1" für Seeverkehr, "8" für "Binnenschifffahrt" |
KURZBESCHREIBUNG | In dieser Empfehlung wird eine einheitliche Codeliste zur Identifizierung des Transportmitteltyps festgelegt. Sie ist besonders wichtig für Organisationen und Anbieter des Transportsektors, Zoll- und andere Behörden, Statistikämter, Spediteure, Verlader, Empfänger und andere Beteiligte der Transportkette. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | UN-Empfehlung Nr. 19 |
ERHÄLTLICH ÜBER | http://www.unece.org/cefact/recommendations/rec_index.htm http://www.RISexpertgroups.org |
SPRACHEN | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | EK |
BEMERKUNGEN | Der Hauptteil der Codewerte wird von einer internationalen Stelle verwaltet (UNECE). Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit kann ein einziger Satz von Codewerten, der auch zusätzliche Fahrzeugtypen enthält, von allen RIS-Anwendungen verwendet werden. |
Beispiel | |
8010 | Gütermotorschiff (Binnenschifffahrt) |
1500 | Frachtschiff (See) |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
TDT/C228/8179 (Verband) EQD(B)/C224/8155 (Fahrzeug) |
Anhänge
UNECE-Empfehlung Nr. 28 Codes für Arten von Transportmitteln, Codeliste Binnenschifffahrt mit Beschreibung in verschiedenen Sprachen je nach nationaler Vorschrift.
2.4.2.2 Amtliche Schiffsnummer (OFS)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Amtliche Schiffsnummer |
ABKÜRZUNG | OFS |
URHEBER | Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) |
RECHTSGRUNDLAGE | § 2.18 Rheinschiffsuntersuchungsordnung |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | |
ÄNDERUNG | |
STRUKTUR | 2-stelliger Ländercode (an) 5-stellige Registernummer (an) Ländercodes:
01 - 19 Frankreich |
KURZBESCHREIBUNG | --- |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | ---- |
VERWENDUNG | Binnenschifffahrt |
ERHÄLTLICH ÜBER- | ---- |
SPRACHEN- | ---- |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 2 Place de la Republique, 67082 Strasbourg Cedex, Frankreich |
BEMERKUNGEN | Dieser Code wird durch die Einheitliche Europäische Schiffsnummer ersetzt, die festgelegt ist in der Rheinschiffsuntersuchungsordnung und der Richtlinie 2006/87/EG1 Anhang II Artikel 2.18. |
1) Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 82/714/EWG des Rates, ABl. L 389 vom 30.12.2006 S. 1. |
Beispiel | |
4112345 | Deutschland, Gerda |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
TDT/C222/8213 EQD(1)/C237/8260 SGP/C237/8260 |
2.4.2.3 IMO-Schiffsidentifikationsnummer
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
IMO-Schiffsidentifikationsnummer |
ABKÜRZUNG | IMO-Nr. |
URHEBER | Internationale Seeschifffahrts-Organisation / Lloyds |
RECHTSGRUNDLAGE | IMO-Entschließung A.600(15), SOLAS Kapitel XI, Regel 3 |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG- | --- |
ÄNDERUNG | tägliche Aktualisierung |
STRUKTUR | Nummer im Lloyds-Schiffsregister (LR) (sieben Stellen). |
KURZBESCHREIBUNG | Ziel der IMO-Entschließung ist es, dass jedem Schiff zur Identifizierung eine Nummer erteilt wird, die es immer behält. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | ----- |
VERWENDUNG | für Seeschiffe |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.shipsregister.com |
SPRACHEN | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | International Maritime Organization 4 Albert Embankment London SE1 7SR Vereinigtes Königreich |
Beispiel | |
Fahrzeug dwt 2774 | Danchem East 9031624 |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
TDT/C222/8213 EQD(1)/C237/8260 SGP/C237/8260 |
2.4.2.4 Nummer des elektronischen Meldewesens (zur Schiffsidentifizierung) ERN
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Nummer des elektronischen Meldewesens (zur Identifizierung von Schiffen) |
ABKÜRZUNG | ERN |
URHEBER | Rijkswaterstaat, Niederlande |
RECHTSGRUNDLAGE- | ---- |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG- | ---- |
ZEITLICHE BEGRENZUNG- | ---- |
ÄNDERUNG- | ---- |
STRUKTUR | 8-stellige Nummer |
KURZBESCHREIBUNG- | ---- |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | ----- |
VERWENDUNG | In elektronischen Meldungen für Schiffe, die keine OFS- oder IMO-Nummer haben |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.risexpertgroups.org |
SPRACHEN | |
ZUSTÄNDIGE STELLE | ERI-helpdesk@risexpertgroups.org |
BEMERKUNGEN | Dieser Code wird ersetzt durch die Einheitliche Europäische Schiffsnummer gemäß der Richtlinie 2006/87/EG Anhang II Artikel 2.18. |
Beispiel | |
12345678 | Renate |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
TDT/C222/8213 EQD(1)/C237/8260 SGP/C237/8260 |
2.4.2.5 Einheitliche Europäische Schiffsnummer
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Einheitliche Europäische Schiffsnummer |
ABKÜRZUNG | ENI |
URHEBER | Europäische Union |
RECHTSGRUNDLAGE | Richtlinie 2006/87/EG; Richtlinie 2005/44/EG. |
AKTUELLER STATUS | ---- |
IMPLEMENTIERUNG | ---- |
ZEITLICHE BEGRENZUNG | ---- |
ÄNDERUNG | laufend |
STRUKTUR | 8-stellige Nummer |
KURZBESCHREIBUNG | Durch die Einheitliche Europäische Schiffsnummer soll erreicht werden, dass für jede Schiffshülle zur Identifizierung eine Nummer erteilt wird, die sie immer behält. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | IMO-Nummer, ERN-Nummer, OFS-Nummer |
VERWENDUNG | Für elektronische Meldungen, Aufspürung und Verfolgung sowie und Zeugniserteilung für Binnenschiffe. |
ERHÄLTLICH ÜBER |
|
SPRACHEN | |
ZUSTÄNDIGE STELLE | EU-Mitgliedstaaten und Vertragsstaaten der Mannheimer Akte |
BEMERKUNGEN | Die einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI) setzt sich aus acht arabischen Ziffern zusammen. Die drei ersten Stellen sind der Code der erteilenden zuständigen Behörde. Die nächsten fünf Stellen sind eine
Seriennummer. Siehe auch Kapitel 2.5. |
Beispiel | |
12345678 | |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
TDT, EQD (V1 und V2-V15) CNI/GID und CNI/GID/DGS, Bezeichner 1311 |
2.4.2.6 Code für das Harmonisierte System (HS)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren |
ABKÜRZUNG | HS, Harmonisiertes System |
URHEBER | Weltzollorganisation |
RECHTSGRUNDLAGE | Internationales Übereinkommen über das harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 1.1.2007 |
ÄNDERUNG | Überarbeitung grundsätzlich alle fünf Jahre. |
STRUKTUR | 7 466 Warengruppen, die in vier Stufen gegliedert sind
Stufe 1: Abschnitte, gekennzeichnet durch römische Zahlen (I bis XXI) |
KURZBESCHREIBUNG | Das auf einem Übereinkommen basierende HS ist eine Klassifizierung von Waren ausgehend von Rohstoffen und Produktionsstufen. Das HS steht im Mittelpunkt des Verfahrens zur Harmonisierung der internationalen Wirtschaftsklassifikationen, das von der Statistikabteilung der Vereinten Nationen und Eurostat gemeinsam durchgeführt wird. Seine Positionen und Unterpositionen bilden die Grundlage für die Identifizierung gewerblicher Waren durch ihre Einordnung in Warenkategorien. Ziele: a) Harmonisierung der Außenhandelsklassifikationen zur Gewährleistung einer direkten Übereinstimmung und b) Harmonisierung der länderbezogenen Außenhandelsstatistiken zur Gewährleistung ihrer internationalen Vergleichbarkeit. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | Kombinierte Nomenklatur (KN): völlige Übereinstimmung auf sechs Stellen; |
NST/R auf drei Stellen. | |
VERWENDUNG | Waren |
ERHÄLTLICH ÜBER | World Customs Organization Rue de l"Industrie 26-39 1040 Brüssel, Belgien www.wcoomd.org Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (Customs Cooperation Council), Brüssel |
SPRACHEN | Niederländisch, Englisch, Französisch und Deutsch etc. |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Die ERI-Sachverständigengruppe wird einen Teilsatz der für elektronische Meldungen verwendeten Codes verwalten. |
BEMERKUNGEN | Die HS-Klassifizierung wird auf Ebene der Europäischen Union in der so genannten Kombinierten Nomenklatur (KN) noch weiter aufgeschlüsselt. |
Beispiel | |
730110 | Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl |
310210 | Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel, Ammoniumsulfat |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
CNI/GID/FTX(1)/C108/4440 CNI/GID/FTX(2)/C 108/4440 |
2.4.2.7 Kombinierte Nomenklatur (KN)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Kombinierte Nomenklatur |
ABKÜRZUNG | KN |
URHEBER | EU-Kommission, Statistisches Amt EUROSTAT |
RECHTSGRUNDLAGE | Verordnung (EG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 |
AKTUELLER STATUS | Operationell |
IMPLEMENTIERUNG | ---- |
ÄNDERUNG | Jährliche Überarbeitung zum 1. Januar |
STRUKTUR | 8-stelliger numerischer Code: |
19 581 Positionen, die in fünf Stufen gegliedert sind:
Stufe 1: Abschnitte, gekennzeichnet durch römische Zahlen (I bis XXI) |
|
KURZBESCHREIBUNG | Die Kombinierte Nomenklatur ist die für Zwecke der Außenhandelsstatistik innerhalb der EU verwendete Warennomenklatur. Sie dient in der EU ebenfalls zur Festlegung der Zollsätze. Die Klassifikation stützt sich auf das Harmonisierte System (HS), welches sie weiter untergliedert, wo dies für die Zwecke des Außenhandels, der Agrarmarktpolitik und des Zollwesens erforderlich ist. Die KN wurde 1988 gleichzeitig mit dem HS eingeführt. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | HS-Code: völlige Übereinstimmung auf sechs Stellen NST/R auf drei Stellen |
VERWENDUNG | Waren |
ERHÄLTLICH ÜBER | http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm |
SPRACHEN | alle EU-Amtsprachen |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Europäische Kommission, GD TAXUD. |
BEMERKUNGEN | ---- |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
Indirekt durch den HS-Code |
2.4.2.8 Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik / revidierte Fassung, NST 2000
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Nomenclature uniforme de marchandises pour les Statistiques de Transport / Standard Goods Classification for Transport Statistics / Revised / Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik/revidierte Fassung |
ABKÜRZUNG | NST 2000 |
URHEBER | Europäische Kommission (Statistisches Amt / Eurostat) |
RECHTSGRUNDLAGE | EU-Statistik-Verordnung |
AKTUELLER STATUS | - |
IMPLEMENTIERUNG | 1.1.2007 |
ÄNDERUNG | Regelmäßig alle zwei Jahre |
STRUKTUR | 2 Stellen NST 2000 Ebene 1: eine 2-stellige CPA-Unterteilung |
KURZBESCHREIBUNG | HS-Code in eine Richtung (HS > NST), Internationales Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (CSTE) |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | Waren HS-Code in eine Richtung (HS > NST) |
VERWENDUNG | Waren |
ERHÄLTLICH ÜBER | http://ec.europa.eu/comm/eurostat/ramon/nomenclatures/ index.cfm?targetUrl=LST_NOM_DTL&StrNom=NSTR_ 1967&StrLanguageCo de=EN&IntPcKey |
SPRACHEN | Niederländisch, Englisch, Französisch und Deutsch etc. |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) Referat C2, Bâtiment BECH A3/112 2920 Luxemburg; Luxemburg |
BEMERKUNGEN | ---- |
a) Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik/revidierte Fassung (NST/Richtlinie)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Nomenclature uniforme de marchandises pour les Statistiques de Transport / Standard Goods Classification for Transport Statistics / Revised / Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik/revidierte Fassung |
ABKÜRZUNG | NST/R |
URHEBER | Europäische Kommission (Statistisches Amt / Eurostat) |
RECHTSGRUNDLAGE | ----- |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar, wird jedoch zur Zeit überarbeitet |
IMPLEMENTIERUNG | 1.1.1967 |
ÄNDERUNG | Regelmäßig alle zwei Jahre |
STRUKTUR | 3-stelliger numerischer Code. |
Stufe 1: 10 Kapitel, gekennzeichnet durch einen einstelligen numerischen Code (0 bis 9) | |
Stufe 2: 52 Gruppen, gekennzeichnet durch einen zweistelligen numerischen Code | |
Stufe 3: 176 Positionen, gekennzeichnet durch einen dreistelligen numerischen Code | |
KURZBESCHREIBUNG | Die NST/R wurde von Eurostat erstellt, um die Statistiken über den nationalen und internationalen Verkehr in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften zu harmonisieren. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | Internationales Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (CSTE), |
HS-Code in eine Richtung (HS > NST/R) | |
VERWENDUNG | Waren |
ERHÄLTLICH ÜBER | http://ec.europa.eu/comm/eurostat/ramon/nomenclatures/ index.cfm?targetUrl=LST_NOM_DTL&StrNom=NSTR_1967 &StrLanguageCode=EN&IntPcKey= |
SPRACHEN | Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch etc. |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) Referat C2, Bâtiment BECH A3/112 2920 Luxemburg: Luxemburg |
BEMERKUNGEN | - |
Beispiel | |
729 | Mischdünger und sonstige bearbeitete Düngemittel |
321 | Motorenbenzin |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
CNI/GID/FTX(2)/C108/4440 |
b) Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik / revidierte Fassung - Niederlande (NST/R NL)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik / revidierte Fassung - Niederlande |
ABKÜRZUNG | NST/R-NL |
URHEBER | ----- |
RECHTSGRUNDLAGE | ----- |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | ---- |
ÄNDERUNG | Regelmäßig alle zwei Jahre |
STRUKTUR | 4-stelliger numerischer Code |
KURZBESCHREIBUNG | Der NST/R-NL liegt die 3-stellige NST/R- Klassifikation von Eurostat zugrunde |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | NST/R, HS-Code in eine Richtung (HS > NST/R) |
VERWENDUNG | Statistiken |
ERHÄLTLICH ÜBER | ---- |
SPRACHEN | Niederländisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | ---- |
BEMERKUNGEN | Auf Stufe 4 nicht kompatibel mit NST/R-FR und NST/R-DE |
Beispiel | |
7290 | Mischdünger und sonstige bearbeitete Düngemittel |
3210 | Benzin |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
CNI/GID/FTX(2)/C108/4440 |
c) Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik / revidierte Fassung - Frankreich (NST/R FR)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Nomenclature uniforme de marchandises pour les Statistiques de Transport (einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik) |
ABKÜRZUNG | NST/R-FR |
URHEBER | ---- |
RECHTSGRUNDLAGE | ---- |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | ---- |
ÄNDERUNG | Regelmäßig alle zwei Jahre |
STRUKTUR | 4-stelliger numerischer Code |
KURZBESCHREIBUNG | Der NST/R-FR liegt die 3-stellige NST/R-Klassifikation von Eurostat zugrunde |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | NST/R, HS-Code in eine Richtung (HS > NST/R) |
VERWENDUNG | Erhebung der Wasserstraßenabgaben, Statistiken |
ERHÄLTLICH ÜBER | --- |
SPRACHEN | Französisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | ---- |
BEMERKUNGEN | Auf Stufe 4 nicht kompatibel mit NST/R-NL und NST/R-DE |
Beispiel | |
7291 | Mischdünger und sonstige bearbeitete Düngemittel |
3210 | Benzin |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
CNI/GID/FTX(2)/C108/4440 |
d) Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik / revidierte Fassung -Deutschland (NST/R DE)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Güterverzeichnis für den Verkehr auf deutschen Binnenwasserstraßen |
ABKÜRZUNG | GV-Binnenwasserstraßen; NST/R-DE |
URHEBER | Wasser- und Schifffahrtsdirektion West, Münster |
RECHTSGRUNDLAGE | Anweisung des deutschen Verkehrsministeriums |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 1.1.1986 |
ÄNDERUNG | Regelmäßig alle zwei Jahre |
STRUKTUR | 4-stelliger numerischer Code |
Stufe 1: 10 Kapitel, gekennzeichnet durch einen einstelligen numerischen Code (0 bis 9) | |
Stufe 2: 52 Gruppen, gekennzeichnet durch einen zweistelligen numerischen Code | |
Stufe 3: 176 Positionen, gekennzeichnet durch einen dreistelligen numerischen Code | |
Stufe 4: 1-stelliger Zusatz für Rechnungs- und Statistikzwecke | |
KURZBESCHREIBUNG | Dem "GV-Binnenwasserstraßen" liegen die 3-stellige NST/R-Klassifikation von Eurostat und das "Güterverzeichnis 1969" des Statistischen Bundesamts zugrunde |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | NST/R, HS-Code in eine Richtung (HS > NST/R) |
Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (GV) | |
VERWENDUNG | Erhebung der Wasserstraßenabgaben, Statistiken |
ERHÄLTLICH ÜBER | WSD West, Münster |
SPRACHEN | Deutsch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | siehe oben |
BEMERKUNGEN | Auf Stufe 4 nicht kompatibel mit NST/R-FR und NST/R-NL |
Beispiel | |
7290 | Mineralische Mehrstoffnährdünger |
3210 | Benzin |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
CNI/GID/FTX(2)/C108/4440 |
2.4.2.9 UN-Gefahrgutnummer (UNDG)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Anlage "Model Regulations" Teil 3 "Gefahrgutliste" Anhang a "Liste der richtigen technischen Namen von Sammel- und N.A.G.-Eintragungen" |
ABKÜRZUNG | UN Model Regulations; UNDG |
URHEBER | UNECE |
RECHTSGRUNDLAGE | ---- |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | seit 1956, die "Model Regulations" seit 1996 |
ÄNDERUNG | |
STRUKTUR | 4-stelliger numerischer Code |
KURZBESCHREIBUNG | Die UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter umfassen folgende Hauptbereiche:
|
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | IMDG-Code |
VERWENDUNG | Beförderung gefährlicher Güter |
ERHÄLTLICH ÜBER | http://www.unece.org/trans/danger/publi/unrec/ |
SPRACHEN | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Transport Division United Nations Economic Commission for Europe Palais des Nations 1211 Genf 10, Schweiz www.unece.org |
BEMERKUNGEN | In diesem Standard wird nur die 4-stellige UN-Nummer verwendet (ohne Klasse und Unterklasse) |
Beispiel | |
1967 | Gasproben, nicht unter Druck stehend, toxisch |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
CNI/GID/DGS/C234/7124 |
2.4.2.10 Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen |
ABKÜRZUNG | IMDG-Code |
URHEBER | Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) |
RECHTSGRUNDLAGE- | ---- |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 18. Mai 1965 |
ÄNDERUNG | 1.1.2001 (30. Änderung), etwa alle zwei Jahre |
STRUKTUR | 2-stelliger numerischer Code: 1 Stelle für die Klasse 1 Stelle für die Unterklasse |
KURZBESCHREIBUNG | Der IMDG-Code regelt den weitaus größten Teil der Beförderungen gefährlicher Güter mit Schiffen. Den Regierungen wird empfohlen, diesen Code zu übernehmen und auf der Grundlage dieser Bestimmungen in Verbindung mit dem SOLAS-Übereinkommen einzelstaatliche Vorschriften zu erlassen. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | Der Code stützt sich auf die UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter (UNDG) |
VERWENDUNG | Beförderung gefährlicher und schädlicher Güter mit Seeschiffen |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.imo.org |
SPRACHEN | Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | International Maritime Organization 4 Albert Embankment London SE1 7SR Vereinigtes Königreich |
BEMERKUNGEN | Der IMO-Code kann auch in der Binnenschifffahrt verwendet werden, da er häufig bereits bekannt ist; erforderlichenfalls sollte ein ADN/R-Code eingefügt werden, der dem IMDG-Code entspricht. |
Beispiel | |
32 | Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g (Ethanol) |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
CNI/GID/DGS/C205/8351 |
2.4.2.11 ADN/R/D
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein ( ADNR), Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Donau (ADN-D)) |
ABKÜRZUNG | ADN/R/D |
URHEBER | Zentralkommission für die Rheinschifffahrt Donaukommission
UN-Wirtschaftskommission für Europa |
RECHTSGRUNDLAGE | ---- |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | Anwendbar |
ÄNDERUNG | Regelmäßig alle zwei Jahre wie angegeben |
STRUKTUR | Für Ladungen auf Trockengüterschiffen): |
- UN-Nummer | |
- Benennung des Stoffes (gem. Tabelle A in Teil 3 der ADNR) | |
- Klasse | |
- Klassifizierungscode | |
- Verpackungsgruppe | |
- Gefahrzettel | |
Für Tankschiffladungen | |
- UN-Nummer | |
- Benennung des Stoffes (gem. Tabelle C in Teil 3 der ADNR) | |
- Klasse | |
- Verpackungsgruppe | |
KURZBESCHREIBUNG | Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen ( ADN) wird die verschiedenen regionalen Übereinkommen ablösen. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | ADN, ADR |
VERWENDUNG | Beförderung gefährlicher Güter in der Binnenschifffahrt |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.ccrzkr.org
www.danubecomintern.org http://www.unece.org/trans/danger/publi/adn/adn_treaty.html |
SPRACHEN | Niederländisch, Französisch, Deutsch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 2 Place de la Republique, 67082 Strasbourg Cedex, Frankreich UN Economic Commission for Europe, Palais des Nations, CH-1211 Genf 10, Schweiz |
BEMERKUNGEN | Das ADN-Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen gilt für den Rhein ( ADNR) und für die Donau (ADND). Die Fassung des ADR/RID/ADN aus dem Jahr 2007 wurde an die 14. geänderte Fassung der UN "Model Regulations" angeglichen und trat am 1. Januar 2007 in Kraft. |
Beispiel | |
Für Trockengüterschiffe: | für Tankschiffe: |
1203; Benzin; 3; F1; III; 3 | 1203; Benzin; 3; ; III; |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
CNI/GID/DGS/C205/8078 |
2.4.2.12 UN-Ländercode
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Internationale Norm für die Kodierung von geografischen Einheiten |
ABKÜRZUNG | ISO 3166-1 |
URHEBER | Internationale Organisation für Normung (ISO) |
RECHTSGRUNDLAGE | UN-Empfehlung 3 (Codes für die Abkürzung von Ländernamen) |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 1974 |
ÄNDERUNG | gemäß ISO 3166-1 |
STRUKTUR | zweistelliger Buchstabencode (grundsätzlich zu benutzen) |
dreistelliger numerischer Code (alternativ) | |
KURZBESCHREIBUNG | Die ISO-Norm enthält für jedes aufgeführte Land einen eindeutigen Code aus zwei Buchstaben sowie alternativ dazu einen dreistelligen numerischen Code für Anwendungen, bei denen keine Buchstaben verwendet werden können. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | UN / LOCODE |
VERWENDUNG | Dieser Code bildet ein Element im kombinierten Ortscode dieser Norm |
ERHÄLTLICH ÜBER | UNECE www.unece.org/locode |
SPRACHEN | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | http://www.unece.org/cefact |
BEMERKUNGEN | Zur Kombination des Alpha-Ländercodes mit dem Ortscode: siehe Kapitel 2.7 |
Beispiel | |
BE | Belgien |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
ERINOT-Nachricht: TDT/C222/8453 ERIRSP-Nachricht: NAD(1)/3207 |
2.4.2.13 UN-Ortscode - UNLOCODE
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
UN-Code für Ortbezeichnungen in Handel und Verkehr |
ABKÜRZUNG | UNLOCODE |
URHEBER | UNECE/CEFACT |
RECHTSGRUNDLAGE | UN/ECE-Empfehlung Nr. 16 |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 1980 |
ÄNDERUNG | 2006-2 |
STRUKTUR | ISO-3166-1-Ländercode (zwei Buchstaben) gefolgt von einem Leerzeichen und einem 3-stelligen Buchstabencode für Ortsnamen (5 Stellen) |
Ortsname (a...29) | |
Unterteilung ISO 3166-2, optional (a..3) | |
Funktion, obligatorisch (an..5) | |
Hinweise, optional (an..45) | |
Geografische Koordinaten (000N 0000 W, 000 S 00000 E) | |
KURZBESCHREIBUNG | Die Vereinten Nationen empfehlen einen fünfstelligen Buchstabencode als Abkürzung der Namen von Orten, die für den internationalen Handel von Bedeutung sind, beispielsweise Häfen, Flughäfen, Frachtterminals und anderen Orten, an denen die zolltechnische Abfertigung von Gütern erfolgen kann, und deren Namen im Datenaustausch zwischen Parteien, die am internationalen Handel beteiligt sind, eindeutig angegeben werden müssen. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | UN-Ländercode |
VERWENDUNG | Dieser Code ist ein Element im kombinierten Ortscode dieses Standards. |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.unece.org/locode |
SPRACHEN | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | UNECE |
BEMERKUNGEN | Zur Kombination der Elemente im Ortscode: siehe Kapitel 2.7 |
Beispiel | |
BEBRU | Belgien Brüssel |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
TDT/LOC (1..9)/C517/3225 CNI/LOC(1..2)/C517/3225 |
Siehe: | Dieses Dokument sowie die Leitlinien "Definition des überarbeiteten Orts- und Terminal Codes" des Ministeriums für Verkehr und öffentliche Arbeiten (NL) Informationsdienst für Verkehr und Transport Mai 2002 |
2.4.2.14 Code für Wasserstraßenabschnitte
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Code für Wasserstraßenabschnitte |
ABKÜRZUNG | |
URHEBER | Nationale Wasserstraßenverwaltungen |
RECHTSGRUNDLAGE | ---- |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | ----- |
ÄNDERUNG | ----- |
STRUKTUR | 5-stelliger numerischer Code |
KURZBESCHREIBUNG | Das Wasserstraßennetz ist in Abschnitte unterteilt. Dies können ganze Flüsse oder Kanäle von mehreren Hundert Kilometer Länge oder auch ganz kleine Abschnitte sein. Die Position eines Ortes innerhalb eines Abschnitts kann durch Hektometer oder durch den Namen (Code) eines Terminals oder Durchfahrtpunkts angegeben werden. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | UNLOCODE |
VERWENDUNG | Nummerierung der Wasserstraßen in einem nationalen Netz. Dieser Code bildet ein Element im kombinierten Ortscode dieses Standards. |
ERHÄLTLICH ÜBER | ----- |
SPRACHEN | ---- |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Nationale Wasserstraßenverwaltungen. Koordinierung durch die ERI-Sachverständigengruppe. |
BEMERKUNGEN | Zur Kombination der Elemente im Ortscode: siehe Kapitel 2.7 |
Beispiel | |
03937 | Rhein, Rüdesheimer Fahrwasser |
02552 | Oude Maas bei Dordrecht |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
TDT/LOC/C517/3225 CNI/LOC/C517/3225 |
Siehe: | Dieses Dokument sowie die Leitlinien "Definition des überarbeiteten Orts- und Terminal Codes" |
Hinweis 1: | Gibt es keinen Wasserstraßencode, sollte das Feld mit Nullen aufgefüllt werden |
Hinweis 2: | Zur Kombination der Elemente im Ortscode: siehe Kapitel 2.7 |
2.4.2.15 Terminal Code
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Terminal Code |
ABKÜRZUNG | ---- |
URHEBER | Nationale Wasserstraßenverwaltungen |
RECHTSGRUNDLAGE | ---- |
AKTUELLER STATUS | Version 2, April 2000 |
IMPLEMENTIERUNG | |
ÄNDERUNG | Regelmäßig |
STRUKTUR | Terminaltyp (1-stellig numerisch) Nummer des Terminals (5-stellig alphanumerisch) |
KURZBESCHREIBUNG | Weitere Spezifikation der Lage eines Terminals innerhalb des Hafens in einem Land |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | UNLOCODE |
VERWENDUNG | Dieser Code bildet ein Element im kombinierten Ortscode dieses Standards. Zur Kombination der Elemente im Ortscode und zu Regeln für die Pflege der entsprechenden Codesätze: siehe Kapitel 2.7 |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.risexpertgroups.org |
SPRACHEN | ---- |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Nationale Wasserstraßenverwaltungen. Koordinierung durch die ERI-Sachverständigengruppe. |
BEMERKUNGEN | Es ist äußerst wichtig, dass die Codes so gepflegt werden, dass eine größtmögliche Stabilität und Einheitlichkeit gewährleistet sind, damit abgesehen von Hinzufügungen und Streichungen keine Änderungen erforderlich sind.
Zur Kombination der Elemente im Ortscode: siehe Kapitel 2.7 |
Beispiel | |
LEUVE | Leuvehaven in Rotterdam, NL |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
TDT/LOC/C517/3225 CNI/LOC/C517/3225 |
Siehe: | Dieses Dokument und Leitlinien "Definition des überarbeiteten Orts- und Terminal Codes" |
Hinweis 1: | Gibt es keinen Terminal Code, sollte das Feld mit Nullen aufgefüllt werden |
Hinweis 2: | Jedes Land ist für seine eigenen Daten verantwortlich. Koordinierung und zentrale Verbreitung durch Rijkswaterstaat (Niederlande) |
Hinweis 3: | Zur Zeit unterhält Bureau Telematica einen Terminal Code für Rijkswaterstaat |
2.4.2.16 Code für Containergrößen und Containertypen
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Frachtcontainer - Codierung, Identifizierung und Kennzeichnung |
ABKÜRZUNG | ---- |
URHEBER | Internationale Organisation für Normung (ISO) |
RECHTSGRUNDLAGE | ISO 6346, Kapitel 4 und Anhänge D und E |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | ---- |
ÄNDERUNG | 3. Ausgabe, 1.12.1995 |
STRUKTUR | Containergröße: zwei alphanumerische Zeichen (das erste für die Länge, das zweite für Höhe und Breite) |
Containertyp: zwei alphanumerische Zeichen | |
KURZBESCHREIBUNG | Für jede Art von Container festgelegte Größen- und typencodes |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | ISO 6346 Kodierung, Identifizierung und Kennzeichnung |
VERWENDUNG | Sofern bekannt und im geschäftlichen Datenaustausch angegeben |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.iso.ch/iso/en |
SPRACHEN | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | http://www.biccode.org/ |
BEMERKUNGEN | Die Größen- und typencodes werden sichtbar an den Containern angebracht und sind in den elektronischen Meldungen zu verwenden, wenn sie durch den Austausch anderer Informationen, zum Beispiel bei der Buchung, bekannt werden. Größen- und typencodes sind als Einheit zu verwenden, d. h. die Information darf nicht in ihre einzelnen Elemente aufgeteilt werden (ISO 6346:1995) |
Größenbeispiel | |
42 | Länge: 40 ft.(ca. 12,20 m); Höhe: 8 ft. 6 in. (ca. 2,62 m); Breite: 8 ft. (ca. 2,44 m) |
Typenbeispiel | |
GP | Standardcontainer |
BU | Schüttgut-Container |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
gegebenenfalls EQD-Segment |
2.4.2.17 Code zur Identifizierung von Containern
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Frachtcontainer - Codierung, Identifizierung und Kennzeichnung |
ABKÜRZUNG | ISO-Codes für Containergrößen und Containertypen |
URHEBER | Internationale Organisation für Normung (ISO) |
RECHTSGRUNDLAGE | ISO 6346, Kapitel 3, Anhang A |
AKTUELLER STATUS | Wird weltweit für Frachtcontainer verwendet |
IMPLEMENTIERUNG | 1995 |
ÄNDERUNG | - |
STRUKTUR | Eigentümercode: drei Buchstaben |
Identifizierungscode für die Ausrüstung: ein Buchstabe | |
Seriennummer: sechs Ziffern | |
Prüfziffer: eine Ziffer | |
KURZBESCHREIBUNG | Das Identifizierungssystem dient allgemeinen Anwendungszwecken, beispielsweise für die Dokumentation, Kontrolle und Kommunikation (einschließlich automatischer Datenverarbeitung), sowie der Kennzeichnung der Container selbst. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | ISO 668, ISO 1496, ISO 8323 |
VERWENDUNG | ---- |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.iso.ch/iso/en http://www.biccode.org/ |
SPRACHEN | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | Bureau International des Conteneurs (BIC), 167 rue de Courcelles, 75017 Paris, Frankreich, http://www.biccode.org |
BEMERKUNGEN | ---- |
Beispiel | |
KNLU | 4713308 NEDLLOYD Seefrachtcontainer mit Seriennummer 471330, (8 ist die Prüfziffer) |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
CNI/GID/DGS/SGP/C237/8260 |
2.4.2.18 Arten von Verpackungen
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Codes für Verpackungen und Verpackungsmaterial |
ABKÜRZUNG | UNECE-Empfehlung Nr. 21 |
URHEBER | UN CEFACT |
RECHTSGRUNDLAGE- | |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | August 1994 (ECE/TRADE/195) |
ÄNDERUNG | Trade/CEFACT/2002/24 |
STRUKTUR | 2-stelliger alphanumerischer Codewert Bezeichnung des Codewerts 2-stellige numerische Codewertbeschreibung |
KURZBESCHREIBUNG | Ein numerisches Codesystem zur Beschreibung der Aufmachung der zu befördernden Waren, durch das Identifizierung, Erfassung, Umschlag und Festlegung der Umschlagsgebühren erleichtert werden. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | -- |
VERWENDUNG- | |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.unece.org/cefact |
SPRACHEN | Englisch, Französisch, Deutsch |
ZUSTÄNDIGE STELLE- | |
BEMERKUNGEN | Der numerische Codewert wird in diesem Standard nicht verwendet |
Beispiel | |
BG | Beutel |
BX | Kasten |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
CNI/GID/C213/7065 |
2.4.2.19 Anweisungen für den Güterumschlag
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG | Code zur Beschreibung von Anweisungen für den Güterumschlag |
ABKÜRZUNG | UN/EDIFACT Datenelement 4079 |
URHEBER | UN CEFACT |
RECHTSGRUNDLAGE | ---- |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 25. Juli 2005 |
ÄNDERUNG | Trade/CEFACT/2005/ |
STRUKTUR | Repr: an..3 Name des Codewerts Codewertbeschreibung aus 3 Buchstaben |
KURZBESCHREIBUNG | Ein alphabetisches Codesystem zur Beschreibung von Umschlaganweisungen für die in einem Hafen durchzuführenden Aufgaben, zur Erleichterung der Lösch- und Ladevorgänge für das Schiff und der Festlegung der entsprechenden Umschlagstarife. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN |
---- |
VERWENDUNG | UN/Edifact-Nachrichten |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.unece.org/cefact |
SPRACHEN | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | ---- |
BEMERKUNGEN | Der numerische Codewert wird in diesem Standard nicht verwendet |
Beispiel | |
LOA | Laden |
DIS | Löschen |
RES | Umstauen |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
LOC/HAN/C524/4079 |
2.4.2.20 Zweck des Anlaufs
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Code zur Beschreibung des Anlaufzwecks |
ABKÜRZUNG | POC C525 |
URHEBER | UN CEFACT |
RECHTSGRUNDLAGE- | ---- |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 25. Juli 2005 |
ÄNDERUNG | Trade/CEFACT/2005 |
STRUKTUR | Repr an..3 2-stelliger numerischer Codewert Name des Codewerts |
KURZBESCHREIBUNG | Ein numerisches Codesystem zur Beschreibung des Zwecks, aus dem das Schiff den Hafen anläuft, durch das Identifizierung und Erfassung erleichtert werden. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | HAN |
VERWENDUNG | Edifact-Nachrichten |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.unece.org/cefact |
SPRACHEN | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE | ---- |
BEMERKUNGEN | In diesem Standard wird der numerische Codewert verwendet |
Beispiel | |
1 | Güterumschlag |
23 | Entladen von Abfall |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
TSR/POC/C525/8025 |
2.4.2.21 Art der Ladung
VOLLSTÄNDIGE BEZEICHNUNG |
Klassifizierungscode für die Ladungsart |
ABKÜRZUNG | UN/EDIFACT 7085 Ladungsart |
URHEBER | UN CEFACT |
RECHTSGRUNDLAGE | ---- |
AKTUELLER STATUS | Anwendbar |
IMPLEMENTIERUNG | 25. Juli 2005 |
ÄNDERUNG | Trade/CEFACT/2005 |
STRUKTUR | AN..3 2-stelliger numerischer Codewert Name des Codewerts 2-stellige numerische Codewertbeschreibung |
KURZBESCHREIBUNG | Ein numerisches Codesystem zur genauen Klassifizierung der Art der beförderten Ladung, durch das Identifizierung, Erfassung, Umschlag und Festlegung der Tarife erleichtert werden. |
VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN | HAN |
VERWENDUNG | Edifact-Nachrichten |
ERHÄLTLICH ÜBER | www.unece.org/cefact |
SPRACHEN | Englisch |
ZUSTÄNDIGE STELLE- | ---- |
BEMERKUNGEN | Der numerische Codewert wird in diesen technischen Spezifikationen verwendet |
Beispiel | |
5 | sonstige, nicht in Containern |
30 | Massengut |
Verwendung im Implementierungshandbuch |
TSR/LOC/HAN/C703/7085 |
2.5 Einheitliche Europäische Schiffsnummer
2.6 Definition der ERI-Fahrzeugtypen
USE V/C |
M | Code Subdiv | Bezeichnung Beschreibung | |
Nr. | 8 | 00 | 0 | Fahrzeug, Typ unbekannt |
Fahrzeug von unbekanntem Typ | ||||
V | 8 | 01 | 0 | Gütermotorschiff (GMS) |
Motorschiff für die Beförderung von Stückgut | ||||
V | 8 | 02 | 0 | Tankmotorschiff (TMS) |
Motorschiff für die Beförderung von Fracht in Tanks | ||||
V | 8 | 02 | 1 | Tankmotorschiff, Flüssigfracht, Typ N |
Motorschiff für die Beförderung von Flüssigfracht | ||||
V | 8 | 02 | 2 | Tankmotorschiff, Flüssigfracht, Typ C |
Motorschiff für die Beförderung spezieller Chemikalien | ||||
V | 8 | 02 | 3 | Tankmotorschiff, Trockenfracht |
Motorschiff für Trockenfracht, die wie Flüssigfracht befördert wird (z.B. Zement) | ||||
V | 8 | 03 | 0 | Containerschiff |
Schiff für die Beförderung von Containern. | ||||
V | 8 | 04 | 0 | Gas-Tankschiff |
Schiff mit Tanks für die Beförderung von Gas. | ||||
C | 8 | 05 | 0 | GMS als Schlepper |
Motorschiff zur Beförderung von Fracht, geeignet zum Schleppen. | ||||
C | 8 | 06 | 0 | TMS als Schlepper |
Motorschiff zur Beförderung von Flüssigfracht, geeignet zum Schleppen. | ||||
C | 8 | 07 | 0 | Breiter Verband, GMS |
Motorschiff für die Beförderung von Stückgut, das mindestens ein Fahrzeug seitlich gekoppelt mitführt. | ||||
C | 8 | 08 | 0 | Gekoppelte Fahrzeuge, mind. 1 TMS |
Motorschiff für die Beförderung von Stückgut, das mindestens ein Fahrzeug für die Beförderung von Flüssigfracht seitlich gekuppelt mitführt. | ||||
C | 8 | 09 | 0 | Schubverband, GMS |
Motorschiff für die Beförderung von Stückgut, das mindestens ein weiteres Fahrzeug für die Beförderung von Stückgut schiebt. | ||||
C | 8 | 10 | 0 | Schubverband, mind. 1 TMS |
Motorschiff für die Beförderung von Stückgut, das mindestens ein Fahrzeug für die Beförderung von Flüssigfracht schiebt. | ||||
No | 8 | 11 | 0 | Schlepp-Güterschiff |
Schiff zum Schieben oder Ziehen eines anderen Schiffs, das auch Stückgut befördern kann. | ||||
No | 8 | 12 | 0 | Schlepp-Tankschiff |
Schiff zum Schieben oder Ziehen eines anderen Schiffs, das auch Flüssigfracht befördern kann. | ||||
C | 8 | 13 | 0 | Gekoppelte Schlepp-Güterschiffe |
Schiff zum Schieben oder Ziehen eines anderen Schiffs, das auch Stückgut befördern kann und an mindestens ein weiteres Fahrzeug gekoppelt ist. | ||||
C | 8 | 14 | 0 | Gekoppeltes Schlepp-Schiff, min. 1 Schl. TS |
Schiff zum Schieben oder Ziehen eines anderen Schiffs, das auch Stückgut oder Flüssigfracht befördern kann und an mindestens ein weiteres Fahrzeug gekoppelt ist. | ||||
V | 8 | 15 | 0 | Güterkahn / Leichter |
Leichter für die Beförderung von Stückgut. | ||||
V | 8 | 16 | 0 | Tankleichter |
Tankkahn / Tankleichter | ||||
V | 8 | 16 | 1 | Tankkahn / Tankleichter (TSL), Flüssigfracht, Typ N |
Leichter für die Beförderung von Flüssigfracht. | ||||
V | 8 | 16 | 2 | Tankkahn / Tankleichter, Flüssigfracht, Typ C |
Leichter für die Beförderung spezieller Chemikalien | ||||
V | 8 | 16 | 3 | Tankkahn / Tankleichter, Trockenfracht |
Leichter für Trockenfracht, die wie Flüssigfracht befördert wird (z.B. Zement) | ||||
V | 8 | 17 | 0 | Güterkahn / Leichter mit Containern |
Leichter für die Beförderung von Containern. | ||||
V | 8 | 18 | 0 | Tankkahn / Tankleichter für Gas (GTSL) |
Leichter für die Beförderung von Gas. | ||||
C | 8 | 21 | 0 | Schubschiff mit 1 Güterschubleichter |
Schiff zum Schieben/Schleppen, dass das Manövrieren eines Güterschubleichters unterstützt. | ||||
C | 8 | 22 | 0 | Schubschiff mit 2 Güterschubleichtern |
Verband zum Schieben/Schleppen, der das Manövrieren von zwei Güterschubleichtern unterstützt. | ||||
C | 8 | 23 | 0 | Schubschiff mit 3 Güterschubleichtern |
Verband zum Schieben/Schleppen, der das Manövrieren von drei Güterschubleichtern unterstützt. |
USE V/C |
M | Code Subdiv | Bezeichnung Beschreibung | |
C | 8 | 24 | 0 | Schubschiff mit 4 Güterschubleichtern |
Verband zum Schieben/Schleppen, der das Manövrieren von vier Güterschubleichtern unterstützt. | ||||
C | 8 | 25 | 0 | Schubschiff mit 5 Güterschubleichtern |
Verband zum Schieben/Schleppen, der das Manövrieren von fünf Güterschubleichtern unterstützt. | ||||
C | 8 | 26 | 0 | Schubschiff mit 6 Güterschubleichtern |
Verband zum Schieben/Schleppen, der das Manövrieren von sechs Güterschubleichtern unterstützt. | ||||
C | 8 | 27 | 0 | Schubschiff mit 7 Güterschubleichtern |
Verband zum Schieben/Schleppen, der das Manövrieren von sieben Güterschubleichtern unterstützt. | ||||
C | 8 | 28 | 0 | Schubschiff mit 8 Güterschubleichtern |
Verband zum Schieben/Schleppen, der das Manövrieren von acht Güterschubleichtern unterstützt. | ||||
C | 8 | 29 | 0 | Schubschiff mit mehr als 8 Güterschubleichtern |
Verband zum Schieben/Schleppen, der das Manövrieren von neun oder mehr Güterschubleichtern unterstützt. | ||||
C | 8 | 31 | 0 | Schubschiff mit 1 TSL |
Verband zum Schieben/Schleppen, der einen TSL bewegt. | ||||
C | 8 | 32 | 0 | Schubschiff mit 2 SL - 1 TSL |
Verband zum Schieben/Schleppen, der zwei SL, davon mindestens 1 TSL, bewegt. | ||||
C | 8 | 33 | 0 | Schubschiff mit 3 SL - min. 1 TSL |
Verband zum Schieben/Schleppen, die drei SL, davon mindestens 1 TSL, bewegt. | ||||
C | 8 | 34 | 0 | Schubschiff mit 4 SL - min. 1 TSL |
Verband zum Schieben/Schleppen, der vier SL, davon mindestens 1 TSL, bewegt. | ||||
C | 8 | 35 | 0 | Schubschiff mit 5 SL - min. 1 TSL |
Verband zum Schieben/Schleppen, der fünf SL, davon mindestens 1 TSL, bewegt. | ||||
C | 8 | 36 | 0 | Schubschiff mit 6 SL - min. 1 TSL |
Verband zum Schieben/Schleppen, der sechs SL, davon mindestens 1 TSL, bewegt. | ||||
C | 8 | 37 | 0 | Schubschiff mit 7 SL - min. 1 TSL |
Verband zum Schieben/Schleppen, der sieben SL, davon mindestens 1 TSL, bewegt. | ||||
C | 8 | 38 | 0 | Schubschiff mit 8 SL - min. 1 TSL |
Verband zum Schieben/Schleppen, der acht SL, davon mindestens 1 TSL, bewegt. | ||||
C | 8 | 39 | 0 | Schubschiff mit > 8 SL - min. 1 TSL |
Verband zum Schieben/Schleppen, der mehr als acht SL, davon mindestens 1 TSL, bewegt. | ||||
V | 8 | 40 | 0 | Schlepper, allein fahrend |
Schiff zum Schieben eines einzigen Schleppkahns. | ||||
No | 8 | 41 | 0 | Schlepper, mit einem oder mehreren Schleppkähnen |
Schiff zum Schieben eines anderen Schiffs mit einem oder mehreren Schleppkähnen. | ||||
C | 8 | 42 | 0 | Schlepper assistierend |
Schiff zum Schieben eines anderen Schiffs, das einem Schiff oder einem Verband assistiert. | ||||
V | 8 | 43 | 0 | Schubschiff |
Zum Schieben ausgelegtes Schiff. | ||||
V | 8 | 44 | 0 | Fahrgastschiff |
Schiff für die Beförderung von Fahrgästen. | ||||
V | 8 | 44 | 1 | Fährschiff |
Schiff für die Beförderung von Fahrgästen und/oder Fahrzeugen im Linienverkehr auf Kurzstrecken. | ||||
V | 8 | 44 | 2 | Rotkreuzschiff Schiff für die Beförderung kranker oder behinderter Menschen. |
V | 8 | 44 | 3 | Kreuzfahrtschiff |
Schiff für die Beförderung von Fahrgästen, die an Bord untergebracht sind. | ||||
V | 8 | 44 | 4 | Personen-Ausflugsschiff |
Schiff für die Beförderung von Fahrgästen, die jedoch nicht (z.B. in Kabinen) an Bord untergebracht sind. | ||||
V | 8 | 45 | 0 | Dienstfahrzeug |
Schiff, das speziellen Zwecken dient. | ||||
V | 8 | 46 | 0 | Arbeitsfahrzeug |
Schiff, das für spezielle Arbeiten ausgelegt ist. | ||||
C | 8 | 47 | 0 | Geschlepptes Objekt |
Nicht weiter definiertes geschlepptes Objekt. | ||||
V | 8 | 48 | 0 | Fischereifahrzeug |
Für die Fischerei ausgelegtes Schiff. | ||||
V | 8 | 49 | 0 | Bunkerboot |
Schiff für die Brennstoffversorgung. | ||||
V | 8 | 50 | 0 | Tankleichter, Chemikalien |
Schiff für die Beförderung flüssiger Chemikalien oder Chemikalien als Massengut. | ||||
C | 8 | 51 | 0 | Objekt, nicht näher bezeichnet. |
Schwimmendes Objekt, das nicht näher bezeichnet ist. | ||||
Zusätzliche Codes für den Seeverkehr | ||||
V | 1 | 50 | 0 | Frachtschiff (See) |
Schiff für die Beförderung von Stückgut | ||||
V | 1 | 51 | 0 | Containerschiff (See) |
Schiff für die Beförderung von Containern | ||||
V | 1 | 52 | 0 | Massengutschiff (See) |
Schiff für die Beförderung von Massengut | ||||
V | 1 | 53 | 0 | Tankschiff |
Schiff, das ausschließlich für die Beförderung von Fracht in Tanks vorgesehen ist. | ||||
V | 1 | 54 | 0 | Gas-Tankschiff (See) |
Tankschiff für die Beförderung von Flüssiggas. | ||||
V | 1 | 85 | 0 | Sportboot > 20 m (See) |
Sportboot mit einer Länge von mehr als 20 m. | ||||
V | 1 | 90 | 0 | Schnelles Schiff |
Schnelles Schiff für alle Einsatzbereiche | ||||
V | 1 | 91 | 0 | Tragflügelboot |
Schiff mit flügelartiger Struktur, dessen Bootskörper bei hoher Geschwindigkeit über der Wasseroberfläche schwebt | ||||
V | 1 | 92 | 0 | Katamaran, schnell |
Schnelles Schiff mit zwei parallelen Rümpfen | ||||
Quelle: UNECE |
2.7 Ortscodes
2.7.1 Datenelemente
Der Ortscode besteht aus folgenden getrennten Elementen:
Element Nr. | Beschreibung |
1 | UN-Ländercode (2 Zeichen) |
2 | UN-Ortscode (3 Zeichen) |
3 | Wasserstraßenabschnitts-Code (5 Zeichen) |
4 | Terminal Code (einschl. Ufer) oder Durchfahrtpunktcode (5 Zeichen) |
5 | Wasserstraßen-Hektometer (5 Zeichen), in der Datenbank als Attribut zum Wasserstraßenabschnitts-Code behandelt |
Die Ortsbezeichnung muss eindeutig angegeben werden. Dies kann auf verschiedene Art und Weise geschehen, abhängig vom Meldezweck und der örtlichen Situation.
Der UNLOCODE setzt immer aus dem Ländercode und dem Ortscode zusammen und ist in dieser einmaligen Kombination eindeutig.
2.7.2 Beispiel
Zweck |
|
Code |
|||||||||||
Nr. Volltext | 1 UN- Ländercode |
2 UN- Ortscode |
3 Nummer des Wasser- straßenab- schnitts |
4 Terminal Code |
5
Wasser- |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||
Transportanmeldung, Abgabenerklärung | |||||||||||||
Abfahrtsort/Bestimmungsort | |||||||||||||
1 Deutschland; Mainz; Rhein; Frankenbach | x | x | x | X | DE | MAI | 03 901 | 00FRB | 00 000 | ||||
2 Niederlande; Rotterdam; Abschnitt 2552 (Oude Maas); Leuvehaven |
x | x | x | X | NL | RTM | 02 552 | LEUVE | 00 000 | ||||
3 Niederlande; Abschnitt 2552 (Oude Maas); km 2,2 |
x | x | x | NL | XXX | 05552 | 00000 | 00022 | |||||
4 Deutschland; Rhein; km 502,3 | x | x | x | DE | XXX | 03900 | 00000 | 05023 | |||||
Verkehrsmeldung | |||||||||||||
Durchfahrtpunkt | |||||||||||||
5 Deutschland; Rhein; km 502,3 | x | x | x | DE | XXX | 03900 | 00000 | 05023 | |||||
6 Deutschland; Oberwesel; Rhein; Revierzentrale |
x | x | x | X | DE | OWE | 03901 | TRACE | 00000 | ||||
7 Deutschland; Trier; Mosel; Schleuse | x | X | x | X | De | TRI | 03201 | LOCK | 00000 |
Abkürzungen
Abkürzungen | Bezeichnung |
ADN | Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (Richtlinie 94/55/EG des Rates) |
ADNR | Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein |
AIS | Automatic Identification System (Automatisches Schiffs-Identifizierungssystem) |
BERMAN | Berth Management - Liegeplatzmanagement (EDI-Meldung) |
ZKR | Zentralkommission für die Rheinschifffahrt |
KN | Kombinierte Nomenklatur (für Waren) des Harmonisierten Systems |
DWT | Tragfähigkeit (Dead Weight) |
EAN | European Article Numbering Association |
ECDIS | Electronic Chart Display and Information System (System zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen) |
EDI | Electronic Data Interchange (elektronischer Datenaustausch) |
ENI | Einheitliche europäische Schiffsnummer (Unique European Vessel Identification Number, European Navigation Identification) |
ERI | Electronic Reporting International (internationales elektronisches Meldewesen) |
ERINOT | ERI Notification (Message) - (ERI-Anmeldung) |
ERIRSP | ERI Response (Message) - (ERI-Antwort) |
ERN | Electronic Reporting Number (Nummer des elektronischen Meldewesens) |
ETA | Estimated Time of Arrival (geschätzte Ankunftszeit) |
ETD | Estimated Time of Departure (geschätzte Abfahrtszeit) |
FAL | IMO Facilitation Convention (IMO-Übereinkommen zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs) |
GPS | Global Positioning System (globales System zur Positionsbestimmung) |
HS-Code | Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren der Weltzollorganisation (WZO) |
HTML | Hyper Text Markup Language (Hypertext-Auszeichnungssprache) |
IFTDGN | IFTDGN International Forwarding and Transport Dangerous Goods Notification (Message) (Internationale Versand- und Transportnachricht für gefährliche Güter) |
IMDG | International Maritime Dangerous Goods Code (Number) - (IMO-Gefahrgutnummer) |
IMO | International Maritime Organization (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) |
IMO-FAL | IMO-Übereinkommen zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (FAL) vom 9. April 1965, in der jeweils geltenden Fassung |
ISO | International Standardisation Organisation (Internationale Organisation für Normung) |
ISPS | International Ship and Port facility Security (Code) (Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen) |
LOCODE | UNECE Location code for ports and freight stations (von der UNECE entwickelter Code für die Ortsbestimmung von Häfen und Frachtanlagen) |
NST 2000 | Standard Goods Classification for Transport Statistics (Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik, findet ab 2007 Anwendung) |
NST/R | Standard Goods Classification for Transport Statistics/revised - (Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik/revidierte Fassung) |
OFS | Official Ship Number (Amtliche Schiffsnummer (der ZKR)) |
PAXLST | Passenger List (Message) - (Fahrgastliste (Meldung)) |
PROTECT | International Organisation of North European Ports Dealing with Dangerous Goods message implementation (Internationale Organisation nordeuropäischer Häfen, die mit gefährlichen Gütern umgehen) |
PCS | Port Community System (IT-System zur Vernetzung der Hafennutzer) |
RIS | River Information Services (Binnenschifffahrtsinformationsdienste) |
SCAC | Standard Carrier Alpha Code (US-Buchstabencode für Spediteure) |
SOLAS | Internationales Übereinkommen der IMO zum Schutz des menschlichen Lebens auf See |
UN/CEFACT | UN Centre for Trade Facilitation and Electronic Business (Zentrum der Vereinten Nationen für Handelserleichterungen und elektronische Geschäftsprozesse) |
UN/ECE | United Nations Economic Commission for Europe (UN-Wirtschaftskommission für Europa) |
UN/EDIFACT | Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport (Regeln für den elektronischen Datenaustausch für Verwaltung, Handel und Verkehr) |
UNLOCODE | United Nations Location Code (Ortscode der Vereinten Nationen) |
UNDG | United Nations Dangerous Goods (Number) (UN-Gefahrgutnummer) |
UNTDID | United Nations Trade Data Interchange Directory (Handbuch der Vereinten Nationen für den Datenaustausch) |
URL | Uniform Resource Locator (Internetadresse) |
VTM | Vessel Traffic Management (Schiffsverkehrsmanagement) |
VTS | Vessel Traffic Services (Schiffsverkehrsdienste) |
WCO | Weltzollorganisation (WZO) |
XML | Extended Markup Language (erweiterte Auszeichnungssprache) |
_______________
1) PROTECT: Eine Organisation verschiedener europäischer Seehäfen, die gemeinsame Implementierungsleitlinien für Standard-Nachrichtenentwickelt hat. Diese Leitlinien sind die Grundlage für die Implementierungshandbücher in den technischen Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt.
2) UN/EDIFACT Glossary, Hrsg. UNECE (www.unece.org/trade/untdid/texts/d300_d.htm); Transport & Logistics Glossary, FuE-Projekte der Europäischen Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung - INDRIS (RP4), COMPRIS (RP5), MARNIS (RP6).
3) Quelle: Richtlinie 2002/59/EG .
4) Quelle: Richtlinie 2002/59/EG .
5) Quelle: UNECE Empfehlung Nr. 33.
6) Änderungen der Codes werden alle zwei Jahre durch die UN vereinbart und veröffentlicht.
7) Änderungen der Codes werden alle zwei Jahre durch die IMO veröffentlicht.
8) Änderungen der Codes werden alle zwei Jahre durch die jeweiligen zuständigen Organisationen vereinbart und veröffentlicht.
9) Änderungen des kompletten Codesatzes werden alle vier Jahre von der WZO veröffentlicht, Teildatensätze werden auf Änderungsanträge der ERI-Sachverständigengruppe hin angepasst.
10) Die Implementierung neuer oder geänderter Codes wird von der ERI-Sachverständigengruppe koordiniert.
Meldung von (gefährlichen) Gütern (IFTDGN) - ERINOT | Anlage 1 |
1. ERI-Anmeldenachricht
Die ERI-Anmeldenachricht (ERI Notification Message, ERINOT) ist eine Sonderanwendung der auf UN/EDIFACT basierenden "Internationalen Versand- und Transportnachricht für gefährliche Güter" (International Forwarding and Transport Dangerous Goods Notification, IFTDGN), die innerhalb der PROTECT-Organisation entwickelt wurde. Die ERINOT-Nachricht basiert auf dem EDIFACT Directory 98.B und der Protect Version 1.0.
Die Segmenttabelle der ERINOT-Nachricht ist in Kapitel 1.1 dargestellt. Das Segmentdiagramm der ERINOT-Nachricht ist in Kapitel 1.2 dargestellt.
Damit die Nachricht auch unter besonderen Umständen, wie z.B. im Schiffsverband, genutzt werden kann, wurden in der Segmentgruppe TDT einige besondere Vorgabewerte (Qualifier) für die Segmente RFF eingeführt.
1.1 Segmenttabelle
1.2 Segmentdiagramm (ERI-Anmeldenachricht)
BGM - Anfang der Nachricht (Beginning of message); CNI - Versandangaben (Consignment information); COM - Kommunikationskontakt (Communication contact); CTa - Kontaktangaben (Contact information); DGS - Gefährliche Güter (Dangerous goods); DTM - Datum/Uhrzeit/Zeitraum (Date/time/period); EQD - Einzelangaben zur Ausrüstung (Equipment details); FTX - Freitext (Free text); GID - Einzelangaben zu den Gütern (Goods items details); HAN - Umschlagsanweisungen (Handling instructions); LOC - Ortsangabe (Place/location identification); MEa - Abmessungen (Measurements); NAD - Name und Anschrift (Name and address); PCI - Verpackungskennzeichnung (Package identification); RFF - Referenz (Reference); SGP - Platzierung der Einzelgüter (Split goods placement); TDT Einzelangaben zum Transport (Details of transport); UNH - Nachrichtenkopf (Message header); UNT - Ende der Nachricht (Message trailer); SG - Segmentgruppe (Segment group); M - Obligatorisch (Mandatory); C - Bedingt (Conditional); Grundlagen: UNTD98.B, PROTECT 1.0
1.3 Struktur der ERINOT-Nachricht
Tabelle 1 enthält die Struktur der Segmente und die Datenfelder der ERI-Anmeldenachricht.
Tabelle 1: ERI-Anmeldenachricht ERINOT | ||||||
Segment gruppe |
Segment Zusammengesetztes Datenelement (C) Datenelement TAG |
Stufe | Obligatorisch (M) Bedingt (C) |
Format | Name | Beschreibung Vorgabewerte in Anführungszeichen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
UNB | 0 | M | INTERCHANGE headER | |||
S001 | M | SYNTAX IDENTIFIER | ||||
0001 | M | a4 | Syntax identifier | "UNOA" Verwaltungsstelle (Controlling agency) Stufe A | ||
0002 | M | n1 | Syntax version number | "2" | ||
S002 | M | INTERCHANGE SENDER | ||||
0004 | M | an..35 (an25) |
Sender identification | Postfachnummer oder eindeutiger Name | ||
0007 | C | an..4 | Partner identification code qualifier | n. a. | ||
0008 | C | an..14 | Address for reverse routing | n. a. | ||
S003 | M | INTERCHANGE RECIPIENT | ||||
0010 | M | an..35 (an25) |
Recipient identification | Postfachnummer oder eindeutiger Name | ||
0007 | C | an..4 | Partner identification code qualifier | n. a. | ||
0014 | C | an..14 | Routing address | n. a. | ||
S004 | M | DATE / TIME OF PREPARATION | ||||
0017 | M | n6 | Date | Datum der Erzeugung, JJMMTT | ||
0019 | M | n4 | Time | Uhrzeit der Erzeugung, HHMM | ||
0020 | M | an..14 | Interchange control reference | erste 14 Stellen der Referenznummer der Nachricht | ||
S005 | C | RECIPIENTS REFERENCE, PASSWORD | n. a. | |||
0022 | an..14 | Recipient"s reference / password | n. a. | |||
0025 | an2 | Recipient"s reference, password qualifier | n. a. | |||
0026 | an..14 | Application reference | n. a. | |||
0029 | a1 | Processing priority code | n. a. | |||
0031 | C | n1 | Acknowledgement request | "1" = Absender verlangt eine Empfangsbestätigung, dass z.B. die Segmente UNB und UNZ empfangen und identifiziert wurden | ||
0032 | an..35 | Communications agreement id | n. a. | |||
0035 | C | n1 | Test indicator | "1" = Datenaustausch betrifft eine Testnachricht | ||
UNH | 0 | M | MESSAGE headER | Kennzeichnung, Spezifikation und Kopf einer Nachricht | ||
0062 | M | an.. 14 | Message reference number | erste 14 Stellen der Referenznummer der Nachricht | ||
S009 | M | MESSAGE IDENTIFIER | ||||
0065 | M | an..6 | Message type | "IFTDGN", Nachrichtentyp | ||
0052 | M | an..3 | Message version number | "D", | ||
0054 | M | an..3 | Message release number | "98B" | ||
0051 | M | an..2 | Controlling agency | "UN", | ||
0057 | M | an..6 | Association assigned code | "ERI12", ERI Version 1.2 | ||
0068 | O | an..35 | Common access reference | Referenzcode als gemeinsame Kennung für alle Nachrichten, die sich auf dieselbe Fahrt beziehen | ||
S010 | STATUS OF THE TRANSFER | n. a. | ||||
0070 | n..2 | Sequence of transfers | n. a. | |||
0073 | a1 | First and last transfer | n. a. | |||
BGM | 0 | M | BEGINNING OF MESSAGE | Angabe des Typs und der Funktion der Nachricht | ||
C002 | M | DOCUMENT / MESSAGE NAME | ||||
1001 | M | an..3 | Document / message name code | Typ der Nachricht:
"VES", vom Schiff an die RISBehörde; |
||
1131 | an..3 | Code list qualifier | n. a. | |||
3055 | an..3 | Code list responsible agency | n. a. | |||
1000 | an..35 | Document / message name | n. a. | |||
C106 | M | DOCUMENT / MESSAGE IDENTIFICATION | ||||
1004 | M | an..35 (an15) |
Document identifier | Referenznummer der Nachricht. Diese Nummer muss sowohl für den Absender als auch den Empfänger möglichst eindeutig sein. Bei Weiterleitung einer empfangenen Nachricht ist die Referenznummer der ursprünglichen Nachricht anzugeben. Das weiterleitende System sollte in diesem Fall für die Nachricht keine andere Referenznummer erzeugen. | ||
1056 | an..9 | Version | n. a. | |||
1060 | an..6 | Revision number | n. a. | |||
1225 | M | an..3 | Message function code | Funktion der Nachricht:
"1" = Annullierungsnachricht "9" = neue Nachricht (Original) |
||
4343 | C | an..3 | Response type code | AQ | ||
FTX (1) | 1 | C | FREE TEXT | Meldung der Zahl der Personen an Bord und der Zahl der blauen Kegel | ||
4451 | M | an..3 | Text subject code qualifier | "SAF" für Sicherheitsangaben | ||
4453 | an..3 | Free text function code | n. a. | |||
C107 | TEXT REFERENCE | |||||
4441 | an.. 17 | Free text identification | n. a. | |||
1131 | an..3 | Code list qualifier | n. a. | |||
3055 | an..3 | Code list responsible agency | n. a. | |||
C108 | M | TEXT LITERAL | Text | |||
4440 | M | an.. 70 (n4) | Free text | Gesamtzahl der Personen an Bord | ||
4440 | C | an.. 70 (an1) | Free text | "0", "1", "2", "3" für die Zahl der Kegel (Binnenschiff), "B" für rote Signalflagge (Seeschiff), "V" für Sondergenehmigung |
||
4440 | C | an.. 70 (n4) | Free text | Anzahl der Fahrgäste | ||
4440 | an.. 70 | Free text | n. a. | |||
4440 | an.. 70 | Free text | n. a. | |||
3453 | an.. 3 | Language, coded | n. a. | |||
4447 | an..3 | Text formatting, coded | n. a. | |||
FTX (2) | 1 | C | FREE TEXT | Angabe, ob der Empfänger die in der Nachricht enthaltenen Informationen an andere Behörden weiterleiten darf | ||
4451 | M | an..3 | Text subject code qualifier | "ACK" für "Datenschutzerklärung" oder "Vertraulich" | ||
4453 | an..3 | Free text function code | n. a. | |||
C107 | TEXT REFERENCE | |||||
4441 | an.. 17 | Free text identification | n. a. |
Fortsetzung der Tabelle 1: ERI-Anmeldenachricht ERINOT
weiter . | |
(Stand: 25.04.2022)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion