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Regelwerk, EU 2012, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 268/2012 der Kommission vom 25. Januar 2012 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative

(ABl. Nr. L 89 vom 27.03.2012 S. 1;
VO (EU) 2019/788 - ABl. L 130 vom 17.05.2019 S. 55aufgehoben)


aufgehoben (stillschweigend) gem. Art. 26 der VO (EU) 2019/788

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 müssen in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten die Unterzeichner einer Bürgerinitiative zumindest der Anzahl der im jeweiligen Mitgliedstaat gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments entsprechen, multipliziert mit 750. Diese Mindestzahlen werden in Anhang I der Verordnung festgelegt.

(2) Durch das am 1. Dezember 2011 in Kraft getretene Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist 2, hat sich die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments geändert.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 211/2011 wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. Januar 2012

_______________

1) ABl. Nr. L 65 vom 11.03.2011 S. 1.

2) ABl. C 263 vom 29.09.2010 S. 1.

.

Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat Anhang


Belgien 16.500
Bulgarien 13.500
Tschechische Republik 16.500
Dänemark 9.750
Deutschland 74.250
Estland 4.500
Irland 9.000
Griechenland 16.500
Spanien 40.500
Frankreich 55.500
Italien 54.750
Zypern 4.500
Lettland 6.750
Litauen 9.000
Luxemburg 4.500
Ungarn 16.500
Malta 4.500
Niederlande 19.500
Österreich 14.250
Polen 38.250
Portugal 16.500
Rumänien 24.750
Slowenien 6.000
Slowakei 9.750
Finnland 9.750
Schweden 15.000
Vereinigtes Königreich 54.750


ENDE

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