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Verordnung (EU) Nr. 273/2012 der Kommission vom 27. März 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 297/95 des Rates zwecks Anpassung der Gebühren der Europäischen Arzneimittel-Agentur an die Inflationsrate
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 90 vom 28.03.2011 S. 11)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 297/95 des Rates vom 10. Februar 1995 über die Gebühren der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln 1, insbesondere auf Artikel 12,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 67 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März.2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur 2 setzen sich die Einnahmen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (nachstehend "Agentur" genannt) aus einem Beitrag der Union und den Gebühren zusammen, die Unternehmen an die Agentur entrichten. In der Verordnung (EG) Nr. 297/95 sind Gebührenklassen und -höhe festgelegt.
(2) Diese Gebühren sollten unter Berücksichtigung der Inflationsrate des Jahres 2011 aktualisiert werden. Die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte EU-Inflationsrate für das Jahr 2011 betrug 3,1 %.
(3) Der Einfachheit halber sollten die angepassten Gebührensätze auf volle.100 EUR gerundet werden.
(4) Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 ist daher entsprechend zu ändern.
(5) Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte diese Verordnung nicht für am 1. April 2012 anhängige gültige Anträge gelten.
(6) Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 297/95 muss die Aktualisierung mit Wirkung vom 1. April 2012 erfolgen, weshalb die vorliegende Verordnung dringend in Kraft treten und ab dem genannten Datum gelten muss
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
i) Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- In Unterabsatz 1 wird "259.400 EUR" durch "267.400 EUR" ersetzt.- In Unterabsatz 2 wird "26.000 EUR" durch "26.800 EUR" ersetzt.
- In Unterabsatz 3 wird "6.500 EUR" durch "6.700 EUR" ersetzt.
ii) Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- In Unterabsatz 1 wird "100.700 EUR" durch "103.800 EUR" ersetzt.- In Unterabsatz 2 wird "167 600 EUR" durch "172.800 EUR" ersetzt.
- In Unterabsatz 3 wird "10.000 EUR" durch "10.300 EUR" ersetzt.
- In Unterabsatz 4 wird " 6.500 EUR" durch "6.700 EUR" ersetzt.
iii) Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- In Unterabsatz 1 wird "77.900 EUR" durch "80.300 EUR" ersetzt.- In Unterabsatz 2 wird "zwischen 19.500 EUR und 58.400 EUR" durch "zwischen 20.100 EUR und 60.200 EUR" ersetzt.
- In Unterabsatz 3 wird "6.500 EUR" durch "6.700 EUR" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
i) Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
- "2.800 EUR" wird durch "2.900 EUR" ersetzt.- "6.500 EUR" wird durch "6.700 EUR" ersetzt.
ii) Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- In Unterabsatz 1 wird "77.900 EUR" durch "80.300 EUR" ersetzt.- In Unterabsatz 2 wird "zwischen 19.500 EUR und 58.400 EUR" durch "zwischen 20.100 EUR und 60.200 EUR" ersetzt.
c) In Absatz 3 wird "12.900 EUR" durch "13.300 EUR" ersetzt.
d) In Absatz 4 wird "19.500 EUR" durch "20.100 EUR" ersetzt.
e) In Absatz 5 wird "6.500 EUR" durch "6.700 EUR" ersetzt.
f) Absatz 6 wird wie folgt geändert:
i) In Unterabsatz 1 wird "93.000 EUR" durch "95.900 EUR" ersetzt.
ii) In Unterabsatz 2 wird "zwischen 23.200 EUR und 69.700 EUR" durch "zwischen 23.900 EUR und 71.900 EUR" ersetzt.
2. In Artikel 4 wird "64.700 EUR" durch "66.700 EUR" ersetzt.
3. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
i) Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- In Unterabsatz 1 wird "129.800 EUR" durch "133.800 EUR" ersetzt.
- In Unterabsatz 2 wird "12.900 EUR" durch "13.300 EUR" ersetzt.
- In Unterabsatz 3 wird "6.500 EUR" durch "6.700 EUR" ersetzt.
- Unterabsatz 4 wird wie folgt geändert:
- "64.700 EUR" wird durch "66.700 EUR" ersetzt.
- "6.500 EUR" wird durch "6.700 EUR" ersetzt.
ii) Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- In Unterabsatz 1 wird "64.700 EUR" durch "66.700 EUR" ersetzt.
- In Unterabsatz 2 wird "109.700 EUR" durch "113.100 EUR" ersetzt.
- In Unterabsatz 3 wird "12.900 EUR" durch "13.300 EUR" ersetzt.
- In Unterabsatz 4 wird "6.500 EUR" durch "6.700 EUR" ersetzt.
- Unterabsatz 5 wird wie folgt geändert:
- "32.400 EUR" wird durch "33.400 EUR" ersetzt.
- "6.500 EUR" wird durch "6.700 EUR" ersetzt.
iii) Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- In Unterabsatz 1 wird "32.400 EUR" durch "33.400 EUR" ersetzt.
- In Unterabsatz 2 wird "zwischen 8.100 EUR und 24.200 EUR" durch "zwischen 8.400 EUR und 25.000 EUR" ersetzt.
- In Unterabsatz 3 wird "6.500 EUR" durch "6.700 EUR" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
i) Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- "2.800 EUR" wird durch "2.900 EUR" ersetzt.
- "6.500 EUR" wird durch "6.700 EUR" ersetzt.
(Stand: 11.03.2019)
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